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CGFP aktuell: Satzungsänderungen beschlossen

CGFP aktuell: Satzungsänderungen beschlossen

2016/07/13

Die Pflegeversicherung im Mittelpunkt des jüngsten CGFP-Nationalvorstandes

Im Rahmen einer außerordentlichen Vorständekonferenz stimmten die CGFP-Fachverbände am Dienstag, dem 12. Juli 2016, einer Satzungsänderung der CGFP mit fast 96 % der Stimmen zu. Nach Darstellung der CGFP gehe es bei den vorgenommenen Anpassungen „nicht darum, die Statuten der CGFP von Grund auf neu zu gestalten“, sondern die Satzung „durch punktuelle Angleichungen den Anforderungen der heutigen Zeit anzupassen.“

Zu den Hauptneuerungen zählt eine Ausweitung der Mandatsperiode der Verantwortlichen in den CGFP-Führungsgremien von bislang drei auf künftig vier Jahre. Neu ist auch die Einführung einer Altersgrenze von 65 Jahren für die Mitglieder in der CGFP-Exekutive bei Mandatsanfang.

Dem vorausgegangen war ein CGFP-Nationalvorstand, bei dem u.a. die Reform der Pflegeversicherung, des sogenannten fünften Pfeilers der Sozialen Sicherheit, eines der Kernthemen war.

Laut CGFP gehe es bei der Neuordnung der Pflegeversicherung nicht darum, eine grundlegende Reform durchzuführen, sondern vielmehr, durch gezielte Anpassungen Verbesserungen ganz im Sinne der Versicherten zu erreichen. Ein Beispiel: Die Evaluierung des Pflegebedürftigen, um in den Genuss der Pflegeversicherung zu kommen. Anders als bisher sollen die Versicherten künftig in bis zu 15 verschiedene Stufen („Niveaux“) eingegliedert werden, um dann eine maßgeschneiderte Pflege zu erhalten. Je nachdem, wie sich die Pflegebedürftigkeit dann entwickelt, kann der Versicherte von einer Stufe in eine andere wechseln, um so stets von den bestmöglichen Leistungen profitieren zu können.

Laut Gesetzesvorlage soll die bisherige „Cellule d’évaluation et d’orientation“ der Pflegeversicherung künftig „Autorité d’évaluation et de contrôle des prestations de l’assurance dépendance“ heißen und im Gegensatz zu heute als eigenständige Verwaltung arbeiten. Damit kommt der Gesetzentwurf einer langjährigen Forderung der CGFP nach, die sich seit jeher für eine Trennung der „Cellule“ von der IGSS („Inspection générale de la sécurité sociale“) stark gemacht hat, um so in völliger Unabhängigkeit arbeiten zu können.

Damit die eigentliche, mit der Reform verfolgte Zielsetzung, nämlich eine verbesserte Qualität bei den Leistungen zu erzielen, auch erreicht werde, müsse die neu zu schaffende Verwaltung aber auch über entsprechende Kontrollmechanismen verfügen, hieß es weiter. Bedauert wurde in diesem Zusammenhang, dass die zahlreichen großherzoglichen Verordnungen, auf die im Gesetzestext hingewiesen werde und welche die Ausführungsbestimmungen beinhalten, bislang nicht zur Begutachtung vorliegen.

Zuvor war auf die Notwendigkeit und den großen Erfolg der CGFP-Protestveranstaltung vom 16. Juni eingegangen worden. Dabei war auf die massive Teilnahme von insbesondere jüngeren CGFP-Mitgliedern hingewiesen worden, die von den zu befürchtenden Einschnitten ja auch am meisten betroffen wären. In der Folge dieser Gewerkschaftsaktion sei denn auch ein Schreiben zwischen Beamtenministerium und CGFP unterzeichnet worden, in dem sich die Regierung eindeutig dazu verpflichte, die bestehenden Prämien beim Staat bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode nicht mehr anzutasten.

Dass selbst nach Darstellung der Regierung die staatlichen Einnahmen derzeit schneller stiegen als die Ausgaben und die öffentlichen Finanzen demzufolge als „gesund“ einzustufen seien, könne auf CGFP-Seite nur begrüßt werden, ebenso wie die Aussage, dass die Kaufkraft der privaten Haushalte weiter gestärkt werden müsse.

Bezüglich des Nationalitätengesetzes wurde schließlich das entsprechende Gutachten der Berufskammer der öffentlichen Bediensteten erwähnt, in dem nicht mit Kritik gespart werde, insbesondere in Bezug auf die Sprachenkompetenzen zur Erlangung der luxemburgischen Staatsbürgerschaft und die Option mit ihren allzu zahlreichen und verschiedenen Möglichkeiten, die in krassem Widerspruch zur administrativen Vereinfachung stünden.

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