CovidCheck: Einleitung rechtlicher Schritte
CovidCheck: Einleitung rechtlicher Schritte
Die vierte Corona-Welle schlägt mit voller Wucht ein. Täglich werden neue besorgniserregende Zahlen gemeldet. Daran konnte auch die umstrittene Einführung des CovidCheck am Arbeitsplatz nichts ändern. Nach ihrem Versuch, die Verantwortung auf andere abzuwälzen, muss die Regierung jetzt handeln. Die CGFP hat unterdessen beschlossen, zeitgleich mit dem LCGB und dem OGBL, juristische Schritte gegen die umstrittenen CovidCheck-Bestimmungen einzuleiten.
Mitte Oktober hatte Premier Bettel noch anlässlich eines Pressebriefings versprochen, die Regierung werde die Corona-Einschränkungen aufheben, wenn 80 bis 85 % der Bevölkerung geimpft seien. Nur drei Wochen später räumte der Direktor der Santé ein, dass diese Einschränkungen trotz steigender Impfquote bis auf Weiteres nicht eingestellt werden können. Entweder war die Dreierkoalition so naiv zu glauben, die Infektionszahlen würden stabil bleiben oder sie verbreitete falsche Hoffnungen, um so die Impfrate zu erhöhen. Wie auch immer: Mit einer derartigen Herangehensweise verliert die Politik zunehmend an Glaubwürdigkeit bei den Bürgern.
Auch wenn manche Kritiker es nicht wahrhaben wollen: Mit der Forderung nach einer Impfpriorisierung systemrelevanter Berufsgruppen auf freiwilliger Basis bewies die CGFP von Beginn an, dass sie keineswegs dem Lager der Impfgegner und Verschwörungstheoretiker zuzuordnen ist. Auch die am 1. November in Kraft getretene Einführung des CovidCheck-Regimes am Arbeitsplatz hat nichts an dieser Haltung geändert.
Zu keinem Zeitpunkt hat sich die CGFP dem 3G-System widersetzt. Sie knüpft ihr Einverständnis jedoch an drei Grundvoraussetzungen. Staatsbedienstete, die das Konzept verweigern, dürfen nicht Gefahr laufen, ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Die Ausführung und die Konsequenzen im Falle einer CovidCheck-Ablehnung müssen auf einem für den Staatsdienst allgemeingültigen Regelwerk beruhen. Gefordert wird auch die Wiedereinführung kostenloser Schnelltests, um somit jegliche Diskriminierung zwischen Besser- und Geringverdienern zu unterbinden.
Infolge der rasant steigenden Infektionszahlen kritisieren angesehene Virologen und Ärzte inzwischen die Abschaffung der kostenlosen Corona-Tests. Wenn sich Ungeimpfte, die von der Gesellschaft ausgeschlossen werden, weniger testen lassen, kann dies zu unkontrollierten Ausbrüchen führen, mahnen die Experten. Unter diesen Umständen wird es zunehmend schwieriger, das Infektionsgeschehen zu kontrollieren. Es ist zudem eigenartig, dass der CovidCheck nahezu als ein Allheilmittel von der Regierung gepriesen wird. Dabei weiß jeder Laie, dass auch Geimpfte sich anstecken und das Virus übertragen können, auch wenn die Wahrscheinlichkeit deutlich geringer ist.
Unausgereiftes Konzept
Im Schulterschluss mit dem LCGB und dem OGBL stellte die CGFP am 17. Oktober der Regierung ein Ultimatum. Sollten die politischen Entscheidungsträger bis zum 31. Oktober kein Entgegenkommen zeigen, würden weitere Maßnahmen 14 Tage nach Ablauf des Stichtages erfolgen, hieß es in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Sogar juristische Schritte wurden in Erwägung gezogen. Bei den Arbeitnehmervertretern stieß die Untätigkeit der Regierung auf großes Unverständnis. Die Umsetzung des 3G-Konzeptes war unvorbereitet und unpräzis. Alternative Lösungsvorschläge fanden bei der Regierung kein Gehör.
Diese Erfahrung musste auch die CGFP bei einer Unterredung mit dem Minister des öffentlichen Dienstes am 25. Oktober machen. Um CovidCheck-Verweigerern weiterhin einen Zugang zum Arbeitsplatz zu ermöglichen, schlug die CGFP als zusätzliche Option das Maskentragen und die Einhaltung der sozialen Distanz vor. Minister Hansen zeigte jedoch keine Kompromissbereitschaft. Verworfen wurde auch ein Hybrid-Konzept, das es den betroffenen Personen ermöglicht hätte, den Beruf teilweise zu Hause auszuüben.
Die CGFP hat zudem auch Bedenken in Bezug auf den Datenschutz. Mancherorts führen die Vorgesetzten den CovidCheck eigenhändig durch. Zeigt das Display des Kontrollgeräts rot an, kann der Chef daraus schließen, dass die betreffende Person nicht geimpft ist. Problematisch in puncto Datenschutz sind auch die vielerorts geführten Listen.
Unklar bleibt die Rechtslage vor allem in Bezug auf die Bewahrung der Grundrechte jedes einzelnen Bürgers. Der indirekte Impfzwang geht mit einem faktischen Testzwang einher. Pochte die Regierung bei den Tests anfangs auf dem Prinzip der Freiwilligkeit, hat sie mit der Ausweitung des 3G-Systems auch die Testpflicht eingeführt. Abgesehen von einer gewissen Inkonsequenz drängt sich die Frage nach der juristischen Stichhaltigkeit auf.
Zögerliche Umsetzung
Nach dem Inkrafttreten der neuen CovidCheck-Bestimmungen wurde die CGFP mit zahlreichen Anfragen von verzweifelten Staatsbediensteten konfrontiert. Immer wieder machte die CGFP der Regierung den Vorwurf, die Verantwortung auf die Verwaltungschefs abzuschieben und den sozialen Frieden durch eine Spaltung der Gesellschaft zu gefährden. Die Regierung informierte die CGFP lediglich über ihre Beschlüsse. Ein wahrer Austausch im Rahmen eines echten Sozialdialogs fand jedoch nicht statt.
Da die Dreierkoalition eine fervente Verfechterin des CovidCheck ist, wundert es niemanden, dass viele Ministerien diesem politischen Wunsch Folge leisteten. Einige davon zogen es dennoch vor, die 3G-Kontrollen vorerst auf Sitzungen zu beschränken. Weitaus brisanter sieht die Lage auf Verwaltungsebene aus. Angesichts der vielen Unwägbarkeiten und der unsicheren Rechtslage gab es in etlichen Bereichen des Staatsdienstes eine gewisse Zurückhaltung. Mehrere Staatsverwaltungen zögern, den CovidCheck einzuführen. Andere lehnten das unausgereifte Konzept von Beginn an kategorisch ab oder sie wendeten es nur sehr begrenzt an.
Ausgerechnet mehrere Bereiche, die unter der Aufsicht der Ministerien für Gesundheit und Sozialversicherung stehen, waren für die Anwendung des 3G-Konzepts nicht startklar. Davon betroffen waren z.B. die Gesundheitskasse (CNS), die Pflegeversicherung sowie die Zentralstelle der Sozialversicherung und die ärztliche Kontrolle. Auch im Schulwesen ist weitestgehend kein Covid-Zertifikat erforderlich. Einige öffentliche Einrichtungen überprüfen derweil täglich, ob ihre Mitarbeiter Covid-konform sind. Kunden und externe Gäste, die das Gebäude betreten, werden hingegen nicht kontrolliert.
Justiz muss für Klarheit sorgen
Oberste Priorität für die CGFP bleibt es, die Existenz der öffentlich Bediensteten zu sichern. Das gleiche Ziel verfolgen LCGB und OGBL im Privatsektor. Die drei größten Gewerkschaften des Landes haben sich grundsätzlich darauf geeinigt, die Bestimmungen bezüglich des CovidCheck juristisch prüfen zu lassen. In welcher Form dies geschehen wird, stand bei Redaktionsschluss am 10. November noch nicht fest.
Der CovidCheck am Arbeitsplatz wird auch ein Nachspiel im Parlament haben. Eine öffentliche Petition, die sich gegen derartige Kontrollen ausspricht, hat das Quorum von 4.500 Unterschriften für eine Debatte im zuständigen Parlamentsausschuss erreicht. Gleiches gilt für eine weitere Petition, die u.a. kostenlose zertifizierte Tests für die Einwohner Luxemburgs fordert.