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3G im öffentlichen Dienst: CGFP für übergreifendes Konzept im öffentlichen Dienst

3G im öffentlichen Dienst: CGFP für übergreifendes Konzept im öffentlichen Dienst

2022/02/10

Trotz der rekordverdächtigen täglichen Neuinfektionszahlen sieht die Regierung den Höhepunkt der jüngsten Corona-Welle allmählich erreicht. Aufgrund der verhältnismäßig entspannten Lage in den Krankenhäusern will die Dreierkoalition die Corona-Einschränkungen schrittweise zurückfahren. Im Einvernehmen mit den Gewerkschaften und dem Patronat wird das 3G-Konzept am Arbeitsplatz bis auf Weiteres nicht abgeschafft.

Die CGFP und Beamtenminister Marc Hansen haben sich auf ein übergreifendes 3G-Konzept für den gesamten öffentlichen Dienst geeinigt. So darf sich eine überwältigende Mehrheit der Staatsbediensteten über ein Fortbestehen besserer Arbeitsbedingungen erfreuen.

Der obligatorische CovidCheck am Arbeitsplatz, der am vergangenen 15. Januar auf politischen Willen hin eingeführt wurde, hat gezeigt, dass ein Großteil der öffentlich Bediensteten geimpft sind und sich in die entsprechenden Listen eingetragen haben. Die CGFP begrüßt deshalb, dass diesen Mitarbeitern auch künftig umständliche Kontrollmechanismen erspart bleiben.

Beibehaltung der bestehenden Garantien

Aus Sicht vieler Beschäftigter hätte die Aufhebung der 3G-Regelung im Staatsdienst nämlich einen Rückschritt dargestellt. Für die CGFP wäre es in der Tat unzumutbar gewesen, wenn die öffentlich Bediensteten während mindestens acht Stunden am Tag ohne Unterbrechung wieder eine Maske bei der Ausübung ihres Berufs hätten tragen müssen, wie dies zu Beginn der Pandemie der Fall war. Ebenso ausgeschlossen ist eine Rückkehr der mühsamen Distanzregeln (zwei Meter Abstand). Die gesammelten Erfahrungswerte haben gezeigt, dass sich die Aufhebung dieser Maßnahmen im öffentlichen Dienst bewährt hat.

Unangetastet bleiben auch die Garantien, die die CGFP damals bei der Einführung des verbindlichen 3G für den Staatsdienst ausgehandelt hat. Von Anfang an trat der Dachverband aller öffentlich Bediensteten resolut dafür ein, dass niemand, ganz gleich ob geimpft oder nicht, auch nur im Geringsten in seinen Arbeitsrechten beschnitten werden darf. Die Nicht-Einhaltung der CovidCheck-Auflagen wird auch künftig zu keiner Entlassung führen. Die Betroffenen müssen zudem nicht befürchten, dass sie eines Tages aus dem Kranken- und Sozialversicherungssystem ausgeschlossen werden.

Mit der Umsetzung einer übergreifenden Lösung für sämtliche Bereiche des Staatsdienstes bleibt eine weitere CGFP-Kernforderung erfüllt. Bereits vor dem Inkrafttreten des freiwilligen 3G-Modells hatte die CGFP einen roten Faden innerhalb des öffentlichen Dienstes vermisst.

Schnell stellte sich heraus, dass diese Einschätzung völlig richtig war. Die damalige politische Fehlentscheidung mündete in ein heilloses Durcheinander. Einige Verwaltungen verzichteten gänzlich auf den CovidCheck. Andere wiederum drohten ihren Mitarbeitern mit Disziplinarverfahren und mit Rechtfertigungsbefehlen (ordres de justification).

Die 2G+ Regelung, die bislang im Freizeit- und Gastronomiebereich galt, wird durch 3G ersetzt. Somit gelten überall im öffentlichen Leben die gleichen Regeln. Diese verallgemeinerte Vorgehensweise wird den Alltag aller Bürger vereinfachen.

Solidarischer Beitrag zur öffentlichen Gesundheit

Mit der Beibehaltung des 3G in den Staatsverwaltungen liefert der öffentliche Dienst in Pandemiezeiten einen wertvollen und solidarischen Beitrag zur öffentlichen Gesundheit. Die vereinbarten Bestimmungen sind zudem zeitlich begrenzt. Sie gelten für eine maximale Dauer von zwei Monaten. Daran gekoppelt ist die Hoffnung, dass demnächst wieder Normalität einkehren wird und weitere Lockerungen in Kraft treten können.

Zu klären bleibt, welche CovidCheck-Regeln in den öffentlichen Einrichtungen angewendet werden. Klärungsbedarf gibt es insbesondere in jenen „établissements publics“, in denen keine hauseigene Gewerkschaft nach dem Rechten sieht. Die CGFP appelliert an die Regierung, den öffentlichen Einrichtungen die Anweisung zu geben, ihr Regelwerk an das für den Staatsdienst geltende Modell anzugleichen.

CGFP-Gremien befassen sich mit der Impfpflicht

In Bezug auf den sich in Ausarbeitung befindenden Gesetzentwurf zur Impfpflicht müssen die politischen Entscheidungsträger klare Antworten auf eine Reihe von wichtigen Fragen liefern. Die CGFP-Gremien werden sich in der zweiten Hälfte dieses Monats sachlich und ausgiebig mit diesem Thema auseinandersetzen und anschließend die nötigen Schlüsse daraus ziehen.

Ohne diesen Diskussionen vorauszugreifen, steht für die CGFP jetzt schon außer Frage, dass das Votum über ein solch sensibles Thema ohne Fraktionszwang im Parlament durchgeführt werden muss. Jeder Volksvertreter sollte aufgrund seiner persönlichen Überzeugung nach bestem Wissen und Gewissen darüber abstimmen können. Alles andere wäre ein eigenartiges Demokratieverständnis.

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