CGFP-Vorständekonferenz: Kaufkraft stärken statt Steuerungerechtigkeit fördern
CGFP-Vorständekonferenz: Kaufkraft stärken statt Steuerungerechtigkeit fördern
Das große alljährliche CGFP-Treffen, das an diesem Montag in Anwesenheit von rund 400 Delegierten und zahlreichen Ehrengästen stattfand, war voll gespickt mit politischen Botschaften an die neue Regierung. CGFP-Nationalpräsident Romain Wolff und Generalsekretär Steve Heiliger gingen auf die Herausforderungen ein, die es im Staatsdienst zu meistern gilt. Zudem bezogen sie Stellung zum Koalitionsabkommen der CSV-DP-Mehrheit.
Bemängelt wurde, dass das 209-seitige Regierungsprogramm dem „öffentlichen Dienst“ nur knapp zwei Seiten widme. Ein Großteil davon beziehe sich auf eine verstärkte bürgerfreundliche Digitalisierung. Prinzipiell sei nichts dagegen einzuwenden, vorausgesetzt, dass ein klarer Rahmen gesteckt werde. Die Zielsetzung des digitalen Wandels dürfe nicht darin bestehen, Personal abzubauen. Ein öffentlicher Dienst, der nur noch über Chatbots mit den Bürgern in Kontakt stehe, komme für die CGFP nicht infrage.
Die CGFP sei kategorisch gegen jegliche Verschlechterungen bei der Altersversorgung, lautete eine weitere CGFP-Botschaft. Die Partei des Premierministers wurde daran erinnert, dass sie sich im Rahmen der CGFP-Wahlprüfsteine dazu bereit erklärt habe, Gespräche mit der CGFP über die Einführung einer Zusatzpension für die öffentlich Bediensteten zu führen.
Für eine sofortige Steuerreform
In der Steuerpolitik gebe es positive Ansätze, so ein weiteres Fazit. Diese würden jedoch bei Weitem nicht ausreichen. Die Regierung wurde dazu aufgefordert, sofort einen Entwurf für eine umfassende Steuerreform vorzulegen. Fraglich sei jedoch, ob die politischen Entscheidungsträger überhaupt gewillt seien, diese Reform noch in der soeben begonnenen Legislaturperiode unter Dach und Fach zu bringen.
Bei der angepeilten individuellen Besteuerung dürfe es zu keinen Verschlechterungen kommen, betonten die Redner. Weitere CGFP-Forderungen seien eine integrale automatische Anpassung der Steuertabelle an die Inflation sowie eine gerechtere Verteilung der Steuerlast. Es sei nicht länger hinnehmbar, dass mehr als zwei Drittel der Steuern auf die Privathaushalte entfalle. Die von der Regierung mittelfristig anvisierte Senkung der Körperschaftssteuer zugunsten der Unternehmen dürfe keineswegs zulasten der natürlichen Personen finanziert werden.
Zugleich riet die CGFP-Exekutive der Zweierkoalition ausdrücklich davon ab, Sparmaßnahem auf Kosten der Bürger in Erwägung zu ziehen. Gerade in schwierigen Zeiten wie diesen sei eine antizyklische Haushaltspolitik das adäquate Mittel, um die Konjunktur anzukurbeln und somit ein langfristiges Wachstum zu gewährleisten.
Anlässlich der CGFP-Wahlprüfsteine hätten sich beide Regierungsparteien dazu bekannt, den automatischen Indexmechanismus beizubehalten, unterstrich die CGFP-Doppelspitze. Mit einer möglichen Aufweichung des bewährten Indexmechanismus würde sich die schwarz-blaue Mehrheit schnell in Widersprüche verstricken.
Ein weiteres Thema bezog sich auf die nationale Repräsentativität im öffentlichen Dienst. Angesichts ihrer überwältigenden Mehrheit in der zuständigen Berufskammer bestehe die CGFP darauf, weiterhin der einzige Ansprechpartner der Regierung zu sein, sobald es um die Allgemeininteressen der Staatsbediensteten gehe. Sowohl die CSV als auch die DP würden diese Sichtweise teilen. Sich darüber hinwegzusetzen, wäre ein unverzeihlicher Betrug am Wähler und ein gravierender Verstoß gegen die demokratischen Prinzipien.
Viel Arbeit für den neuen Minister
Mit Bedauern wurde festgestellt, dass mehrere Vereinbarungen, die die CGFP mit der vorigen Regierung getroffen hat, noch immer nicht von der Politik umgesetzt worden seien. So stehe z.B. der aktuelle Text zur Umsetzung der Arbeitszeitregelung im öffentlichen Dienst nach wie vor nicht im Einklang mit der EU-Richtlinie von 2003. Für die mit der CGFP vereinbarte Homeoffice-Regelung gebe es immer noch keine gesetzliche Grundlage. Auch der Gesetzentwurf zum verstärkten Rechtsschutz der öffentlich Bediensteten müsse in Kürze auf den Instanzenweg gebracht werden. Des Weiteren müsse bei der mit der CGFP ausgehandelten Harmonisierung der unteren staatlichen Laufbahnen schleunigst Bewegung in die Sache kommen.
Dringenden Handlungsbedarf gebe es zudem bei der längst überfälligen Reform des Disziplinarrechts. Außerdem könne es nicht angehen, dass Staatsbedienstete, die krankheitsbedingt für eine längere Zeit an ihrem Arbeitsplatz fehlen, Gefahr laufen, ihre Stelle zu verlieren. Gemäß dem Gehälterabkommen würden sich zwei Arbeitsgruppen mit diesen Themen befassen. Die daraus resultierenden Schlussfolgerungen müssten den Belangen der öffentlich Beschäftigten Rechnung tragen, andernfalls werde es keine Zustimmung seitens der CGFP geben.
Ein weiteres CGFP-Anliegen sei die Stärkung der Gewerkschaftsrechte, hieß es weiter. Eine interne Arbeitsgruppe sei dabei, einen umfassenden Forderungskatalog auszuarbeiten. Das entsprechende Dokument werde Anfang kommenden Jahres auf der Tagesordnung des Nationalvorstands stehen und anschließend an den Beamtenminister weitergeleitet.
Ein weiteres Kernelement des Gehälterabkommens sei die Abschaffung des Bewertungssystems im gesamten Staatsdienst. Die Umsetzung dürfe nicht weiterhin in Verzug geraten. In einigen Punkten gebe es zurzeit noch etlichen Klärungsbedarf. Sobald die endgültige Fassung des Regierungstextes vorliege, werde der CGFP-Nationalvorstand darüber befinden.
CGFP duldet keinen Vertragsbruch
Auf die vorige Regierung prasselte heftige Kritik ein. Bei der Reform des Armeegesetzes sei im Eilverfahren der höchst umstrittene Artikel 32 hinzugefügt und somit ein neues Bewertungssystem wiedereingeführt worden. Dieser Passus stehe im krassen Widerspruch zum Besoldungsabkommen und müsse deshalb sofort ersatzlos gestrichen werden. Alles andere käme einem Vertragsbruch gleich. Die CGFP sei jedenfalls für das gegen die Regierung eingeleitete Schlichtungsverfahren bestens gerüstet und werde so lange Druck ausüben, bis diese vertragswidrige Bestimmung aus der Welt geschaffen sei.