CGFP unterzeichnet Tripartite-Abkommen
CGFP unterzeichnet Tripartite-Abkommen
Das am vergangenen Freitag zwischen den Sozialpartnern und der Regierung erzielte Tripartite-Abkommen wurde an diesem Dienstag im Staatsministerium von den jeweiligen Verhandlungspartnern, darunter die CGFP, unterzeichnet. Bereits am Montag hatte der CGFP-Nationalvorstand das Ergebnis der Dreiergespräche einstimmig gutgeheißen.
Das weitreichende Gesamtpaket beinhaltet zahlreiche Maßnahmen, die zum einen die Kaufkraft der Bürger stärken und zum anderen dazu beitragen, die Inflation einzudämmen. Der CGFP-Nationalvorstand zeigte sich in seiner jüngsten Sitzung am 6. März erfreut darüber, dass die CGFP-Exekutive die Initiative ergriffen habe, die beiden anderen national repräsentativen Gewerkschaften davon zu überzeugen, mit der gemeinsamen Forderung nach einer Anpassung der Steuertabelle in die Verhandlungen zu gehen.
Diese hartnäckige Vorgehensweise habe die Regierung nach ihrer anfänglichen Ablehnung dazu bewegt, die Steuerpolitik auf die Agenda zu setzen und erhebliche Steuerentlastungen für die Bürger zu beschließen. Das Abkommen sieht für dieses Jahr die Einführung eines konjunkturellen Steuerkredits vor, der einer Anpassung der Steuertabelle um zwei Indextranchen gleichkommt. 2024 wird der „Steuerbarème“ um zweieinhalb Indextranchen angepasst.
Des Weiteren wird die Deckelung der Gas- und Strompreise, die Ende 2023 auslaufen sollte, um ein weiteres Jahr verlängert. Die Haushalte erhalten dadurch eine wertvolle Vorhersehbarkeit für die kommenden 22 Monate.
Sichtlich zufrieden zeigte sich der CGFP-Nationalvorstand über die feste Zusage des Patronats zum vollständigen Erhalt des gegenwärtigen Indexmechanismus. Insbesondere in diesen turbulenten Zeiten sei die Beibehaltung dieses Kriseninstruments ein echter Garant für die Wahrung des sozialen Friedens hierzulande. Somit werde die Stellung Luxemburgs als verlässlicher Handelspartner gestärkt. Diese Gewissheit komme der gesamten Gesellschaft zugute, hieß es weiter. Ausdrücklich begrüßt wurden zudem die Hilfsmaßnahmen für den Wohnungsbaubereich und die Förderung der Energiewende.
Die Regierung wird die Tripartite-Beschlüsse in einen Gesetzentwurf einfließen lassen. Der auszuarbeitende Text wird demnächst auf den Instanzenweg geschickt und u.a. der Berufskammer aller öffentlich Bediensteten zur Begutachtung vorgelegt. Anschließend wird sich der parlamentarische Tripartite-Sonderausschuss damit befassen.