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CGFP: Regierung muss sofort handeln!

CGFP: Regierung muss sofort handeln!

2023/02/06

Am vergangenen Montag bestätigte Finanzministerin Yuriko Backes, dass sich die öffentlichen Finanzen besser entwickeln als erwartet. Wenn man die Einnahmen und Ausgaben des Zentralstaats in Betracht ziehe, ergäbe sich zum 31. Dezember 2022 ein Überschuss von einer Milliarde Euro beim Staat, hieß es. Im Vergleich zu den im Oktober vorgelegten Schätzungen dürfte der Saldo des Zentralstaats demnach um 500 Millionen Euro steigen.

Einer der Gründe für diese positive Entwicklung ist die jahrelange Nicht-Anpassung der Steuertabelle an die Inflation. Bis 1996 wurde die automatische Anpassung nicht infrage gestellt: Betrug die kumulierte Inflation seit der letzten Anpassung der Steuertabelle 5 %, wurde diese automatisch um 5 % angepasst. Die letzte größere Anpassung erfolgte 2009. Im Jahr 2013 wurde dieser Mechanismus aus der Steuergesetzgebung gestrichen.

Die jetzt vom Finanzministerium in Aussicht gestellten Steuererleichterungen in Höhe von 500 Millionen wurden von den Bürgern vorfinanziert. Infolge jeder Indextranche wurde die kalte Progression durch die Nicht-Anpassung der Steuertabelle zusätzlich angeheizt. Folglich ist die Indexierung der Gehälter und Pensionen nicht ganz beim Verbraucher angekommen. Gleichzeitig ist jedoch die Steuerbelastung für natürliche Personen prozentual gestiegen.

Schluss mit der schleichenden Steuererhöhung

Die letzte teilweise Angleichung der Steuertabelle erfolgte 2017. Seitdem der „Barème“ nicht mehr an die Geldentwertung angepasst wurde, zieht jede Indextranche unweigerlich eine steuerliche Mehrbelastung für die Bürger nach sich. Die ausbleibende Angleichung der Steuertabelle verursacht somit einen erheblichen Kaufkraftverlust. Sollten dieses Jahr drei Indextranchen fällig werden, käme dies einem Steueranstieg von mehr als 20 % seit 2016 gleich. Die großen Leidtragenden sind dabei vor allem Menschen mit kleinem und mittlerem Einkommen.

Angesichts der hohen Inflation und des steigenden Kaufkraftverlusts sieht die CGFP diesbezüglich dringenden Handlungsbedarf. Es kann nicht angehen, dass die Steuerlast der Privathaushalte kontinuierlich steigt, währenddessen laut Angaben des Finanzministeriums drei Viertel der hierzulande ansässigen Unternehmen keine Abgaben zahlen.

An die Regierung geht deshalb der Appell, noch vor den Parlamentswahlen Maßnahmen zur Abschwächung des berüchtigten „Mëttelstandsbockel“ zu ergreifen. Seit Längerem weist die CGFP darauf hin, dass dieses Ziel durch die Einführung zusätzlicher Einkommensstufen erreicht werden könne.

Eine weitere Option wäre eine Neuordnung der steuerlichen Tarifstufen durch eine Verbreiterung der Einkommensstufen (z.B. von rund 2.000 auf mindestens 5.000 Euro). Dieser Vorschlag, den die Berufskammer der Staatsbediensteten in ihrem Gutachten zum jüngsten Haushaltsentwurf erwähnte, würde die Mittelschicht vor einer (fast) maximalen Einkommensbesteuerung des zusätzlichen Einkommens bewahren.

Politische Untätigkeit wäre unverantwortlich

Eine solche Erweiterung um 3.000 Euro für jede der ersten 19 Stufen führe dazu, dass der Steuersatz von 39 % erst bei einem Einkommen von rund 105.000 Euro statt wie bisher 45.897 Euro erreicht würde. Im Rahmen der vorgeschlagenen strukturellen Abflachung würde die 39 %-Stufe erst bei einem Gehalt von 105.000 Euro beginnen und bei 150.000 Euro enden. Die 40 %-Stufe würde Einkommen von 150.000 bis 200.000 Euro abdecken, wobei die 200.000 Euro übersteigende Stufe mit 42 % besteuert würde.

Mit Nachdruck fordert die CGFP zudem u.a. auch die ersatzlose Abschaffung der Steuerklasse 1a. Die Betroffenen, bei denen es sich häufig um alleinerziehende Personen oder Witwer handelt, sollen steuerlich entlastet und in die Steuerklasse 2 überführt werden.

Wie lange wollen die politischen Entscheidungsträger noch warten? Die Steuerungerechtigkeit sorgt in Luxemburg für zunehmenden Unmut und stellt eine Gefahr für den sozialen Zusammenhalt dar. Ein derartig wichtiges Anliegen auf die lange Bank zu schieben, wäre unverantwortlich.

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