CGFP setzt Punktwerterhöhung sowie Abschaffung des Bewertungssystems durch
CGFP setzt Punktwerterhöhung sowie Abschaffung des Bewertungssystems durch
Nach einem Verhandlungsmarathon haben sich die CGFP und die Regierung auf ein neues angemessenes Gehälterabkommen mit einer Laufzeit von zwei Jahren geeinigt, das in den aktuellen Zeitrahmen passt. Nach zwei Nullrunden als Solidaritätsbeweis in Krisenzeiten stellte die CGFP von Beginn an klar, dass für sie ein weiterer Verzicht auf finanzielle Forderungen dieses Mal nicht hinnehmbar sei. Dieser Kernforderung wurde dank des Durchsetzungsvermögens der CGFP Rechnung getragen.
Für das kommende Jahr wird bei den ersten 100 Gehaltspunkten eine Erhöhung von fünf Prozent in Kraft treten. Dies entspricht einem Betrag von 106 Euro pro Monat. Die globale Lohnmasse steigt innerhalb von zwölf Monaten um 1,5 %. Diese Anhebung gilt für alle öffentlich Bediensteten. Sie fließt in die Pensionsberechnungen ein und verfügt zudem über eine soziale Komponente. Die 5-%ige Erhöhung kommt insbesondere Staatsbediensteten mit niedrigeren Einkommen entgegen, denen der inflationsbedingte Kaufkraftverlust am meisten zu schaffen macht.
Bereits im Vorfeld der Verhandlungen hatte die CGFP stets betont, dass dieses Mal mit Sicherheit kein Weg an einer längst überfälligen linearen Punktwerterhöhung führe. Zum 1. Januar 2024 werden alle staatlichen Gehälter um 1,95 % steigen. Die CGFP-Exekutive hat somit den Auftrag, den sie vom Nationalvorstand erhielt, erfüllt.
Schluss mit der Günstlingswirtschaft
Mit der Abschaffung des umstrittenen Bewertungssystems im öffentlichen Dienst wird zum 1. Januar 2023 eine weitere CGFP-Hauptforderung umgesetzt. Vorgesehen ist nur noch ein jährliches Mitarbeitergespräch mit dem Vorgesetzten, ohne dass der Beschäftige dabei eine Bewertung und somit berufliche Nachteile erfahren kann.
Nach der Kürzung der Stage-Zeit und der Beseitigung der 80/80/90-Regelung wird somit ein weiteres Überbleibsel, das 2015 bei der Dienstrechtsreform gegen den Willen der CGFP durchgeboxt wurde, ein für alle Mal aus dem Weg geschafft. Die CGFP hat in all den Jahren wiederholt darauf hingewiesen, dass der Aufwand des Bewertungssystems in keinem Verhältnis zum mageren Ergebnis stehe. Diese Form der Benotung wird künftig nur noch bei den Praktikanten angewendet.
Klares Bekenntnis zur Gewerkschaftsfreiheit
Bei den Gehälterverhandlungen hat sich die CGFP für einen verstärkten Schutz der Gewerkschaftsrechte eingesetzt. Die Regierung und der Dachverband aller öffentlich Bediensteten werden sich gemeinsam dieser Problematik widmen. Ziel ist es sicherzustellen, dass Staatsbedienstete aufgrund ihrer gewerkschaftlichen Tätigkeit keine beruflichen Nachteile erfahren. Es kann nicht angehen, dass vermeintlich „unbequeme“ Gewerkschafter mundtot gemacht und auf ein Abstellgleis gesetzt werden.
Mehr Schutz für kranke Staatsbedienstete und Reform des Disziplinarrechts
Ein weiteres Anliegen, das der CGFP sehr am Herzen liegt, besteht darin, Staatsbeamten und -angestellten, die krankheitshalber für eine längere Zeit arbeitsunfähig sind, künftig besser vor einer möglichen Kündigung zu schützen. In diesem Zusammenhang haben sich beide Verhandlungspartner auf die Einsetzung einer Arbeitsgruppe im Laufe des kommenden Jahres geeinigt.
Des Weiteren stimmten die CGFP und die Regierung darüber ein, 2023 eine Arbeitsgruppe zur Reform des Disziplinarrechts zu bilden. Die gleiche Arbeitsgruppe wird zudem überprüfen, zu welchem Zeitpunkt eine Rechtfertigungsanforderung (ordre de justification) aus einer persönlichen Akte wieder entfernt wird.
Verdopplung der PARP-Posten
Bei den PARP-Posten mit besonderer Verantwortung („postes à responsabilité particulière) wird der gestaffelte Zuschlag (majoration d’échelon) um fünf Punkte erhöht. In Zukunft können die PARP mit entsprechendem Zuschlag bis zu 30 % der Belegschaft ausmachen. Bislang lag diese Quote bei lediglich 15 %. Somit soll vermieden werden, dass immer mehr Staatsbediensteten eine erhöhte Verantwortung ohne zusätzliche Vergütung aufgebürdet wird.
2015 wurde anlässlich der Reform des Beamtenstatuts ein vorübergehender Mechanismus für den Wechsel in eine andere Gehaltsgruppe eingeführt. Für zahlreiche Staatsbedienstete wurde damals eine attraktive berufliche Perspektive geschaffen. Auf Betreiben der CGFP wird diese Bestimmung, die 2025 außer Kraft treten sollte, um weitere fünf Jahre verlängert.
Ferner werden die Entschädigungen, die 2013 für die Teilnahme an Ausschusssitzungen (z.B. Examenskommissionen) bei dem von der damaligen Regierung auferlegten Sparpaket um ein Viertel gekürzt worden waren, wieder um 15 % erhöht.
Abschließend möchte die CGFP betonen, dass die Verhandlungen in einem konstruktiven Klima abgelaufen sind. Aufgrund der haushohen Mehrheit, die der Dachverband aller öffentlich Bediensteten seit Jahrzehnten bei den Berufskammerwahlen für den öffentlichen Dienst einfährt, war es für die CFPP von Beginn an eine Selbstverständlichkeit, dass die Gehälterverhandlungen einzig und allein mit der CGFP geführt werden müssen. Die CGFP begrüßt es ausdrücklich, dass Beamtenminister Marc Hansen über das gleiche Demokratieverständnis verfügt.