CGFP zur Quadripartite: Solidaritätsprinzip muss beibehalten werden
CGFP zur Quadripartite: Solidaritätsprinzip muss beibehalten werden
Unter dem Vorsitz der Gesundheits- und Sozialministerin Martine Deprez und im Beisein des Finanzministers Gilles Roth tagte an diesem Montag die Herbstquadripartite. An diesem Treffen nahm auch die CGFP teil, um die Interessen der Versicherten zu vertreten. Im Fokus der Sitzung stand die Finanzlage der Gesundheitskasse CNS.
Die CGFP begrüßt die Bereitschaft der Regierung, die CNS stärker über den Staatshaushalt zu bezuschussen. Im laufenden Jahr wird der Staat 59 Millionen Euro beisteuern. Ursprünglich waren lediglich 20 Millionen Euro vorgesehen. Auch in den kommenden fünf Jahren wird die öffentliche Hand jährlich 59 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Mit der Erhöhung des staatlichen Pauschalbeitrags zur Finanzierung der Kranken- und Mutterschaftsversicherung wird einer Forderung der CGFP Rechnung getragen.
Diese Vorgehensweise dient dazu, sich mehr Zeit zu verschaffen und den fortschreitenden Sinkflug der CNS-Reserven zu bremsen. Reaktive Maßnahmen allein reichen jedoch nicht. Zur dauerhaften Absicherung der Finanzierung des Gesundheitssystems sind aus CGFP-Sicht nachhaltige und strukturelle Reformen erforderlich. Oberstes Ziel muss es sein, die vorhandenen Ressourcen effizienter zu nutzen.
Keine Zeit vergeuden
In konstruktiven Gesprächen mit den Sozialpartnern und den Gesundheitsdienstleistern wurden Pisten aufgezeichnet, mit denen insgesamt 140 Millionen Euro eingespart werden können. Im Sinne einer Effizienzsteigerung muss verstärkt darauf geachtet werden, dass es zu keinen Überlappungen bei den medizinischen Behandlungen kommt.
Auf der Quadripartite wurde sich darauf verständigt, die Maßnahmen zur finanziellen Sanierung der CNS im ersten Quartal 2028 zu überprüfen. Dabei geht es in erster Linie darum, das budgetäre Gleichgewicht der Kranken- und Mutterschaftsversicherung wiederherzustellen. Die CGFP hält diese Überprüfungsklausel für sinnvoll. Sie pocht jedoch darauf, dass die Regierung zum gegebenen Zeitpunkt in der Lage sein wird, die entsprechenden Gesetzesvorlagen zu unterbreiten, damit nicht unnötig wertvolle Zeit vergeudet wird.
Die CGFP hat sich stets dafür ausgesprochen, zusätzliche Einnahmen zur Überwindung der finanziellen Engpässe zu generieren, statt Leistungskürzungen in Erwägung zu ziehen. Die künftige Entwicklung der Finanzlage wird zeigen, ob nach der Beitragserhöhung im Zuge der letzten Reform eine weitere Anhebung notwendig sein wird oder nicht.
Die Minister haben sich bei der Herbsttagung dazu verpflichtet, das Leistungsniveau bis zum ersten Quartal 2028 nicht infrage zu stellen. Mit dieser Zusage wird eine CGFP-Kernforderung erfüllt. Seit Jahren tritt die CGFP für ein Gesundheitssystem ein, das auf dem Solidaritätsprinzip fußt und die Patienten in den Mittelpunkt stellt. Die medizinischen Dienstleistungen müssen für alle Bürger*innen zugänglich sein, unabhängig von deren Einkommen und sozialem Hintergrund. Dieses Prinzip darf auch in Zukunft keineswegs untergraben werden.
CGFP wird Schlichtungsverfahren einleiten
Abschließend wiederholt die CGFP ihre Forderung, dass die geplante Agentur für Arzneimittel und Gesundheitsprodukte sowie die Schaffung des nationalen Vertriebs- und Logistikzentrums keineswegs nach privatrechtlichen Kriterien verwaltet werden dürfen. Beide Entitäten erfüllen Aufgaben, die bislang von der „Direction de la santé“, also einer öffentlichen Verwaltung ausgeübt wurden. In diesem Zusammenhang verweist die CGFP auf den Artikel 41 des Grundgesetzes, der besagt, dass das Gesundheitswesen eindeutig dem staatlichen Kompetenzbereich unterliegt.
Die CGFP und die Berufskammer der Staatsbediensteten haben bereits mehrfach ihre ablehnende Haltung zum Ausdruck gebracht. Angesichts der Tatsache, dass die Gesundheitsministerin bislang nicht auf die Anliegen der CGFP eingegangen ist, wird die CGFP nicht umhinkommen, ein Schlichtungsverfahren einzuleiten.