Die teilweise schweren Mängel, die bei der Umsetzung der Reform im öffentlichen Dienst aufgetreten sind, beschäftigen weiterhin die CGFP.

Mitte Januar hatte die Berufsorganisation aller öffentlich Bediensteten der Regierung sowie den Parteien eine einmonatige Frist gewährt, um schriftlich klarzustellen, ob sie gewillt sind, über die strittigen Punkte der besagten Reform neu zu verhandeln und die 80/80/90-Regelung abzuschaffen. Sämtliche Parteien waren diesem Aufruf termingerecht gefolgt. Einige von ihnen baten die CGFP um ein Gespräch.

Am 2. März fand diesbezüglich eine Unterredung zwischen der CGFP-Exekutive und einer LSAP-Delegation statt, der u.a. Parteichef Claude Hagen und Generalsekretär Yves Cruchten angehörten. Beide Seiten waren der Meinung, dass die 80/80/90-Regelung, die den Berufsanfängern während der ersten drei Jahre finanzielle Einschnitte beschert, nicht nur junge Menschen trifft, sondern auch dramatische Einstellungsprobleme beim Staat verursacht.

Die LSAP-Vertreter ließen durchblicken, dass ihre Partei sich einer Diskussion über die Dauer der „Stagezeit” sowie den Inhalt der Ausbildung nicht verschließe, sofern sie Teil eines Gesamtpaketes seien. Die CGFP stellte unterdessen klar, dass sie sich kategorisch weigere, im Rahmen eines Gehälterabkommens über Nachbesserungen der Dienstrechtsreform zu verhandeln. Sie besteht darauf, dass diese Diskussionen separat geführt werden, da die 80/80/90-Regelung nicht Bestandteil eines Gehälterabkommens sei.

Zwei Jahre nach dem Inkrafttreten der Reform im öffentlichen Dienst sei es höchste Zeit, an manchen Stellschrauben zu drehen, betonten die CGFP-Vertreter. Die Zeit, die noch bis zu den Parlamentswahlen bleibt, müsse genutzt werden, um die dringend notwendigen Verbesserungen im Interesse der Bürger und der staatlichen Verwaltungen herbeizuführen. Die LSAP versicherte ihrerseits, dass sie alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen werde, damit wichtige Gesetzentwürfe, die den öffentlichen Dienst betreffen, wie etwa das Gehälterabkommen und die Einführung der Zeitsparkonten, noch in dieser Legislaturperiode im Parlament verabschiedet werden.