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CGFP lässt Frontalattacke auf den Sozialdialog nicht zu

CGFP lässt Frontalattacke auf den Sozialdialog nicht zu

2024/10/04

Die CGFP-Tagesordnung der zweitägigen „Rentrée sociale“ war wiederum reichlich gefüllt. Neben der anstehenden Rentendebatte befasste sich der CGFP-Nationalvorstand u.a. mit den künftigen Gehälterverhandlungen, der Umsetzung des laufenden Besoldungsabkommens und den anstehenden Sozialwahlen im öffentlichen Dienst.

Empört zeigte sich das CGFP-Gremium zudem über den jüngsten Versuch, das Handlungsfeld der Gewerkschaften einzuschränken. Erst neulich wurde ein von einer CGFP-Mitgliedsorganisation eingeleiteter sektorieller Konflikt für unzulässig erklärt. Die Betroffenen würden nicht über ein Streikrecht verfügen, lautete die fragwürdige Begründung der Regierungsdelegation. Folglich stehe es der betreffenden CGFP-Unterorganisation nicht zu, das Schlichtungsverfahren zu beantragen, hieß es weiter. Die Schlichterin schlug sich auf die Seite der Regierungsdelegation.

Die CGFP sieht darin jedoch einen krassen politischen Widerspruch. Seit 1979 besteht per Gesetz ein verbindliches Instrument, das einem Schlichter nach gescheiterten Verhandlungen zwischen der Regierung und den Sozialpartnern ermöglicht, eine derartige Konfliktsituation zu bereinigen. Ziel dieser Vorgabe ist es, den sozialen Frieden zu wahren. Neuerdings werden jedoch von der Regierungsdelegation alle Anstrengungen unternommen, um auf dieses Instrument zu verzichten.

Für die CGFP zeugt diese Vorgehensweise von einem merkwürdigen Demokratieverständnis. Ihrer Ansicht nach muss jeder Bereich des Staates die Möglichkeit behalten, den Gegenspieler an den Verhandlungstisch zu bringen, um unter Mitwirkung eines Schlichters zu versuchen, den Konflikt zu lösen. Sowohl die Schlichtung als auch die Mediation sind ein Grundrecht, das allen öffentlich Bediensteten zusteht.

In einer ersten Phase setzt die CGFP als verantwortungsvoller Sozialpartner auf die politische Vernunft. In diesem Sinne hat sie zur Wahrung des Sozialdialogs eine Unterredung mit Premierminister Luc Frieden beantragt. Der Regierungschef hat dem Treffen inzwischen zugestimmt.

Sollten die politischen Gespräche jedoch zu keinem Ergebnis führen, werden weitere Schritte seitens der CGFP folgen. Es kann nicht angehen, dass ganzen Berufszweigen im Staatsdienst die Möglichkeit entzogen wird, das Schlichtungsverfahren einzuleiten, wenn sie sich zu Recht gegen bestehende Missstände wehren und die Verhandlungen in eine Sackgasse geraten sind.

Vollständige Umsetzung des Gehälterabkommens

Mit Nachdruck pochte der CGFP-Nationalvorstand darauf, dass sämtliche Punkte des laufenden Gehälterabkommens vor dem Jahresende integral umgesetzt werden müssen. Handlungsbedarf gibt es derzeit u.a. in Bezug auf die Harmonisierung der unteren staatlichen Laufbahnen. An die Politik geht der Appell, das entsprechende Gesetz noch dieses Jahr zu verabschieden. Die CGFP besteht darauf, dass dies mit Rückwirkung zum 1. Juli 2022 geschieht, ohne dass dabei Nachteile für die Betroffenen entstehen.

Mit Genugtuung nahm der CGFP-Nationalvorstand zur Kenntnis, dass die Arbeitsgruppen, die gemäß des geltenden Besoldungsabkommens eingesetzt wurden, kurz davor sind, ihre Schlussfolgerungen vorzulegen.

Bei Langzeiterkrankungen besteht die CGFP darauf, dass der Kündigungsschutz für die Staatsangestellten verlängert wird. Die Bestimmung, dass bei einer krankheitsbedingten Entlassung keine Rückkehr in den öffentlichen Dienst möglich ist, gehört abgeschafft.

Eine Immunität für Gewerkschafter

Bei der Reform des Disziplinarrechts tritt die CGFP dafür ein, die Liste der Sanktionen zu überarbeiten. Nach dem Praktikum oder der Einführungszeit soll der Anwendungsbereich des Disziplinarrechts auf alle Staatsbediensteten ausgeweitet werden. Zudem muss allen staatlichen Mitarbeitern nach der Stagezeit das Recht auf ausgewogene disziplinarische Ermittlungen gewährt werden. Des Weiteren ist die CGFP der Ansicht, dass eine Freistellung („dispense“) nicht das geeignete Mittel ist, um öffentlich Bedienstete, die heiklen Anschuldigungen ausgesetzt sind, während den Ermittlungen von ihrem Arbeitsplatz fernzuhalten. Hier muss eine adäquatere Lösung gefunden werden.

In der Arbeitsgruppe zur Stärkung der Gewerkschaftsfreiheit pocht die CGFP auf die Immunität der Arbeitnehmervertreter. Ähnlich wie es bei den Anwälten der Fall ist, muss auch bei Gewerkschaftern, die Mitglieder begleiten und beraten, die Rolle des Verteidigers gewährleistet bleiben. Dabei muss sichergestellt werden, dass sie nicht in eine Lage geraten, bei der sie gegen ihren „Klienten“ aussagen müssen.

Die neue Homeoffice-Regelung, die im Zuge der Verfassungsreform in einen Gesetzestext umgewandelt werden musste, steht kurz vor dem Abschluss. Den CGFP-Anliegen wird weitestgehend Rechnung getragen. Die neuen Bestimmungen werden den öffentlich Bediensteten in vielen Hinsichten entgegenkommen. Das Prinzip der Gleichbehandlung zwischen den Homeoffice-Mitarbeitern und ihren Kollegen, die vor Ort arbeiten, ist gewährleistet.

Lineare Punktwerterhöhung: Ein Must

Im öffentlichen Dienst werden die nächsten Gehälterverhandlungen zwischen der CGFP und der Regierung voraussichtlich Ende dieses Jahres beginnen. Für die CGFP besteht bereits jetzt kein Zweifel daran, dass dieses Mal eine substanzielle lineare Punktwerterhöhung erforderlich ist. Zum einen gilt es, den entstandenen Kaufkraftverlust auszugleichen. Zum anderen fiel die letzte Gehaltserhöhung moderat aus, weil die Regierung damals mit der Abschaffung des Bewertungssystems im öffentlichen Dienst eine Gegenleistung erbracht hatte.

An die CGFP-Mitgliedsorganisationen ging der Aufruf, ihre Vorschläge zur Ausarbeitung des CGFP-Forderungskatalogs zu unterbreiten. In den kommenden Wochen wird die CGFP-Exekutive eine Synthese der eingereichten Empfehlungen erstellen und anschließend der Regierung einen umfassenden Forderungskatalog zukommen lassen.

Deutliche Absage für eine Rentenreform

Ende dieses Monats wird die CGFP im Rahmen der von der Regierung erwünschten Rentendiskussion eine Unterredung mit Sozialministerin Martine Deprez haben. Die CGFP bleibt bei ihrer Einschätzung. Angesichts der bestehenden Reserven von mehr als 27 Milliarden Euro gibt es zurzeit absolut keinen Grund, unüberlegt und überstürzt zu handeln.

Den Ruf des Patronats nach einer Sparpolitik hält die CGFP für unbegründet. Die Stellungnahmen der Arbeitgeberseite laufen auf Leistungsverschlechterungen für die Arbeitnehmer hinaus. In Zeiten schwindender Kaufkraft stellt dies keine Lösung dar, sondern eine ökonomische Bremse mit gravierenden Folgen für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung des Landes.

Sollten wider Erwarten in einigen Jahren tatsächlich finanzielle Engpässe bei der Altersvorsorge entstehen, müssen neue alternative Finanzierungsquellen geschaffen werden. In diesem Zusammenhang verweist die CGFP auf ein Gutachten des „Conseil économique et social“, das von den Gewerkschaften verfasst wurde. In diesem Dokument werden zahlreiche Lösungsansätze unterbreitet.

Kein Verständnis hat die CGFP für die jüngsten Aussagen des Präsidenten des Arbeitgeberdachverbandes, der sich dafür ausgesprochen hatte, die Studenten- sowie die Baby- und Arbeitslosenjahre bei der Berechnung der Renten künftig nicht mehr zu berücksichtigen. – dies seien alles Vorschläge zu Ungunsten junger Arbeitnehmer. Daher begrüßt die CGFP es ausdrücklich, dass Jugendliche und junge Erwachsene bei den Rentendiskussionen miteinbezogen werden: Schließlich seien die zukünftigen jungen Generationen die größten Verlierer bei möglichen Verschlechterungen in Bezug auf die Altersvorsorge.

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