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CGFP: Keine Zustimmung für lückenhafte Homeoffice-Regelung im Staatsdienst

CGFP: Keine Zustimmung für lückenhafte Homeoffice-Regelung im Staatsdienst

2022/06/14

In seiner heutigen Sitzung befasste sich der CGFP-Nationalvorstand mit zwei Anliegen, bei denen es tiefe Meinungsverschiedenheiten mit dem Ministerium des öffentlichen Dienstes gibt: die künftige Homeoffice-Regelung und die Analyse zum Bewertungssystem.

Nach reiflichen Überlegungen hat das höchste Gremium der CGFP an diesem Dienstag beschlossen, den vom Ministerium vorgelegten Entwurf zur künftigen Anwendung der Telearbeit im Staatsdienst abzulehnen. Bei der Ausarbeitung der diesbezüglichen großherzoglichen Verordnung hat der zuständige Minister nahezu keine Kompromissbereitschaft erkennen lassen.

Engstirnige Haarspalterei

Der Gipfel aller Dreistigkeit ist, dass es dem Regierungsmitglied nach eigenem Bekunden völlig gleichgültig ist, ob eine Übereinkunft mit der CGFP erreicht wird oder nicht. Der Minister beruft sich auf das Gehälterabkommen, in dem es heißt, die Regierung und die CGFP würden „in enger Zusammenarbeit“ ein neues Regelwerk ausarbeiten. Von einer „gemeinsamen Einigung“ sei nie die Rede gewesen.

Statt sich jedoch in seinen fadenscheinigen Ausflüchten zu verheddern, täte der Beamtenminister besser daran, im Dialog mit der CGFP eine gemeinsame Lösung auszuarbeiten, die bei den öffentlich Bediensteten auf breite Zustimmung trifft und gleichzeitig dem Bedürfnis einer modernen Arbeitsweise Rechnung trägt.

„Patchwork“-Familien kommen zu kurz

Die vom Ministerium unterbreiteten Vorschläge tragen den neuen „Patchwork“-Familien nicht ausreichend Rechnung. Um diesen die Gestaltung des alltäglichen Lebens zu vereinfachen, fordert die CGFP, dass an mehreren Wohnorten von zu Hause aus gearbeitet werden darf. Das Homeoffice darf demnach nicht ausschließlich an den Hauptwohnsitz geknüpft werden. Die politischen Entscheidungsträger sind jedoch nicht gewillt, den Entwurf dementsprechend anzupassen.

Unklarheit bei den Homeoffice-Tagen

Zur Vorbeugung einer sozialen Isolation tritt die CGFP von Anfang an für eine hybride Arbeitseinteilung ein, die einen Wechsel zwischen Homeoffice und Arbeiten im Büro vorsieht. Das Ministerium weigert sich jedoch festzulegen, an wie vielen Tagen durchschnittlich pro Woche von zu Hause aus gearbeitet werden darf.

Die CGFP hat stets darauf hingewiesen, dass weder die Verwaltungschefs noch die Beschäftigten die Telearbeit einseitig beschließen dürfen. Dieses Prinzip hat nach wie vor seine Gültigkeit. Nach Ansicht des CGFP-Nationalvorstands sollte jedoch die allgemeine Regel gelten, wöchentlich mindestens einen Tag Homeoffice zu gestatten, unter der Voraussetzung, dass sich der betreffende Posten auch dafür eignet. Vorgesetzte, die Telearbeit grundsätzlich ablehnen, sollten dazu angewiesen werden, ihre Entscheidung aufgrund von nachvollziehbaren Gründen zu rechtfertigen.

Einzelne Regierungsmitglieder unterstützen die CGFP bei ihrer Forderung, ein Rotationsprinzip zwischen dem klassischen Büro und der Heimarbeit einzuführen. So spricht sich z.B. Energieminister Claude Turmes dafür aus, europaweit zwei Tage Homeoffice pro Woche einzuführen, um auf diese Weise fossile Energie einzusparen. Ist die Umsetzung der lobenswerten Klimaschutzziele für den Minister des öffentlichen Dienstes zweitrangig? Mit seinen Plänen dürfte es schwierig werden, eine ehrgeizige, aber dringend notwendige ökologische Wende zu schaffen.

Gegen eine Aufweichung des Rechts auf Abschalten

Weitgehende Einigkeit herrscht darüber, das Recht auf Abschalten in der großherzoglichen Verordnung zu verankern. Dem Ministerium schwebt jedoch vor, das „droit à la déconnexion“ in Ausnahmefällen aufzuheben. Die CGFP verlangt, dass dieser Passus gestrichen wird, um mögliche Missbräuche zu vermeiden.

In Bezug auf das Homeoffice fordert die CGFP klare und transparente Regeln für den gesamten öffentlichen Dienst, auch um eine ungesunde Konkurrenzsituation zwischen den Verwaltungen zu verhindern. Künftig soll jedem Verwaltungschef ermöglicht werden, anhand eines Rahmenpapiers spezifische Regeln zur Telearbeit zu erstellen, die optimal auf seine Behörde zugeschnitten sind. Die CGFP bemängelt jedoch, dass nicht geklärt ist, was passiert, wenn diese Regeln im Widerspruch zu den Bestimmungen des betreffenden „Reglement grand-ducal“ stehen.

Im Wettbewerb um die besten Mitarbeiter muss der Staatsdienst den Beschäftigten noch attraktivere Arbeitsbedingungen bieten als bisher. Die vom Ministerium angedachte Homeoffice-Regelung trägt wahrlich nicht dazu bei. Der Nationalvorstand kann zudem kein grünes Licht für einen Text erteilen, bei dem die Telearbeit weitaus weniger gut geregelt ist, als dies im Privatsektor der Fall ist.

Keine Zahlen zur Auswertung des Bewertungssystems

Ins Stocken geraten sind auch die Verhandlungen über das Bewertungssystem. Die CGFP und die Regierung hatten sich beim jüngsten Gehälterabkommen darauf geeinigt, dieses umstrittene Konzept einer kritischen Analyse zu unterziehen. Eigenen Aussagen zufolge hat Minister Hansen kein Verständnis dafür, dass die CGFP schon jetzt die Abschaffung der Mitarbeiterbeurteilung fordert. Dem Ressortminister sei in Erinnerung gerufen, dass die CGFP seit Jahren darauf hinweist, dass das Bewertungssystem für den Staatsdienst ungeeignet ist. Der Riesenaufwand steht in keinem Verhältnis zum mageren Endergebnis. Zudem schafft es ein Klima des Misstrauens.

Die CGFP hat mehrfach bekundet, dass sie eine kritische Analyse des Evaluierungssystems begrüßen würde. Statt jedoch – wie vom Ministerium vorgeschlagen – eine zweifelhafte, suggestive und nichtssagende Umfrage zu diesem Thema zu starten, hat die CGFP einen detaillierten Faktenüberblick gefordert. Die für eine ernsthafte Analyse erforderlichen Zahlen wurden ihr jedoch bislang nicht ausgehändigt, angeblich weil diese Daten jahrelang nicht zentral erfasst wurden. Es ist schon ein starkes Stück, wenn ausgerechnet der zuständige Ressortminister, der es bisher versäumt hat, das nötige Zahlenmaterial zu liefern, der CGFP jetzt vorwirft, die Ergebnisse der Analyse nicht abwarten zu wollen.

Die CGFP-Forderung zur Abschaffung des Bewertungssystems stellt keinen Bruch zum Gehälterabkommen dar: Es ist das gute Recht einer Gewerkschaft, auf langjährige, noch immer nicht erfüllte Forderungen hinzuweisen. Wenn ein Minister die CGFP daran hindern will, kommt dies einem Angriff auf die gewerkschaftliche Freiheit gleich.

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