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Gehälterabkommen für den öffentlichen Dienst verabschiedet: Die wesentlichen Änderungen im Überblick 15/05/18

Gehälterabkommen für den öffentlichen Dienst verabschiedet: Die wesentlichen Änderungen im Überblick 15/05/18

2018/05/15

Was lange währt, wird endlich gut: Ende 2016 hatten sich die CGFP und die Regierung nach monatelangen Verhandlungen auf ein neues Gehälterabkommen für den öffentlichen Dienst geeinigt. Mit reichlich Verspätung wurde nun der entsprechende Gesetzentwurf am 26. April im Parlament einstimmig verabschiedet. Das Abkommen, das Ende 2018 ausläuft, beinhaltet unter anderem eine Aufbesserung des Punktwerts sowie die im April 2017 bereits ausgezahlte einmalige Prämie und eine Erhöhung der Essenszulage. Neben finanziellen Verbesserungen erhalten die Staatsbediensteten künftig auch neue Gestaltungsmöglichkeiten, um Privat- und Berufsleben besser miteinander zu vereinbaren.

Im Vorfeld der Unterzeichnung des neuen Besoldungsabkommens für den öffentlichen Dienst hatten sich die Gespräche über mehrere Monate hingezogen. Nach intensiven Verhandlungen erzielten die CGFP und der Minister für den öffentlichen Dienst, Dan Kersch, am 5. Dezember 2016 eine Einigung. Der ausgehandelte Kompromiss stieß dabei auf eine breite Zustimmung: 94 % der Delegierten hatten sich im Rahmen der CGFP-Vorständekonferenz mit diesem Verhandlungsergebnis einverstanden erklärt. Als das Gehälterabkommens von der CGFP und der Regierung unterschrieben wurde, ahnte noch niemand, dass bis zur Abstimmung im Parlament sage und schreibe 17 Monate (!) ins Land ziehen würden.

Das Abkommen sieht in erster Linie eine Erhöhung des Punktwerts vor. Obwohl die Umsetzung in Verzug geraten ist, entstehen für die öffentlich Bediensteten keine finanziellen Einbußen. Die Gehälter werden rückwirkend zum 1. Januar 2018 um 1,5 % angehoben. Im Koalitionsabkommen des blau-rot-grünen Dreierbündnisses war eine Punktwerterhöhung für den öffentlichen Dienst nicht vorgesehen. Es ist dem Verhandlungsgeschick der CGFP zu verdanken, dass die Regierung auf diesem wesentlichen Punkt einlenkte.

Im Laufe der Verhandlungen hatte die CGFP unermüdlich auf die günstige wirtschaftliche Entwicklung des Landes und auf die gesunden Staatsfinanzen hingewiesen. Diese würden der Regierung den nötigen Handlungsspielraum verschaffen, um eine Gehältererhöhung vorzunehmen. Ressortchef Dan Kersch gelangte letztendlich zu dem Schluss, dass die getroffene Vereinbarung „angebracht und der Situation angemessen” sei.

Die CGFP kann dieser Einschätzung nur zustimmen. Es handelt sich um eine „normale Gehältererhöhung“, so wie sie beispielsweise auch zu einem Großteil in der Privatwirtschaft erfolgt.

Auch die rückwirkend zum 1. Januar 2017 fällige Anhebung der Essenszulage um 34 Euro pro Monat wird nun retroaktiv ausgezahlt, so dass für niemanden finanzielle Nachteile entstehen. Der Nettobetrag steigt von monatlich 110 auf 144 Euro. Bislang wurde die „allocation de repas“ im Krankheitsfall nicht ausbezahlt. Diese Regelung gehört nun der Vergangenheit an.

Neue Teilzeitregelungen
Ein weiterer Bestandteil des Gehälterabkommens ist die einmalige Prämie in Höhe von 1 % des Jahresgehalts von 2016. Sie wurde aus dem Gesamtpaket genommen und bereits am 1. April vergangenen Jahres ausbezahlt. Gleiches trifft auch für den M-Pass zu. Seit rund einem Jahr können die öffentlich Bediensteten einen Antrag stellen, um diesen zu einem ermäßigten Tarif zu erhalten. Der Betrag der Selbstbeteiligung liegt bei jährlich 150 Euro.

Ziel ist es, den öffentlichen Transport im Sinne der Nachhaltigkeit für alle Mitarbeiter des öffentlichen Sektors attraktiver zu gestalten, um einen wichtigen Beitrag zur Entlastung des Berufsverkehrs zu leisten. Der öffentliche Dienst übernimmt somit soziale Verantwortung im Interesse des Allgemeinwohls.

Eine günstigere Lösung gilt künftig auch bei den Überstunden. Lag bislang die Obergrenze des Stundenlohns in der letzten Gehaltsstufe des Grad 9 (338 Gehaltspunkte), werden künftig geleistete Überstunden aufgrund des entsprechenden Gehalts vergütet. Zudem wurde die 80/80/90-Regelung nachgebessert. Die Gehaltspunkte, die nicht vollständig mit 80 % bzw. 90 % der Entschädigungen für Praktikanten übereinstimmten, werden angepasst.

Das Gehälterabkommen enthält auch zahlreiche familienfreundliche Maßnahmen. Ihr Ziel ist es, die Vereinbarkeit von Beruf- und Privatleben zu stärken. Zum einen werden die Regelungen, die in der Privatwirtschaft beim Urlaub aus Familiengründen gelten, integral übernommen. Zum anderen wird die Teilzeitarbeit neu geregelt.

Die öffentlich Bediensteten können ihre Arbeitszeit in 10 %-Stufen zurückfahren. Bislang beschränkte sich die Teilzeitbeschäftigung im öffentlichen Dienst lediglich auf 25 %, 50 % oder 75 %. Künftig kann sie auch zwischen 40 % und 90 % schwanken. Bei einer Vollzeitarbeit entspricht eine 10 %-Stufe vier Arbeitsstunden. Die 25-prozentige Regelung ist fortan nicht mehr möglich. Lediglich in Ausnahmefällen kann der Grad der Beschäftigung unterhalb 40 % liegen, sofern die dafür festgelegte Höchstdauer von einem Jahr nicht überschritten wird. Für Staatsbedienstete, die bereits zuvor die 25 %-Regelung beantragt hatten, gilt eine Übergangslösung.

Einführung der Zeitsparkonten
Einen Anspruch auf eine befristete Teilzeitbeschäftigung haben jene Eltern, die sich um ihren Nachwuchs kümmern möchten, vorausgesetzt die Kinder sind noch nicht im zweiten Zyklus der Grundschule eingeschrieben. Eine befristete Teilzeit kann auch aus persönlichen Gründen über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren beantragt werden.Wird eine derartige Anfrage aus beruflichen Gründen eingereicht, beträgt die maximale Dauer 4 Jahre, in Ausnahmefällen sind zwei weitere Jahre möglich. Das Recht auf Teilzeitarbeit steht neuerdings auch Führungskräften zu, unter der Voraussetzung, dass die Bedürfnisse der jeweiligen Verwaltungen gewährleistet bleiben.

Die neuen Teilzeitregelungen werden außerdem bei der Beurlaubung aus gesundheitlichen Gründen („congé pour raisons de santé“) angewandt. Staatsbedienstete, die aus gesundheitlichen Gründen über einen längeren Zeitraum an ihrem Arbeitsplatz fehlen, werden in Zukunft übrigens zwei Monate im Voraus informiert, dass sie Gefahr laufen, gekündigt zu werden.

Bei dem mit der CGFP ausgehandelten Gehälterabkommen hat sich die Regierung auch verpflichtet, ein Gesetzesprojekt zur Einführung der Zeitsparkonten im öffentlichen Dienst vorzulegen. Der entsprechende Text, der im August 2017 auf den Instanzenweg geschickt wurde, soll noch vor den Sommerferien im Parlament verabschiedet werden. Derzeit steht noch ein Zusatzgutachten des Staatsrats aus.

Künftig können Staatsbeamte und -angestellte bis zu 1.800 Stunden ansparen, um sie dann zu einem späteren Zeitpunkt in freie Tage bzw. in Stunden umzuwandeln. Dieses sehr innovative Vorhaben, das auf dem Prinzip „eng Stonn ass eng Stonn“ beruht, berücksichtigt auch die langjährige CGFP-Forderung nach einer Kürzung der obligatorischen Mittagspause um eine halbe Stunde. Das Modell könnte auch für die Privatwirtschaft eine Vorreiterrolle haben.

Reform des Sozialurlaubs
Der Sozialurlaub, der Bestandteil des Gesetzentwurfs über die Zeitsparkonten ist, wird von 8 Stunden pro Monat auf 24 Stunden pro Trimester (Januar-März, April-Juni, Juli-September, Oktober-Dezember) festgelegt. Neu angepasst wurde zudem auch die Höhe der Familienzulagen bei der neuen Regelung: Der Monatsbetrag wurde auf 29 Gehaltspunkte angehoben.

Das Gehälterabkommen sieht des Weiteren die Schaffung eines Kompetenzzentrums vor, in dem alle staatlichen Verwaltungen gebündelt werden, die für die Gesundheit, die Sicherheit und das Wohlergehen am Arbeitsplatz zuständig sind. Indem die verzahnten Fachkenntnisse unter der Aufsicht einer gemeinsamen Direktion zusammengelegt werden, wird sich mehr Effizienz in diesem Bereich erhofft.

Bis 2018 soll der Personalbestand der betreffenden Verwaltungen im Vergleich zu 2015 verdoppelt werden. Im Ministerium für den öffentlichen Dienst wurden bereits die Weichen gestellt, damit der entsprechende Gesetzestext noch vor den anstehenden Parlamentswahlen gestimmt werden kann. Um der starken Nachfrage im Bereich der Prävention von psychosozialen Risiken gerecht zu werden, nahm bereits vor rund anderthalb Jahren der „service psychosocial“ unter der Leitung von Dr Mareike Bönigk seine Arbeit auf.

Bei aller Freude, dass das Gehälterabkommen nun endlich die parlamentarische Hürde nehmen konnte, hat die CGFP jedoch kein Verständnis für die monatelange Verzögerung. Der Gesetzentwurf wurde erst im vergangenen Sommer von der Regierung auf den Instanzenweg geschickt. Unklar ist, warum der Staatsrat anschließend mehrere Monate benötigte, um das Abkommen zu begutachten, zumal es sich hier um eine Formalität handelte.

Zwar werden die Punktwerterhöhung sowie die Anhebung der Essenszulage rückwirkend ausbezahlt. Andere Maßnahmen, wie z.B. die Neuregelung der Teilzeitarbeit, die Erhöhung der Familienzulage und die neuen Bestimmungen beim „congé social“, können erst in Anspruch genommen werden, nachdem sie in Gesetzestexte gegossen wurden.

Max Lemmer

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