CGFP: Unterzeichnung des Tripartite-Abkommens
CGFP: Unterzeichnung des Tripartite-Abkommens
Im Staatsministerium wurde am 28. September das jüngste Tripartite-Abkommen von der Regierung, dem Patronat und den drei national repräsentativen Gewerkschaften unterzeichnet, darunter auch die CGFP als Dachverband der Staatsbediensteten. Bereits am Tag zuvor wurde das Verhandlungsergebnis vom CGFP-Nationalvorstand einstimmig gutgeheißen.
Der CGFP-Nationalvorstand lobte die Exekutive für ihre Entschlossenheit während des dreitägigen Sitzungsmarathons. Dank ihres Verhandlungsgeschicks habe die CGFP-Delegation gemeinsam mit den beiden anderen Gewerkschaften zahlreiche Angriffe auf wichtige soziale Errungenschaften abgewehrt. Aus CGFP-Sicht sei die erzielte Einigung sehr zufriedenstellend, da neben den Unternehmen auch die Privathaushalte in den kommenden 15 Monaten finanziell spürbar entlastet würden.
Mit der Billigung des Tripartite-Abkommens nehme die CGFP eine verantwortungsvolle Haltung im Interesse des Landes und der Bürger ein, betonte der Nationalvorstand. Keine Maßnahmen zu ergreifen, wäre die falsche Option gewesen. Eine solche Vorgehensweise hätte die ohnehin schon angespannte Lage wesentlich verschlimmert.
Reguläre Auszahlung aller Indextranchen
Die CGFP-Kernforderungen seien weitestgehend erfüllt worden, stellte der Nationalvorstand mit Genugtuung fest. Ausdrücklich begrüßt wurde der integrale Erhalt des Indexmechanismus. Mit der Fortsetzung dieses erprobten Kriseninstruments werde vermieden, dass noch mehr Haushalte in die Armutsgrenze abdriften und flächendeckende soziale Unruhen entstehen.
Von Beginn an habe die CGFP davor gewarnt, dass die Verschiebung von weiteren Indextranchen nicht zur Regel werden dürfe, hieß es weiter. Dieses Anliegen sei vollends berücksichtig worden. Mit dem jüngsten Tripartite-Abkommen sei die Aussetzung oder Verzögerung von bevorstehenden Indextranchen kategorisch ausgeschlossen. Die reguläre Auszahlung von allen künftigen Tranchen stärke die Kaufkraft der Bürger und das Vertrauen der Verbraucher. Davon würden letztendlich auch die Betriebe profitieren.
Die beschlossene Deckelung der Gaspreise und das Einfrieren der Strompreise sind in diesen schwierigen Zeiten eine wertvolle Stütze für zahlreiche Menschen. Den Vorwurf, die bis Ende 2023 geltende Energiepreisbremse schaffe keinen Anreiz zum Energiesparen, lässt die CGFP so nicht gelten. Trotz der staatlichen Einwirkung auf die Preise bewegen sich die Vorauszahlungen weiterhin auf einem sehr hohen Niveau, sodass ein Großteil der Haushalte darauf bedacht ist, ihren Energieverbrauch zu senken.
Auch die Kritik, die Tripartite-Beschlüsse seien nicht sozial genug, hält die CGFP für unberechtigt. Das erzielte Abkommen beinhaltet sehr wohl soziale Maßnahmen wie z.B. die Deckelung der Preise bei den Alters- und Pflegeheimen oder die Weiterführung der Energieprämie und der Teuerungszulage. Beide Maßnahmen werden um ein Jahr verlängert. Letztere kann von rund 30.000 Haushalten beantragt werden.
Ausdrücklich begrüßt wurde die zum 1. Januar in Kraft tretende Erhöhung des sozialen Mindestlohns. Gleichzeitig erinnerte der CGFP-Nationalvorstand an die Notwendigkeit, dass der Sold der freiwilligen Soldaten in demselben Maße angepasst werden müsse. Die CGFP-Exekutive erhielt den Auftrag, sich bei der Ausarbeitung des betreffenden Gesetzesentwurfs für dieses Anliegen einzusetzen.
Soziale Selektivität über Steuerreform gestalten
In den vergangenen Tagen wurde von mehreren Organisationen und politischen Parteien beanstandet, die Tripartite-Beschlüsse würden nicht den Kriterien der sozialen Selektivität entsprechen. In diesem Zusammenhang möchte die CGFP darauf hinweisen, dass die Energiepreisbremse maßgeblich zur Eindämmung der besorgniserregenden Inflation beiträgt. Diese Abschwächung der Geldentwertung kommt der gesamten Gesellschaft entgegen.
Die CGFP ist zudem der festen Überzeugung, dass soziale Selektivität nicht über vereinzelte Hilfsmaßnahmen, sondern über eine gerechte Steuerpolitik bewerkstelligt werden muss. Die finanzielle Bedrängnis, in die jetzt immer mehr Haushalte geraten sind, hat ein schnelles Handeln erfordert. Eine sozial gestaffelte Steuerreform auszuarbeiten, hätte jedoch weitaus mehr Zeit beansprucht und war deshalb für diese Tripartite ungeeignet.
Die Zustimmung für das Tripartite-Abkommen bedeutet nicht, dass die CGFP Abstand von ihrer langjährigen Forderung nach einer Anpassung der Steuertabelle an die Inflation nimmt. Die letzte (teilweise) Angleichung liegt bereits 13 Jahre zurück. In all den Jahren haben die Haushalte viel an Kaufkraft verloren.
Die Nicht-Anpassung der Steuertabelle hat dazu geführt, dass bei Gering- und Mittelverdienern lediglich die Hälfte der Index-Tranche übrigbleibt. Der restliche Betrag fließt in Form von Steuern in die Staatskasse. Der CGFP-Nationalvorstand fordert deshalb die Regierung dazu auf, sich dringend diesem Anliegen anzunehmen, zumal die geplante Steuerreform Bestandteil des jetzigen Koalitionsprogramms ist.