Nach der Regierungserklärung zur wirtschaftlichen, sozialen und finanziellen Lage des Landes fühlt sich die CGFP in ihrer Haltung bestätigt, dass es dem Land weitaus besser geht als von interessierter Seite immer wieder dargestellt. Aufgrund der vorgelegten Analyse sieht die CGFP gerade auch beim Renten- und Pensionssystem keinen Handlungsbedarf.
Bezüglich des jüngsten Gehälterabkommens für den öffentlichen Dienst fordert der CGFP-Nationalvorstand eine zügige Umsetzung der verschiedenen Bestimmungen. Das gelte zum Beispiel für die Einführung von Zeitsparkonten im öffentlichen Dienst, wo sich die Regierung verpflichtet habe, bis spätestens Juli 2017 einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Der Grundgedanke der in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes anzuwendenden Maßnahme soll laut CGFP darin bestehen, dass die einmal angesparten Arbeitsstunden zu einem späteren Zeitpunkt 1:1 in freie Stunden umgewandelt werden können.
Nachdem die damalige Regierung beabsichtigt hatte, die eigentlichen Anfangsgehälter im öffentlichen Dienst nach unten anzupassen, hatte man sich im Rahmen der Verhandlungen zur Dienstrechtsreform darauf einigen können, die Einstiegsgehälter nicht anzutasten, dafür aber die Entschädigung während der „Stage“-Zeit in den ersten beiden Jahren auf 80 Prozent, im dritten Praktikumsjahr auf 90 Prozent zu senken. Als Gegenstück dazu sollte der „Stage“ als wahre Ausbildungszeit genutzt werden, um den Anwärter zum Staatsdienst in seine späteren Aufgaben einzuführen. Aufgrund der Tatsache, dass es mit der Umsetzung der Reform nicht zu einer grundlegenden Neugestaltung des „Stage“ kam und die Praktikanten stattdessen quasi vom ersten Arbeitstag an als volle Arbeitskräfte genutzt werden, hat sich der CGFP-Nationalvorstand in aller Deutlichkeit für eine sofortige Abschaffung der ohnehin mehr als fragwürdigen 80-80-90-Regelung ausgesprochen. Untermauert wird diese Forderung durch die Tatsache, dass diese Maßnahme bei den Südgemeinden, mit Unterstützung von Politikern der Koalitionsparteien, nicht einmal umgesetzt wurde.
Vor dem Hintergrund der Einführung des „Revis“ (zuvor RMG) als garantiertes Mindesteinkommen hat der CGFP-Nationalvorstand eine Anhebung des sozialen Mindestlohns gefordert. Es könne nicht sein, dass jemand, der einer vollzeitlichen Tätigkeit nachgehe, Sozialhilfe beanspruchen müsse, um ein dezentes Leben führen zu können, hieß es zur Begründung.
Die Regierungsabsicht, Zuständigkeiten der Flughafenverwaltung ohne plausible Argumente in ein privatrechtlich geführtes Unternehmen auszulagern, wurde vor dem CGFP-Nationalvorstand aufs Schärfste kritisiert. Bedauert wurde einmal mehr, dass im Vorfeld zur Schlichtung gerade in dieser Frage kein Sozialdialog mit dem zuständigen Ressortminister möglich gewesen sei. Nachdem die Schlichtung gescheitert sei, gehe die Angelegenheit nun in die Mediation. Und sollte auch da kein Einlenken der Regierung erkennbar werden, sei der Weg frei für einen schwerwiegenden Sozialkonflikt in einem derart sensiblen Umfeld wie dem Flughafen Luxemburg.
Dem nun vorliegenden Gesetzentwurf zur Neuregelung der Zusatzpensionen (zweiter Pfeiler) konnte der CGFP-Nationalvorstand nur beipflichten. Begrüßt wurde insbesondere die Tatsache, dass, anders als bisher, der öffentliche Dienst in Zukunft nicht mehr von einer solchen Maßnahme ausgeschlossen sei. Damit kommt die Regierung einer langjährigen Forderung der CGFP nach, die diesen Ausschluss von Anfang an als verfassungswidrig gewertet hatte.
Gestützt auf ein bilaterales Abkommen zwischen Regierung und Gewerkschaften aus dem Jahre 2014, sprach sich der CGFP-Nationalvorstand schließlich für die unverzügliche Umsetzung der Dienstrechtsreform auch im Pflege- und Sozialsektor aus.