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Die CGFP zur Steuerreform

Die CGFP zur Steuerreform

2016/03/02

Als „insgesamt begrüßenswert“ wertet die CGFP in einer ersten Reaktion die in der für 2017 geplanten Steuerreform enthaltenen kaufkraftstärkenden Elemente, hat sich die CGFP doch bereits im Vorfeld für eine Entlastung gerade derjenigen Steuerzahler ausgesprochen, die durch Maßnahmen wie die TVA-Erhöhung oder die Einführung der 0,5%-Abgabe maßgeblich zur Sanierung der Staatsfinanzen beigetragen haben. Für die Erhebung der 0,5%-Steuer sieht die CGFP im Übrigen bereits heute keine Rechtfertigung mehr. Dass die Progression in der Steuertabelle, wenn auch nur bedingt, abgefedert werde und dadurch insbesondere die kleineren und mittleren Einkommen entlastet würden, nimmt die CGFP indes mit Genugtuung zur Kenntnis.

Hinsichtlich einer Entlastung der in der Steuerklasse 1A eingestuften Steuerzahler, insbesondere vieler alleinerziehender Elternteile, hätte sich die CGFP weitreichendere Schritte erwartet. Die CGFP jedenfalls hält an ihrer Forderung nach einer Abschaffung der Steuerklasse 1A fest, die gerade in der heutigen Zeit wie ein wahrer Anachronismus wirke. Die CGFP lehnt es nach wie vor ab, dass die persönliche Situation eines Einzelnen dazu gebraucht werde, dem Staat zu zusätzlichen Steuereinnahmen zu verhelfen.

Was die optionale Einführung der Individualbesteuerung bei verheirateten Paaren anbelangt, stelle sich vor allem die Frage, wie eine solche Praxis funktionieren solle. Für die CGFP jedenfalls steht fest, dass die Entscheidung vom steuerpflichtigen Ehepaar selber und nicht von der Verwaltung getroffen werden müsse. Auch könne es nicht sein, dass die Umsetzung dieser Maßnahme auf einmal in krassem Widerspruch zur vielgepriesenen administrativen Vereinfachung stünde, mahnt die CGFP.

Stichwort Wohnungsmarkt: Dass die abzugsfähigen Beiträge bei Bausparverträgen nach oben angepasst werden, kann die CGFP nur begrüßen, kommt die Regierung damit doch einer CGFP-Forderung nach. Betrachte man allerdings die Größenordnungen und Laufzeiten solcher Verträge, hätte sich die CGFP eine Ausweitung dieser Maßnahme über die Altersgrenze von 40 Jahren hinaus gewünscht.

Dass der Bekämpfung des Steuerbetrugs ein verstärktes Augenmerk zukommen soll, kann auf CGFP-Seite nur begrüßt werden. Dass der Übertrag von Betriebsverlusten nun wieder zeitlich eingeschränkt und dadurch die Bemessungsgrundlage bei gleichzeitiger Herabsetzung des nominalen Steuersatzes bei Gesellschaften erweitert wird, entspricht ebenso einer CGFP-Forderung.

Die Verdoppelung des Steuerkredits von 25 auf künftig 50 Euro stößt bei der CGFP auf Zustimmung. Die CGFP kann sich auch damit einverstanden erklären, dass dieser Kredit je nach Gehaltsklasse stufenweise zurückgefahren werde, wobei sie sich allerdings für eine Untergrenze von 25 Euro ausspricht.

Der Tatsache, dass der Kauf von elektrischen Fahrzeugen und elektrischen Fahrrädern künftig mit einem Steuerfreibetrag gefördert werden soll, kann die CGFP beipflichten. Sie hätte sich allerdings mehr Einzelheiten erwartet, wie diese Regelung in die Praxis umgesetzt werden soll.

Die CGFP wird die angekündigten Maßnahmen noch im Detail analysieren und zu gegebenem Zeitpunkt darauf zurückkommen.

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