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CGFP-Nationalvorstand leitet Schlichtungsverfahren gegen die Regierung ein

CGFP-Nationalvorstand leitet Schlichtungsverfahren gegen die Regierung ein

2023/07/18

Infolge der im jüngsten Gehälterabkommen nach aufwendigen Verhandlungen vereinbarten Abschaffung des Bewertungssystems im öffentlichen Dienst will die Regierung den Gesetzentwurf 7880 zur Reform der Armee nutzen, um dieses kontraproduktive Benotungssystem im Eilverfahren bei den Militärangehörigen (Artikel 32) wiedereinzuführen. Die Abstimmung im Plenum soll an diesem Freitag unmittelbar vor den parlamentarischen Sommerferien erfolgen. Hierbei handelt es sich um einen gefährlichen Präzedenzfall.

Die CGFP und die Berufskammer der öffentlich Bediensteten hatten vergangene Woche die Dreierkoalition unmissverständlich dazu aufgefordert, den betreffenden Passus aus dem Gesetzentwurf zu streichen. Unmittelbar danach haben die zuständigen Minister François Bausch und Marc Hansen am vergangenen Freitag in einer Unterredung mit der CGFP bekräftigt, dass sie sich zum jüngsten Gehälterabkommen bekennen.

Liebe Herr Minister, lassen Sie den Taten Worten folgen! Die löchrige Argumentation und die Vorschläge, welche die Regierung der CGFP bei dem jüngsten Treffen unterbreitet hat, sind alles andere als überzeugend. Auf Nachfrage der CGFP hin, mussten die Armee-Verantwortlichen sogar zugestehen, dass es keine übergreifende internationale Norm gibt, die die Armeeführung dazu zwingen würde, eine Bewertung der „beruflichen, ethischen (!) und physischen Qualitäten“ einzuführen.

Schlechter politischer Stil

Der CGFP-Nationalvorstand beriet heute in einer Dringlichkeitssitzung über die weitere CGFP-Marschroute. Nach einer fundierten und sachlichen Analyse wurde einstimmig der Entschluss gefasst, sofort ein Schlichtungsverfahren gegen die Regierung in die Wege zu leiten. Die Vorgehensweise der Dreierkoalition in dieser Angelegenheit sei von einem schlechten politischen Stil geprägt, schlussfolgerten die Delegierten.

Im jüngsten mit der CGFP ausgehandelten Besoldungsabkommen hat sich die Regierung dazu verpflichtet, das Bewertungssystem im GESAMTEN Staatsdienst zum 1. Januar dieses Jahres abzuschaffen. Sollten die drei Regierungsparteien rund sechs Monate später diese Vereinbarung wieder teilweise rückgängig machen, würde dies einen eindeutigen Vertragsbruch darstellen.

Die CGFP wird eine Fragmentierung des öffentlichen Dienstes nicht zulassen. Hierbei handelt es sich um eine Prinzipienfrage. Die CGFP wird sich mit allen zur Verfügung stehenden gewerkschaftlichen Mitteln gegen jegliche Abweichungen vom Gehälterabkommen geschlossen zur Wehr setzen.

Es ist nicht hinnehmbar, wenn – in Ergänzung zum Besoldungsabkommen – Ausnahmeregeln in manchen Verwaltungen angewandt werden. Eine solche Herangehensweise kommt einer Aushöhlung des Staatsdienstes gleich. Somit werden Ungerechtigkeiten, Missstände, Willkür und Günstlingswirtschaft Tür und Tor geöffnet. Zudem ist zu befürchten, dass die beabsichtigte teilweise Wiedereinführung des sinnlosen Bewertungssystems aller Wahrscheinlichkeit nach auch in anderen Verwaltungen Nachahmer findet.

Appell an alle Abgeordneten

Ein Verstoß seitens der Regierung gegen eine getroffene Übereinkunft ist einer Demokratie nicht würdig. Die CGFP fordert deshalb alle Abgeordneten dazu auf, den diesbezüglichen Passus zur Wiedereinführung des Bewertungssystems streichen zu lassen, bevor darüber abgestimmt wird.

Die politischen Entscheidungsträger behaupten, eine Überarbeitung des Gesetzentwurfs sei nicht so schnell zu bewerkstelligen. Der Staatsrat verfüge nicht über genügend Zeit, um die neue Fassung rechtzeitig vor der Sommerpause zu begutachten, heißt es. Diese These ist äußerst fragwürdig. Angesichts der schnellen Frequenz, mit der die Hohe Körperschaft derzeit eine Vielzahl von Gesetzentwürfen begutachtet, ist es schwer vorstellbar, dass sich dieses Gremium bei einer Frage der politischen Entscheidung querlegen würde, dies umso mehr als heute Nachmittag eine außerordentliche Plenarsitzung des Staatsrats stattfindet.

Ein No-Go

Sich über ein für den gesamten Staatsdienst geltendes Gehälterabkommen hinweg setzen zu wollen, zeugt von einer maßlosen Respektlosigkeit gegenüber den Sozialpartnern. Noch weitaus schlimmer und moralisch verwerflicher wäre es allerdings, trotz des laufenden Schlichtungsverfahrens mit dem Brecheisen über den entsprechenden Gesetzentwurf in seiner Gesamtheit abzustimmen. Falls die Mehrheitsparteien DP, LSAP und déi Gréng diesbezüglich keine Einsicht zeigen, würden sie nicht nur das staatliche Gehälterabkommen mit Füßen treten, sondern wenige Wochen vor den Parlamentswahlen ihr wahres Gesicht zeigen, indem sie sich mit den öffentlich Bediensteten entsolidarisieren.

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