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Praktische Anwendung der Reform des Dienstrechts

Praktische Anwendung der Reform des Dienstrechts

2016/01/26

CGFP-Exekutive zum Gespräch bei Beamtenminister Dan Kersch

Die praktische Umsetzung der Reform des Dienstrechts war am Mittwoch, dem 20. Januar 2016, das zentrale Thema einer ausgedehnten Unterredung der CGFP-Exekutive mit dem für den öffentlichen Dienst zuständigen Minister Dan Kersch.

Sinn und Zweck der Zusammenkunft bestanden in erster Linie darin, diejenigen Punkte aus dem Reformvorhaben aufzulisten, die zum 1. Oktober 2015 nicht so ohne weiteres umgesetzt werden konnten. Hingewiesen wurde aber auch auf eine Reihe Härtefälle, die durch die Umsetzung entstanden seien und die es nun zu beseitigen gelte.

Der Unterredung mit Beamtenminister Dan Kersch war ein eigens zu diesem Zweck einberufener CGFP-Nationalvorstand vorausgegangen, in dessen Rahmen die Delegierten der CGFP-Fachverbände die CGFP-Exekutive über festgestellte Mängel oder Versäumnisse bei der Umsetzung informierten. Die CGFP hatte daraufhin einen entsprechenden Katalog zusammengestellt, um ihn zu gegebenem Zeitpunkt an die politische Führung zu übergeben.

Neben allgemein gültigen Kritikpunkten und Anregungen zu einer bestmöglichen Anwendung der Texte wird aus dem auf CGFP-Seite zusammengestellten Dokument noch einmal die Forderung laut, gerade die für die Bediensteten vorteilhaften Bestimmungen unverzüglich in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes umzusetzen. Es könne jedenfalls nicht sein, so eine deutliche Botschaft an die Adresse der Politik, dass in bestimmten Behörden oder öffentlichen Einrichtungen versucht werde, gewisse punktuelle Verbesserungen, die in jahrelangen Verhandlungen mit der Vorgängerregierung erzielt worden seien, zu verhindern. Eine solche Herangehensweise stünde in krassem Widerspruch zur eigentlichen Zielsetzung der Reform und könne allein schon aus diesem Grund so nicht hingenommen werden, hieß es zur Begründung.

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