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CGFP-Aufruf an die Regierung: Schluss mit der Diskriminierung in der Wohnungspolitik

CGFP-Aufruf an die Regierung: Schluss mit der Diskriminierung in der Wohnungspolitik

2023/09/14

Die Situation auf dem Luxemburger Wohnungsmarkt hat sich angesichts der steigenden Zinssätze erheblich verschärft. Vor allem bei jungen Menschen rückt der Traum des Eigenheims zunehmend in weite Ferne. Immobiliensuchende, denen ein Kredit verwehrt wird, zieht es immer mehr ins nahe Ausland.

Umso unverständlicher ist es, dass sich die Regierung bislang geweigert hat, die von ihr selbst eingeleiteten Verschlechterungen in der Wohnungspolitik rückgängig zu machen. Bereits Anfang Februar hatte die CGFP in einer Pressemitteilung bemängelt, dass die Finanzierungskosten und die Schuldzinsen einer Immobilie vor dem Einzug des Eigentümers nicht mehr integral absetzbar seien.

Erst neulich hat der ehemalige Direktor der Steuerverwaltung, Guy Heintz, die Sichtweise der CGFP bekräftigt. Die Verschlechterungen in Bezug auf die Finanzierungskosten seien „nicht nachvollziehbar“, schlussfolgert der angesehene Steuerexperte in einem jüngst erschienenen Leserbrief.

Ein folgenreiches Urteil

Infolge des Tripartite-Abkommens wurde der Höchstbetrag der absetzbaren Zinsen um 50 % erhöht, ohne jedoch dabei den oben erwähnten Einwänden seitens der CGFP Rechnung zu tragen. Die Verschlechterungen traten nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts ein: Im Juli 2021 entschieden die Richter, dass vor dem Einzug des Eigentümers sowohl die Finanzierungskosten und Schuldzinsen als auch die Renovierungskosten gänzlich abzugsfähig seien.

Der Gesetzgeber und die Regierung fanden allerdings kein Gefallen an diesem Verdikt. Im jüngsten Haushaltsgesetz wurde zunächst klargestellt, dass die Unterhaltskosten nicht steuerlich absetzbar seien. Zugleich wurden jedoch mit der Streichung des Artikels 4b der entsprechenden großherzoglichen Verordnung Fakten geschaffen. Dieser besagt, dass die Schuldzinsen und Finanzierungskosten „in voller Höhe abzugsfähig“ seien, bevor der Eigentümer seine Wohnung bezieht. Diese Regelung gilt jetzt nicht mehr.

Die brisante Angelegenheit gelangte auf die Tagesordnung des zuständigen Parlamentsausschusses. Anders als man hätte vermuten können, wurden die von der Dreierkoalition eingeleiteten Verschlechterungen jedoch nicht rückgängig gemacht. Es ist schon erstaunlich, dass diese Thematik ausgerechnet in einem Superwahljahr den politisch Verantwortlichen offensichtlich gleichgültig ist.

Handlungsbedarf vor den Wahlen

Im Klartext: Die neuen Bestimmungen fußen auf einem untragbaren Zweiklassensystem. Die Besitzer eines Neubaus dürfen vor dem Einzug in ihre Immobilie die Finanzierungskosten steuerlich geltend machen. Die Eigentümer einer renovierungsbedürftigen Immobilie haben hingegen das Nachsehen: Ihnen bleibt die steuerliche Absetzung der Renovierungskosten verwehrt!

Die CGFP fordert deshalb die Regierung unmissverständlich dazu auf, diese offensichtliche Diskriminierung sofort zu beenden, da sich viele Betroffene einen Neubau schlichtweg nicht leisten können. Die CGFP-Forderung kann problemlos vor den Parlamentswahlen erfüllt werden, da keine Gesetzesänderung, sondern lediglich eine Anpassung der betreffenden großherzoglichen Verordnung erforderlich ist.

Aus Sicht der CGFP besteht dringender politischer Handlungsbedarf, da viele Bürger die negativen Auswirkungen erst nach den Parlamentswahlen zu spüren bekommen werden. Handelt es sich dabei um ein politisches Kalkül? Die politischen Entscheidungsträger haben es jedenfalls jetzt in der Hand, den Wählern zu zeigen, dass ihre Wohnungspolitik nicht nur auf Wahlversprechen, sondern auf konkretes Handeln beruht.

Unabhängig von der künftigen politischen Konstellation muss die neue Regierung die Wohnungsproblematik offensiv angehen. Dabei sind umfangreiche staatliche Beihilfen sowie Steuervergünstigungen wichtige Ansatzpunkte. Die CGFP fordert, dass die Sozialpartner von Beginn an in diese Diskussionen eingebunden werden, um gemeinsam sozialverträgliche Lösungen auszuarbeiten.

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