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Öffentliche Einrichtungen: CGFP-Nationalvorstand ungehalten nach einseitiger Entscheidung der Regierung

Öffentliche Einrichtungen: CGFP-Nationalvorstand ungehalten nach einseitiger Entscheidung der Regierung

2016/12/12

M-Pass steht öffentlichen Bediensteten ab sofort zu Vorzugsbedingungen zur Verfügung

Mit Unverständnis nahm der CGFP-Nationalvorstand vom 6. März 2017 die Handlungsweise der Regierung zur Kenntnis, eine Regierungsweisung („instruction du gouvernement en conseil“) aus dem Jahre 2004 betreffend die Schaffung von öffentlichen Einrichtungen einseitig außer Kraft gesetzt zu haben, ohne dass es zuvor zu Gesprächen, geschweige denn zu Verhandlungen mit der CGFP gekommen sei. Erinnert wurde in diesem Zusammenhang daran, dass das Gehälterabkommen aus dem Jahre 2002 bereits eine Bestimmung beinhaltete, nach der Beschäftigte in öffentlichen Einrichtungen („établissements publics“) ausschließlich nach den Bestimmungen des Beamtenrechts („statut de droit public“) eingestellt und öffentliche Einrichtungen nur noch in Ausnahmefällen geschaffen werden sollten. Gegenstand der auf diesem Abkommen basierenden Regierungsweisung aus dem Jahre 2004 war indes die Festlegung von Richtlinien zur Schaffung solcher Einrichtungen.Die Vorgehensweise der Regierung, diese, auf einem Gehälterabkommen mit der CGFP fußende Regierungsanordnung nun einseitig aufzuheben, wies der CGFP-Nationalvorstand als völlig inakzeptabel zurück und forderte die Regierung unmissverständlich dazu auf, die CGFP unverzüglich an der Ausarbeitung eines regelrechten Rahmengesetzes zur Schaffung von öffentlichen Einrichtungen zu beteiligen.

Mit Genugtuung nahmen die CGFP-Delegierten indes die Tatsache zur Kenntnis, dass den öffentlichen Bediensteten der M-Pass zur Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel ab sofort zu Vorzugsbedingungen zur Verfügung steht. Es handelt sich dabei bekanntlich um eine Bestimmung aus dem am 5. Dezember 2016 zwischen Regierung und CGFP unterzeichneten Besoldungsabkommen. Beantragt werden kann der M-Pass als Jahreskarte zu einem Vorzugstarif von 150 Euro über die Internetseite des Beamtenministeriums unter: www.fonction-publique.public.lu. Stichtage sind der 1. Mai und der 1. November mit einer Gültigkeitsdauer von jeweils 12 Monaten.

Gedrängt wurde noch einmal auf die termingerechte Einführung von Zeitsparkonten im öffentlichen Dienst. Laut Gehälterabkommen vom 5. Dezember 2016 soll spätestens bis Mitte des Jahres 2017 ein entsprechender Textentwurf zusammen mit der CGFP ausgearbeitet werden. Der Grundgedanke soll darin bestehen, dass die einmal angesparten Arbeitsstunden zu einem späteren Zeitpunkt 1:1 in freie Stunden umgewandelt werden können.

Nachdem sowohl die Berufskammer der öffentlichen Bediensteten als auch der Staatsrat ihre Gutachten erstellt haben, erwartet sich der CGFP-Nationalvorstand, dass die im Rahmen der Gehälterverhandlungen von der CGFP erzielte Einmalprämie von 1 Prozent auf dem Jahresgehalt von 2016 termingerecht, d.h. im April 2017, ausgezahlt werde.

Hingewiesen wurde ebenfalls auf eine Reihe von Schlichtungsverfahren, die in den letzten Wochen hätten beantragt werden müssen, darunter die Schlichtung der Personalvertretung der Flughafenverwaltung, die sich – mit Unterstützung der CGFP – gegen die Auslagerung von Zuständigkeiten der Behörde in ein privatrechtlich geführtes Unternehmen zur Wehr setzt. Völlig unverständlich bleibt dabei, wieso diese Aufgaben nicht weiterhin von der Verwaltung, die im Gegensatz zum Privatunternehmen über die dafür erforderlichen Kompetenzen verfügt, wahrgenommen werden können. Bedauert wurde einmal mehr, dass es in dieser Angelegenheit überhaupt zu einem Schlichtungsverfahren kommen musste, nur weil der zuständige Ressortminister den Dialog, sowohl mit der Personalvertretung der Flughafenverwaltung als auch mit der CGFP, in diesem Punkt verweigerte.

Aus Anlass des 50-jährigen Bestehens der 1967 in ihrer heutigen Form gegründeten CGFP beschloss der CGFP-Nationalvorstand für kommenden Herbst eine gebührende Feierlichkeit.

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