Vor knapp sechs Monaten trat das neue Pflegeversicherungsgesetz in Kraft. Schnell stellte sich jedoch heraus, dass es in manchen Punkten hapert.
Die CGFP, die sich stets der sozialen Verantwortung stellt, hat in den vergangenen Wochen und Monaten in enger Zusammenarbeit mit den anderen Sozialpartnern an zahlreichen Arbeitsgruppen teilgenommen, um substanzielle Verbesserungen herbeizuführen.
In all den Sitzungen, die diesbezüglich seit Jahresbeginn stattfanden, war das Wohlbefinden der pflegebedürftigen Menschen immer ein wichtiges Anliegen für die CGFP. Die Interessen der Patienten und der Versicherten standen bei allen Überlegungen, die die CGFP angeführt hat, stets im Vordergrund. Oberstes Ziel war es, eine ausgezeichnete Betreuung der pflegebedürftigen Menschen für die kommenden Jahre zu gewährleisten. In diesem Sinn beteiligte sich der Dachverband aller öffentlich Bediensteten aktiv an den Diskussionen, um die Reform der Pflegeversicherung in wesentlichen Punkten nachzubessern.
Nach etlichen Verhandlungsgesprächen, die zwischen den Sozialpartnern und Sozialminister Romain Schneider geführt wurden, werden nun eine Reihe von Anpassungen vorgenommen. Sie betreffen unter anderem die Umwandlung der Gruppenbetreuung in individuelle Betreuungsstunden sowie umgekehrt.
Eine individuelle Betreuung, die pro Woche im Schnitt dreieinhalb Stunden beträgt, kann künftig in 14 Stunden Gruppenbetreuung übertragen werden. Im Umkehrschluss kann eine wöchentliche Gruppenbetreuung von durchschnittlich 20 Stunden in fünf Stunden Einzelbetreuung umgewandelt werden. Eine weitere Neuerung betrifft jene Personen, denen eine individuelle Betreuung zu Hause zusteht. Sie können künftig jede Woche bis zu vier Stunden mit einer Begleitung das Haus verlassen. Bislang fand die gesetzlich geregelte Betreuung ausschließlich zu Hause statt.