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CovidCheck am Arbeitsplatz: CGFP fordert sofortigen Stopp aller harten Sanktionen

CovidCheck am Arbeitsplatz: CGFP fordert sofortigen Stopp aller harten Sanktionen

2021/12/16

Mit Blick auf das neue Covid-Gesetz, das am heutigen Donnerstag dem Parlament zum Votum vorgelegt wird, äußert die CGFP ihre Bedenken in Bezug auf die schleppende Umsetzung der neuen coronabedingten Bestimmungen zum Schutz des Arbeitnehmers. Nach zähen und langwierigen Verhandlungen hatten sich die Sozialpartner und die Regierung Anfang Dezember auf die obligatorische Einführung des 3G-Konzepts geeinigt. Ein Hauptelement dieser Vereinbarung besteht darin, dass Beschäftigten, die aus welchen Gründen auch immer nicht in der Lage sind, einen gültigen CovidCheck vorzuweisen, in Zukunft weder eine Entlassung noch ein Disziplinarverfahren droht.

Von Beginn an hatte die CGFP darauf gepocht, dass sie nur unter Berücksichtigung dieser beiden Grundprinzipien ihre Zustimmung geben könne. Der unermüdliche gewerkschaftliche Druck, der zuvor wochenlang ausgeübt worden war, führte dazu, dass die Regierung diesen zwei CGFP-Kernforderungen Rechnung trug.

Aus diesem Blickwinkel betrachtet kann es nicht angehen, dass übereifrige Verwaltungen während der bis Mitte Januar geltenden Übergangsphase drastische Disziplinarmaßnahmen gegen nicht-konforme Mitarbeiter ergreifen. Eine derart harte Gangart steht im krassen Widerspruch zu dem Kompromiss, auf den sich die Gewerkschaften und das Patronat mit der Dreierkoalition geeinigt haben.

Folglich kann die CGFP in keiner Weise dulden, dass öffentlich Bedienstete, die die Covid-Kontrollauflagen nicht erfüllen, bis zum Inkrafttreten der neuen Gesetzgebung unnötig schikaniert und eingeschüchtert werden. An die Dreierkoalition geht deshalb der eindringliche Appell, den Ministerien und den Verwaltungen die klare Anweisung zu erteilen, sich jetzt schon nach den künftigen Regeln zu orientieren.

Inkonsequente Herangehensweise beim Homeoffice

Obwohl die anfänglich in puncto CovidCheck uneinsichtige Regierung inzwischen Konsensbereitschaft gezeigt hat, wälzt sie bei der Homeoffice-Handhabung die Verantwortung weiterhin auf die Verwaltungen ab. Ersten Verlautbarungen zufolge führt diese inkonsequente Herangehensweise dazu, dass die Telearbeit in vielen Bereichen des öffentlichen Dienstes auf völlig unterschiedliche Art und Weise angewandt wird.

In der gegenwärtigen Ausnahmesituation war es eine weise Entscheidung, zur Eindämmung der Ansteckungsgefahr die Anzahl der im Staatsdienst erlaubten Telearbeitstage von drei auf vier pro Woche zu erweitern. Derzeit geschieht dies jedoch auf freiwilliger Basis. Entscheidet sich also ein Verwaltungschef gegen diese Arbeitsweise, wird in dieser Behörde keine Telearbeit genehmigt, auch wenn sie sachlich betrachtet, durchaus möglich wäre.

Aufgrund des jetzigen besorgniserregenden Infektionsgeschehens ist die CGFP der Ansicht, dass eine Homeoffice-Empfehlung derzeit unzureichend ist. Ziel muss es sein, dass ein Großteil der Staatsbediensteten vorübergehend wieder von zu Hause aus arbeiten kann, so wie es bei unseren Nachbarn möglich ist. Die Regierung sollte eine klare Richtung vorgeben, damit die Heimarbeit überall dort umgesetzt werden kann, wo es berufsbedingt machbar ist. Die CGFP erneuert ihre Forderung nach einer einheitlichen und verbindlichen Homeoffice-Regelung. Gerade in Pandemiezeiten hat sich diese Arbeitsweise als ein äußerst wirksames Instrument zur Virusbekämpfung erwiesen.

Für die Post-Corona-Ära wird das für den Staatsdienst allgemeingültige Homeoffice-Regelwerk per großherzogliche Verordnung festgelegt. Gemäß dem laufenden Gehälterabkommen müssen Regierung und CGFP bis Mitte kommenden Jahres eine diesbezügliche Einigung finden. Die CGFP hat dem zuständigen Minister bereits einen ausführlichen Forderungskatalog zukommen lassen, der als Grundlage für die anstehenden Verhandlungen dient.

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