Im Dezember vergangenen Jahres sprachen sich mehr als 7.000 Bürger in einer Petition für eine systematische direkte Kostenübernahme der Gesundheitskasse (CNS) bei Arztbesuchen aus. Seitdem hat die Diskussion über die Einführung des generellen Drittzahlerprinzips für sämtliche Arztrechnungen an Fahrt gewonnen. Das Thema beschäftigte an diesem Mittwoch auch die Sozialpartner bei der Sitzung der Krankenkassen-Quadripartite.
Für die CGFP stellt die Einführung des so genannten „Tiers payant généralisé” eine wesentliche Änderung der bisherigen Prozedur dar, die sich nicht negativ auf die Qualität der medizinischen Leistungen auswirken sollte. Falls das Ziel darin besteht, dass der Patient künftig keine Rechnung mehr bei seinem behandelnden Arzt bezahlen muss, kann die CGFP zu diesem Zeitpunkt kein Einverständnis dafür geben.
Im Zuge einer direkten Kostenübernahme durch die Gesundheitskasse ist der Patient nämlich dem Risiko ausgesetzt, dass sein Arzt künftig nur noch jene medizinische Versorgung anbietet, die aufgrund der festen Tarifordnung zurückerstattet wird. Eine derartige Entwicklung wäre ein Rückschritt im Vergleich zur jetzigen Situation.
Die Berufsorganisation aller öffentlich Bediensteten hält weiterhin am Prinzip der Nomenklatur fest. Sie tritt jedoch dafür ein, dass Prozeduren ausgearbeitet werden, die es ermöglichen, die jeweiligen Tarifordnungen monatlich zu aktualisieren. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die erbrachten Dienstleistungen nicht richtig verrechnet werden oder die bestmögliche medizinische Versorgung nicht gewährleistet bleibt.
Die CGFP ist der Ansicht, dass der „Tiers payant généralisé” nicht verpflichtend, sondern fakultativ sein soll. Demzufolge soll das Drittzahlerprinzip lediglich für Rückerstattungsbeträge ab 100 Euro gelten, vorausgesetzt der Arzt zeigt sich mit dem vom Patienten eingereichten Antrag einverstanden. Beträge, die nicht von der CNS zurückerstattet werden, zieht der Arzt dann bei den Patienten ein.