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CGFP-Nationalvorstand fordert zügige Umsetzung des Gehälterabkommens

CGFP-Nationalvorstand fordert zügige Umsetzung des Gehälterabkommens

2017/07/03

Nach Bekanntgabe der jüngsten Zahlen betreffend die Entwicklung der Staatsfinanzen fühlt sich die CGFP in ihrer Haltung bestätigt, dass es dem Land weitaus besser geht als von interessierter Seite immer wieder dargestellt. Einmal mehr habe sich bewahrheitet, dass die tatsächlichen Werte weit über den zunächst noch äußerst vorsichtig formulierten Prognosen lägen. Aufgrund der derzeitigen Lage der Staatsfinanzen sieht die CGFP gerade auch beim Renten- und Pensionssystem keinen Handlungsbedarf.

Hinsichtlich des im Dezember vergangenen Jahres mit der Regierung unterzeichneten Gehälterabkommens für den öffentlichen Dienst fordert die CGFP eine schnellstmögliche Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen im Interesse der öffentlichen Bediensteten.

Wie im Gehälterabkommen festgeschrieben, besteht der CGFP-Nationalvorstand mit Nachdruck darauf, dass der Gesetzentwurf zur Einführung von Zeitsparkonten im gesamten öffentlichen Dienst noch im Laufe des Monats Juli auf den Instanzenweg gebracht werde. Dabei müsse nach wie vor der Grundsatz gelten, dass die einmal angesparten Arbeitsstunden zu einem späteren Zeitpunkt 1:1 in freie Stunden umgewandelt werden können. Es könne jedenfalls nicht sein, dass eine Arbeitsstunde von heute zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr als volle Stunde gewertet würde, hieß es mit Nachdruck. Ebenso müsse die Einführung von Zeitsparkonten, ganz im Sinne des Gehälterabkommens, in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes, nicht zuletzt auch innerhalb der öffentlichen Einrichtungen („Etablissements publics“) Anwendung finden. Die weiteren Maßnahmen aus dem Gehälterabkommen sollten nach Darstellung der CGFP den Regierungsrat am besten noch vor der Sommerpause passieren, damit sie dann in einem vernünftigen Zeitrahmen auch umgesetzt werden könnten. Dazu zählten u.a. die im Abkommen vorgesehene Anhebung der Essenszulage (rückwirkend vom 1. Januar 2017) oder die Neuregelung der Teilzeitarbeit mit neu festgelegten Stufen (100%, 90%, 80%…).

Hauptforderung der CGFP wird allerdings die sofortige Aufhebung der mehr als fragwürdigen und im Zuge der Dienstrechtsreform umgesetzte 80/80/90-Regelung während der „Stage“-Zeit bleiben. Wie bereits verlautet, handelt es sich dabei um einen Konsens aus den Verhandlungen mit der Vorgängerregierung zur Umsetzung der Dienstrechtsreform. Auf diese Weise hatte die CGFP bewirken können, dass die eigentlichen Anfangsgehälter nach einer Festanstellung im öffentlichen Dienst unangetastet blieben und nicht, wie von der Vorgängerregierung beabsichtigt, gekürzt wurden. Als Gegenleistung dazu sollte der „Stage“ als wahre Ausbildungszeit genutzt werden, um den Anwärter zum Staatsdienst in seine späteren Aufgaben einzuführen.

Aufgrund der Tatsache, dass mit der Umsetzung der Reform wohl Ausbildungszyklen hinzukamen, es dadurch aber keinesfalls zu einer grundlegenden Neugestaltung der „Stage“-Zeit kam und die Praktikanten stattdessen quasi vom ersten Arbeitstag an als volle Arbeitskräfte genutzt werden, hat sich der CGFP-Nationalvorstand einmal mehr für eine sofortige Abschaffung der 80/80/90-Regelung ausgesprochen – eine Forderung, die auch mit Blick auf die kommenden Gehälterverhandlungen im öffentlichen Dienst Bestand haben müsste.

Stichwort Schlichtungsverfahren: Auch wenn nun eine Streitsache betreffend das Personalstatut der bei der Post Beschäftigten beigelegt werden konnte, sind immer noch zwei Schlichtungsverfahren anhängig.

Insbesondere was die Auslagerung von Zuständigkeiten der Flughafenverwaltung an ein privatrechtlich geführtes Unternehmen angeht, sei zu hoffen, dass eine zufriedenstellende Lösung herbeigeführt werden könne, um einen tiefgreifenden Sozialkonflikt in einem höchst sensiblen Bereich wie dem Flughafen zu verhindern. Hoffnungen setze man nun auf die auf Initiative des Staatsministers einberufene Arbeitsgruppe zur Erarbeitung einer Kompromisslösung. Bedauert wurde einmal mehr, dass es überhaupt so weit kommen musste, nur weil sowohl der Personalvertretung am Flughafen als auch der CGFP jeglichen Sozialdialog mit dem zuständigen Ressortminister verweigert wurde.

Bezüglich des von der Berufsorganisation der bei der Staatssparkasse Beschäftigten einberufenen Schlichtungsverfahren drängt die CGFP auf ein Einlenken der Sparkassendirektion, die in der Schlichtungskommission unbedingt mit am Tisch sitzen müsse, um zu einer zufriedenstellenden Lösung zu gelangen. Es könne jedenfalls nicht angehen, dass ausgerechnet die im Interesse der Beschäftigten im Reformvorhaben festgehaltenen Maßnahmen bei der Staatssparkasse nicht umgesetzt würden. Eine solche Deutung stehe jedenfalls in krassem Widerspruch zum Grundgedanken der Dienstrechtsreform, die darin enthaltenen Bestimmungen im gesamt-öffentlichen Dienst, also auch innerhalb der öffentlichen Einrichtungen, umzusetzen.

Mit Blick auf die am 1. Januar 2017 in Kraft getretene Steuerreform erneuerte der CGFP-Nationalvorstand seine Forderung nach Angleichungen bei der Besteuerung von natürlichen Personen. Insbesondere die Steuerklasse 1A, in die vornehmlich (aber nicht nur) alleinerziehende Elternteile eingestuft würden, wurde als „nicht mehr zeitgemäß“ gewertet und müsste daher abgeschafft werden. Diese Personen müssten schlicht nach Steuerklasse 2 besteuert werden. Es könne jedenfalls nicht sein, dass der Staat hier das persönliche Schicksal des Einzelnen benutze, um zusätzliche Steuereinnahmen zu generieren. Gerade hier bestehe dringender Handlungsbedarf, so die unmissverständliche Botschaft. Gleiches gelte für die sogenannten „Stock Options“, die laut CGFP künftig vollständig besteuert werden müssten.

Dem nun vorliegenden Gesetzentwurf zur Neuregelung der Zusatzpensionen (zweiter Pfeiler) konnte der CGFP-Nationalvorstand indes nur beipflichten. Begrüßt wurde insbesondere die Tatsache, dass, anders als bisher, der öffentliche Dienst in Zukunft nicht mehr von einer solchen Maßnahme ausgeschlossen sei. Damit kommt die Regierung einer langjährigen Forderung der CGFP nach, die diesen Ausschluss von Anfang an als verfassungswidrig gewertet hatte.

Bekanntlich feiert die im Jahre 1967 in ihrer heutigen Form gegründete CGFP in diesem Jahr ihr 50-jähriges Bestehen. Das Jubiläum soll am kommenden 9. November mit einer entsprechenden Festlichkeit begangen werden.

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