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CGFP nimmt Regierung in die Pflicht

CGFP nimmt Regierung in die Pflicht

2018/09/05

Am 15. Juni hatten sich die CGFP und die Regierung darauf geeinigt, das bestehende Gehälterabkommen im öffentlichen Dienst, das Ende dieses Jahres auslaufen sollte, bis 2020 zu verlängern. Nahezu drei Monate nach der Unterzeichnung der getroffenen Übereinkunft besteht jedoch in mancherlei Hinsicht zusätzlicher Klärungsbedarf.

Dies hat die CGFP dazu veranlasst, den zuständigen Minister um ein weiteres Treffen zu bitten, das am heutigen Mittwoch stattfand. Ein wesentlicher Bestandteil des Zusatzabkommens betrifft die Abschaffung der umstrittenen 80/80/90-Regelung, mit der die künftigen Generationen erheblich entlastet werden. Mit Nachdruck pochte die CGFP darauf, dass der entsprechende Gesetzentwurf, wie vereinbart, noch in diesem Jahr auf den Instanzenweg geschickt werden müsse.

Die überflüssige 80/80/90-Regelung kann erst im kommenden Jahr, nach Zustimmung des Parlaments, rückwirkend zum 1. Januar 2019 außer Kraft gesetzt werden. In diesem Zusammenhang fordert die CGFP, dass – ganz im Geiste des Abkommens – Übergangsregelungen für all jene Berufsanwärter gelten, die bereits dann mit ihrem Praktikum begonnen haben.

Der zuständige Ressortchef bestätigte, dass die laufenden dreijährigen Referendariate unverzüglich um jeweils zwölf Monate gekürzt werden, sobald die 80/80/90-Regelung der Vergangenheit angehört. Die CGFP stellte klar, dass jede andere Auslegung des neulich erzielten Gehälterabkommens auf großen Widerstand stoßen werde.

Ein weiteres Ergebnis der jüngsten Gehälterverhandlungen ist die Anhebung der Essenszulage („Allocation de repas”) von derzeit 144 Euro auf 204 Euro. Bei der heutigen Unterredung mit der CGFP hat sich der Minister des öffentlichen Dienstes dazu verpflichtet, den entsprechenden Gesetzentwurf dem Ministerrat im September vorzulegen. Die CGFP nimmt diese leichte Verzögerung in Kauf, vorausgesetzt, der betreffende Text wird noch vor den Nationalwahlen vom Ministerrat abgesegnet.

Mit Genugtuung blickt die CGFP auf die vergangenen Monate zurück: Ihr unermüdlicher, resoluter Einsatz zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes gipfelte am 27. November 2017 in eine überaus erfolgreiche Protestveranstaltung. Nach diesem deutlichen Warnschuss zeigte sich die Dreierkoalition endlich gesprächsbereit. Die harten, aber stets fairen Verhandlungen haben sich für die CGFP ausgezahlt: Von ihren insgesamt fünf Hauptforderungen konnte sie drei erfolgreich durchsetzen.

Neben der Aufhebung der 80/80/90-Regelung erreichte die CGFP unter anderem die Aufwertung einzelner Laufbahnen. Das jüngste Abkommen sieht außerdem vor, dass die Regierung bei sektoriellen Anliegen Anfang kommenden Jahres die Verhandlungen mit den CGFP-Fachverbänden aufnimmt. Ferner war die CGFP als treibende Kraft auch maßgeblich an der Einführung der innovativen Zeitsparkonten im öffentlichen Dienst beteiligt.

Die Abschaffung des willkürlichen Bewertungssystems wird unterdessen eine CGFP-Kernforderung bleiben. Obwohl innerhalb dieser Legislaturperiode die Bewertungsprozedur wesentlich vereinfacht wurde, bleibt die Aufrechterhaltung dieses Systems der CGFP ein Dorn im Auge. Die Berufsorganisation aller öffentlich Bediensteten hat sich deshalb zum Ziel gesetzt, so lange zu kämpfen, bis diese kontraproduktive Maßnahme ein für alle Mal aus der Welt geschaffen wird.

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