CGFP erzielt Solidaritätsabkommen für künftige Generationen
CGFP erzielt Solidaritätsabkommen für künftige Generationen
Die CGFP und die Regierung sind sich einig: Das jetzige Gehälterabkommen im öffentlichen Dienst (2016-2018) wird um zwei Jahre verlängert. Nach monatelangen, intensiven Verhandlungen haben die CGFP-Exekutive und Ressortminister Dan Kersch an diesem Freitag eine Übereinkunft unterzeichnet.
Verhandlungsgeschick, Durchsetzungsvermögen sowie stichfeste Argumente auf Seiten der CGFP haben einmal mehr ihre Früchte getragen. In dem neuen Abkommen werden sämtliche Kernforderungen der CGFP berücksichtigt. Der Auftrag, den die CGFP-Exekutive Ende Februar vom Nationalvorstand erhielt, wurde somit gänzlich erfüllt. Das Verhandlungsergebnis wurde an diesem Freitag von der außerordentlichen CGFP-Vorständekonferenz mit überragender Mehrheit gutgeheißen.
Einer der Hauptpunkte bei den Verhandlungen mit der Regierung war die Abschaffung der völlig sinnlosen 80/80/90-Regelung, die besagt, dass die Praktikanten während der beiden ersten Jahre ihrer Ausbildung lediglich zu 80 % und im dritten Jahr zu 90 % entschädigt werden. Auf Drängen der CGFP wird diese unberechtigte Sparmaßnahme nach dem Gesetzvotum im Parlament rückwirkend zum 1. Januar 2019 völlig abgeschafft.
Um den Leidtragenden der höchst umstrittenen Regelung entgegenzukommen, einigten sich beide Seiten auf eine Übergangslösung. So stellt der Staat sicher, dass für die betroffenen Personen später beim Eintritt in den Ruhestand keine finanziellen Einbußen entstehen. Die Übereinkunft zwischen der CGFP und der Regierung ist demnach in erster Linie ein deutliches Zeichen der Solidarität gegenüber künftigen Generationen.
Die „Stage”-Zeit wird zudem verkürzt und kann an die Bedürfnisse der jeweiligen Verwaltungen angepasst. Künftig muss die Dauer des Praktikums demnach nicht zwingend in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes einheitlich sein. In der Regel beträgt sie jedoch zwei Jahre, so wie es bereits vor der Dienstrechtsreform der Fall war. Die CGFP bleibt der festen Überzeugung, dass ein einjähriger „Stage” in vielen Verwaltungen schwer, beziehungsweise gar nicht umsetzbar gewesen wäre.
Geeinigt wurde sich auch auf eine Anhebung der Essenszulage. Sie wird ab dem kommenden Jahr von derzeit 144 Euro auf 204 Euro steigen. Demnach steht jedem Staatsbediensteten in Zukunft ein Essensgeld von 10 € pro Arbeitstag zur Verfügung. Bei dem monatlichen Zuwachs von 60 Euro handelt es sich um einen Nettobetrag. Die „allocation de repas” ist kein fester Bestandteil der Entlohnung, so dass in diesem Fall eine Abgeltungssteuer angewandt wird und jeder denselben Betrag erhält. Die Erhöhung der Essenspauschale wird noch in dieser Legislaturperiode auf den Instanzenweg geschickt.
Erfreut zeigt sich die CGFP darüber, dass ein Sozialkonflikt im öffentlichen Dienst dank der Dialogbereitschaft auf beiden Seiten letztendlich vermieden werden konnte. Als die Regierung einwilligte, sich mit der CGFP an den Verhandlungstisch zu setzen, verzichtete der Dachverband aller öffentlich Bediensteten darauf, ein Schlichtungsverfahren einzuleiten. Diese weise Entscheidung erwies sich als richtig.
Unabhängig davon, wie die politische Konstellation nach den Parlamentswahlen im Oktober aussieht, bleibt die CGFP zuversichtlich, dass die künftige Regierung das frisch ausgehandelte Abkommen integral umsetzen wird. Die Abschaffung der 80/80/90-Regelung wieder rückgängig zu machen, wäre ein Schlag ins Gesicht jüngerer Generationen. Eine Koalition, die eine derartige Entscheidung treffen würde, hätte jede Glaubwürdigkeit verloren. Eine Politik auf dem Buckel der kommenden Generationen hat sich immer als kontraproduktiv erwiesen.