Skip to main content

„Association des employé(e)s de l’Etat asbl“ wird überarbeiteten Forderungskatalog vorlegen

„Association des employé(e)s de l’Etat asbl“ wird überarbeiteten Forderungskatalog vorlegen

2025/11/26

AEE begrüßt die im jüngsten Gehälterabkommen enthaltenen Maßnahmen im Interesse der Staatsangestellten
Aus der Jahreshauptversammlung der AEE

Die Verbeamtung aller Angestellten im Staatsdienst und die Neubesetzung der offenen Stellen ausschließlich mit Beamten bleiben zwei Kernforderungen der „Association des employé(e)s de l’Etat asbl“, kurz AEE. Dies wurde bei der jüngsten Jahreshauptversammlung des CGFPFachverbandes aller Angestellten im Staatsdienst deutlich. Unterdessen wiederholte die AEE ihre Forderung, den Punktwert der Angestellten im Staatsdienst demjenigen der Beamten anzugleichen, ganz nach dem Motto: gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Erwähnt sei, dass der Unterschied auf historischen Gegebenheiten basiert, die heute nicht mehr gegeben sind, so dass eine Differenz schlicht inakzeptabel ist.

Gemäß den einstigen Prinzipien sollen Angestellte künftig nur noch in wenigen Ausnahmefällen eingestellt werden, und zwar dann, wenn sich die Rekrutierung über den klassischen Weg (Staatsexamen) aufgrund von nachweisbaren Besonderheiten als unmöglich erweisen sollte.

Dass das jüngste, von der CGFP ausgehandelte Gehälterabkommen für den öffentlichen Dienst zahlreiche Maßnahmen im Sinne und im Interesse der Staatsangestellten beinhaltet, wurde ausdrücklich gutgeheißen.

So werden Angestellte im Staatsdienst künftig bereits nach zwölf Jahren (statt wie bislang nach 20 Jahren) oder im Alter von 55 Jahren in das Beamten-Pensionsregime wechseln und gleichzeitig in den Genuss des höheren Punktwertes kommen. Auch werden die Angestellten im Staatsdienst künftig, unter gewissen Voraussetzungen, bereits nach zehn Jahren (statt wie bislang nach 15 Jahren) die Verbeamtung anfragen können, im Übrigen ein Recht, das allen Angestellten zusteht.

Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Ausweitung des Beamten-Disziplinarrechts auf die Angestellten im Staatsdienst ab dem Ende ihres Praktikums („période d’initiation“). Bislang war dies erst nach einer Dienstzeit von zehn Jahren der Fall, was die Angestellten während der ersten zehn Jahre ihrer beruflichen Laufbahn im öffentlichen Dienst in eine äußerst prekäre Lage versetzte. Die diesbezügliche Forderung der AEE war von Anfang an klar: Wenn der Verdacht eines Fehlverhaltens gegenüber eines öffentlich Bediensteten besteht, muss dieser das Recht auf eine neutrale Untersuchung durch eine unabhängige Dienststelle haben – und das ungeachtet seines Statuts.

Dass die Angestellten im Staatsdienst künftig das Recht auf einen unbezahlten Urlaub haben werden, wenn sie eine Praktikantenstelle im Hinblick auf einen Beamtenposten annehmen, wurde auf Seiten der AEE ausdrücklich begrüßt. Dies ermöglicht es dem Angestellten im Staatsdienst, sollte er das Praktikum nicht bestehen, unter der Berücksichtigung von bestimmten Bedingungen auf seinen bisherigen Posten zurückzukehren.

Die „Association des employé(e)s de l’Etat asbl“ nimmt alle diese Maßnahmen mit Genugtuung zur Kenntnis, handelt es sich dabei doch um die Umsetzung langjähriger AEE-Forderungen.

Einen Anlass, sich nun zufrieden zurückzulehnen, sieht die AEE darin allerdings nicht. Das Gegenteil ist der Fall. Ganz im Sinne und im Interesse aller Angestellten im Staatsdienst wird die AEE ihre Bemühungen künftig mit demselben Engagement wie bisher fortführen.

Neben der Eingangs bereits erwähnten Verbeamtung aller Angestellten im Staatsdienst und der Gleichschaltung des Punktwertes mit dem der Beamtenkollegen, besteht eine dringende Notwendigkeit, die Gesetzestexte in Bezug auf Langzeiterkrankungen zu überarbeiten. Es kann nicht angehen, dass Angestellte im Staatsdienst nach einer Erkrankung von sechs Monaten, ob am Stück oder über zwölf Monate kumuliert, ihre Stelle verlieren und vom Recht, erneut eine Stelle im Staatsdienst anzunehmen, ausgeschlossen sind – genauso als ob sie ein schwerwiegendes Fehlverhalten begangen hätten. Die AEE fordert mit aller Deutlichkeit, dass die Schlussfolgerungen aus einer diesbezüglichen, aufgrund des Gehälterabkommens aus dem Jahre 2022 einberufenen Arbeitsgruppe endlich umgesetzt werden.

Dass die Einstellung von Angestellten vor geraumer Zeit beim CGPO („Centre de gestion du personnel et de l’organisation de l’Etat“) zentralisiert wurde, wird auf Seiten der AEE ausdrücklich begrüßt. Dies hat sich vor allem auch positiv auf die Qualität der Arbeitsverträge ausgewirkt. Unverständlich bleibt für die AEE allerdings, wieso Stellen im Gesundheitsbereich, in der Paramedizin, im sozio-edukativen Sektor oder im Bildungswesen hiervon ausgeschlossen sind. Dass die Einstellung von Staatsangestellten mit zeitlich befristeten Arbeitsverträgen („contrats à durée déterminée“) zusehends zur Regel wird, ist für die AEE ein absolutes „No Go“. Das Arbeitsrecht sieht ausdrücklich vor, wann auf zeitlich befristete Verträge zurückgegriffen werden kann und wann nicht. Und wenn das Arbeitsministerium dann auch noch Ausnahmen erteilt, um derartige Verträge über die maximale Laufzeit von 24 Monaten hinaus abzuschließen, ist das für die AEE schlicht inakzeptabel.

Dringenden Handlungsbedarf sieht die AEE auch im Bereich der Sozialversicherung. Stichwort Pflegeversicherung: Es kann nicht angehen, dass die Kosten für Wohnraumanpassungen aufgrund einer Erkrankung oder einer Behinderung nicht übernommen werden, nur weil die Antragsteller im benachbarten Grenzgebiet wohnen – und das, obschon sie in Luxemburg über das Wahlrecht verfügen und ein Leben lang in diese Versicherung eingezahlt haben.

Auf Vorschlag der Revisoren wurde sowohl dem Kassenwart als auch dem Verwaltungsrat der AEE von der Versammlung Entlastung erteilt.

Erwähnen wir der Vollständigkeit halber, dass der ordentlichen Jahresversammlung der AEE zwei außerordentliche Generalversammlungen vorausgegangen waren. Diese waren erforderlich geworden, um die Satzungen der AEE an die neue Gesetzgebung über Stiftungen und Vereinigungen ohne Gewinnzweck anzupassen.

 

 

Laden Sie sich hier die Pressemitteilung herunter: „Association des employé(e)s de l’Etat asbl“ wird überarbeiteten Forderungskatalog vorlegen

  • AEE
    Association des employé(e)s de l'Etat a.s.b.l.
    Affiliée à la Confédération Générale de la Fonction Publique CGFP
  • Contact
    En cas de question n'hésitez pas à nous contacter.
    E-Mail : info@aeeasbl.lu
    Siège social : 66, A Millesch  |  L-6919 Roodt-Syre

© AEE A.S.B.L.