CGFP-Nationalvorstand billigt Tripartite-Abkommen
CGFP-Nationalvorstand billigt Tripartite-Abkommen
An diesem Montag hat der CGFP-Nationalvorstand dem dritten Tripartite-Abkommen binnen einem Jahr einstimmig grünes Licht erteilt. Das „Comité fédéral“ sprach der CGFP-Exekutive einen großen Dank für dessen Durchhaltevermögen während des achtstündigen Verhandlungsmarathons aus. Das geschnürte Paket drossele die Inflation und stärke die Kaufkraft der Bürger, was letztendlich auch den Unternehmen zugutekomme, betonten die CGFP-Gremien. Die getroffene Vereinbarung setze sowohl im Steuer- als auch im Energie- und Wohnungsbereich wichtige Akzente.
Die Menschen und die Unternehmen erhielten somit eine wertvolle Planungssicherheit. Das Maßnahmenbündel trage außerdem dazu bei, dem befürchteten Inflationsschock zu entgehen. Der erzielte Konsens stehe im Interesse der gesamten Gesellschaft und stärke den Standort Luxemburg als zuverlässigen Handelspartner, hieß es weiter.
CGFP hält an der automatischen Anpassung der Steuertabelle fest
Das geschlossene Auftreten der drei national repräsentativen Gewerkschaften habe sich ausgezahlt. Dank ihrer Hartnäckigkeit im Vorfeld der Tripartite habe die CGFP maßgeblich dazu beigetragen, dass die Steuerpolitik, entgegen den ursprünglichen Plänen, dennoch auf die Tagesordnung der Dreiergespräche gesetzt worden sei. Der von der CGFP erzeugte Druck habe die Regierung zum Umdenken bewegt. Nach zähen Verhandlungen habe sich Blau-Rot-Grün schließlich auf substanzielle Steuerentlastungen zugunsten der Privathaushalte eingelassen.
Zur Erinnerung: 2024 wird die Steuertabelle um zweieinhalb Indextranchen angepasst (ein Zuwachs von mehr als 6 %). Bereits dieses Jahr wird rückwirkend zum 1. Januar ein Steuerkredit eingeführt, der einer Anpassung von zwei Tranchen gleichkommt. Die Steuerlast der natürlichen Personen werde dadurch gesenkt, schlussfolgerte der Nationalvorstand. Somit werde eine langjährige CGFP-Kernforderung berücksichtigt.
Auch wenn die Teilanpassung ein richtungsweisendes Zugeständnis darstelle, sei die Dreierkoalition bedauerlicherweise nicht gewillt gewesen, eine umfassende Anpassung der Steuertabelle vorzunehmen. Der Nationalvorstand erteile der CGFP den Auftrag, an der Forderung nach einer automatischen Angleichung des „Barème“ an die Inflation festzuhalten. Gleichzeitig ging an die CGFP-Exekutive der Aufruf, sich für eine schnellstmögliche Umsetzung einer umfassenden gerechten Steuerreform einzusetzen.
Indexmanipulationen ausgeschlossen
Die CGFP-Gremien begrüßten zudem, dass künftig Indexmanipulationen jeder Art ausgeschlossen sind. Auch der Anspruch seitens der Arbeitgeberseite, ab 2024 nur noch eine Indextranche pro Jahr auszuzahlen, sei erfolgreich abgewehrt worden. Der Indexmechanismus komme demnach in vollem Umfang zum Tragen. Der Erhalt dieses Kriseninstruments wahre den sozialen Frieden hierzulande.
Auf breite Zustimmung traf unterdessen der Beschluss, den Energiepreisdeckel sowie die Energieprämie für die Bezieher der Teuerungszulage um ein weiteres Jahr bis Ende 2024 zu verlängern. Ein Verzicht auf diese Gas- und Strompreisbremse hätte erhebliche Preissteigerungen verursacht und die Kaufkraft der Bürger zusätzlich belastet.
Erfreut zeigte sich der CGFP-Nationalvorstand zudem über die beschlossenen Hilfsmaßnahmen im Wohnungsbereich. Die wachsenden Zinserhöhungen würden den Bürgern zunehmend zu schaffen machen. Die Anhebung des steuerlich absetzbaren Betrags auf Schuldzinsen um 50 % rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres käme insbesondere jenen Menschen mit variablen Zinssätzen entgegen.
Die am 3. März erzielte Einigung zwischen den Gewerkschaften, dem Patronat und der Regierung wird am Dienstag im Staatsministerium von den jeweiligen Verhandlungspartnern unterzeichnet.
Verstärkter Rechtsschutz für die Staatsbediensteten
Seit Jahren setzt sich die CGFP dafür ein, dass der Staat den öffentlich Bediensteten in Streitfällen mehr Rechtsbeistand gewährt. Dieses Anliegen war auch Bestandteil des Gehälterabkommens von 2021. Die zuständige CGFP-Arbeitsgruppe, die den Vorentwurf zur entsprechenden großherzoglichen Verordnung kritisch analysiert hat, ist zu dem Schluss gelangt, dass an einigen Stellen nachgebessert werden muss.
So muss z.B. jedem Staatsbediensteten, der infolge eines Vorfalls während seiner Dienstzeit auf juristische Unterstützung angewiesen ist, das Recht auf Verteidigung durch einen Anwalt seiner Wahl gewährleistet werden. Zudem soll die Prozedur bei der Erstattung von Anwaltskosten vereinfacht werden. Nachdem der CGFP-Nationalvorstand die Verbesserungsvorschläge der Arbeitsgruppe einstimmig verabschiedet hat, wird jetzt das betreffende Dokument dem Minister zugeschickt.