100/100/100: Ein großer Tag für den öffentlichen Dienst
100/100/100: Ein großer Tag für den öffentlichen Dienst
Der 15. Juni 2018 wird zweifelsohne als ein großer Tag in die Geschichte des öffentlichen Dienstes eingehen.
Auf den Tag genau 14 Monate nachdem die CGFP die Abschaffung der unsäglichen 80/80/90-Regelung während des Praktikums erstmals gefordert hatte, konnte ein entsprechendes Abkommen mit Beamtenminister Dan Kersch unterzeichnet werden, in dem sich die Regierung dazu verpflichtet, bis Dezember 2018 einen Gesetzentwurf vorzulegen mit dem Ziel, die auf der Grundlage der Dienstrechtsreform von 2015 vorgenommene Kürzung der Entschädigungen während der „Stage”-Zeit wieder abzuschaffen. Gleichzeitig wird die Dauer des Praktikums der Anwärter zum Staatsdienst von derzeit drei Jahren auf prinzipiell zwei Jahre zurückgeführt.
Kurz: Aus 80/80/90 wird mit Wirkung zum 1. Januar 2019 erneut 100/100/100: eine 100-prozentige Entschädigung im ersten Praktikumsjahr; eine 100-prozentige Entschädigung im zweiten Praktikumsjahr; und ein 100-prozentiges Gehalt nach der Festanstellung.
Dass die Rückkehr zu der vor der Dienstrechtsreform von 2015 geltenden Regelung längst überfällig war, steht außer Frage. Ausgelöst wurde diese CGFP-Forderung im April 2017 durch Bestandsaufnahmen der CGFP-Fachverbände, die quasi ausnahmslos belegten, dass die von ihnen vertretenen Praktikanten im Grunde genommen vom ersten Arbeitstag an zu 100 Prozent arbeiten müssten, im Gegenzug allerdings eine Entschädigung von nur 80 Prozent erhielten. Und dabei hatte die CGFP der 80/80/90-Regelung in den Verhandlungen zur Dienstrechtsreform als Kompromisslösung nur unter der Voraussetzung zugestimmt, dass es parallel dazu nicht nur, wie tatsächlich geschehen, zu zusätzlichen Ausbildungsstunden, sondern weit darüber hinaus zu einer grundlegenden Reform der „Stage”-Zeit kommen müsse.
Der Umstand, dass sich die Staatsfinanzen im Laufe der vergangenen Jahre kontinuierlich verbessert haben, hat der CGFP-Forderung natürlich zusätzlichen Antrieb verliehen. Und die Tatsache, dass die größte Oppositionspartei der CGFP nicht nur im bilateralen Gespräch klarmachte, die Einstiegsgehälter aus privatem Sektor und öffentlichem Dienst müssten nach wie vor näher aneinander herangeführt werden, sondern diese Haltung in der Folge davon auch noch schriftlich nachreichte, hat den Prozess hin zu einer Abschaffung der 80/80/90-Regelung mitnichten gebremst, sondern ganz im Gegenteil eher beschleunigt.
Die CGFP jedenfalls ist stolz auf das Ergebnis. Und sie scheut sich nicht, es zu sagen. Ein großer Tag für den öffentlichen Dienst, das wird der 15. Juni 2018 allemal bleiben. Die CGFP-Fachverbände jedenfalls haben eines bewiesen: In einer entscheidenden Lage, in der es darauf ankam, sozialen Zusammenhalt nicht nur in schönen Sonntagsreden zu preisen, sondern diese Zusammengehörigkeit tatsächlich auch zu leben, haben sie dem Verhandlungsergebnis, ganz im Interesse der künftigen Generationen, mit einer äußerst breiten Mehrheit zugestimmt. Als ebenso erfreulich erwiesen sich zweifelsohne auch die zahlreichen Kommentare, in denen die CGFP-Errungenschaften nicht einfach bloß als ausdrucksloser Gehälterabschluss für den öffentlichen Dienst abgetan wurden, sondern nahezu einstimmig als „Solidaritätsabkommen für künftige Generationen” begrüßt wurden. Für die CGFP sind solche Reaktionen Bestätigung und Ansporn zugleich!
Auch wenn es jetzt zu einem mehr als vernünftigen Abschluss im Interesse künftiger Generationen kam, ist das für die CGFP noch lange kein Grund, sich zufrieden zurückzulehnen. Für die CGFP jedenfalls hört Gewerkschaftsarbeit nicht bei Gehälterabkommen auf. In einer nächsten Phase geht es nun um dessen Umsetzung. Und auch diesen Prozess wird die CGFP aus nächster Nähe begleiten, damit die Textentwürfe auch dem Inhalt des Abkommens gerecht werden. Ein wichtiger Punkt wird dabei auch die Bindung der Regierung sein, sektorielle Belange nicht nur mit den CGFP-Fachverbänden zu diskutieren, sondern ernsthaft mit ihnen zu verhandeln. Mit dieser Verpflichtung weicht die Regierung erstmals von ihrer bisherigen Haltung ab, alle Fragen, insbesondere auch die sektoriellen Anliegen des öffentlichen Dienstes, einzig und alleine mit der CGFP-Exekutive verhandeln zu wollen. Dabei ist den CGFP-Fachverbänden die Unterstützung ihrer Dachorganisation gewiss. Die CGFP-Mitgliedsorganisationen haben legitime Anliegen, und die im Gehälterabkommen festgeschriebenen Verhandlungen mit den einzelnen CGFP-Fachverbänden dürfen auf gar keinen Fall zu einfachen Plauderstunden verkommen – auch darauf wird die CGFP achten.
Im Ergebnis jedenfalls bleibt die CGFP bei ihrer Meinung: Bei der mit Beamtenminister Dan Kersch unterzeichneten Übereinkunft handelt es sich um ein Abkommen nicht gegen, sondern für den öffentlichen Dienst; vor allen Dingen aber um einen Vertrag im Sinne und im Interesse der künftigen Generationen. Deshalb ist es ja auch unerlässlich, dass dieses Abkommen von einer künftigen Regierung mitgetragen und auch umgesetzt wird – und das unabhängig von deren Zusammensetzung. Eine Partei, die sich dem widersetzte, handelte nicht nur verantwortungslos und fahrlässig, sondern in erster Linie auf Kosten der künftigen Generationen. Wer eine solche Absicht hegte, der sollte dann bitteschön auch den Mut dazu aufbringen, dies vor dem Wahlgang am 14. Oktober zu sagen. Die Antworten auf die CGFP-Wahlprüfsteine bieten die Gelegenheit dazu!
Steve Heiliger
CGFP-Generalsekretär