Der Kreis schließt sich
Der Kreis schließt sich
Am 15. Juni 2018 war es endlich soweit: Das vielschichtige Gehälterabkommen von Dezember 2016 wurde durch ein Zusatzabkommen zwischen der Regierung und der CGFP, einem „Solidaritätsabkommen im Interesse kommender Generationen”, ergänzt, das im Kern einer ganzen Reihe von berechtigten Forderungen Rechnung trägt, insbesondere was die Abschaffung der unsäglichen 80/80/90-Sparmaßnahmenregelung bei Berufsanwärtern im öffentlichen Dienst betrifft, die zum 1. Januar 2019 aufgehoben wird.
Doch wie konnte es überhaupt so weit kommen? Was waren die damaligen politischen Beweggründe, eine solche Sparmaßnahme auf Biegen und Brechen gegen die Interessen der im öffentlichen Dienst zu beschäftigenden jungen Menschen, unter anderem durch Androhung weiterer, weitreichender Verschlechterungen für alle Bediensteten, falls dies nicht zustande käme, im öffentlichen Dienst durchzusetzen?
Gerade jetzt ist der richtige Moment gekommen, eine Bilanz zu ziehen. Bereits im Dezember 2005, also vor rund 13 Jahren, wurde die Idee einer Reform der öffentlichen Lohnstruktur vom damaligen Mittelstandsminister vor dem Arbeitskreis „Wirtschaft Luxemburg” ans Licht der Öffentlichkeit gebracht und die Kürzung der Löhne im öffentlichen Dienst gegen die Interessen der dort Beschäftigten angekündigt, eine Aussage, die selbstredend sofort auf Ablehnung der CGFP stieß.
Nachdem im Juli 2007 ein Gehälterabkommen unterzeichnet worden war, das, hätte sich die damalige Regierung voll durchgesetzt, eine Klausel zur Herabsetzung der Anfangsgehälter nach der Festanstellung beinhalten sollte – was auf Druck der CGFP nicht geschah – forderte die CGFP anlässlich einer Zusammenkunft mit dem zuständigen Minister der öffentlichen Funktion am 8. Oktober 2007 die Durchführung der seit Mitte der 90er Jahre längst überfälligen Gehälterrevision – sie sollte eigentlich in regelmäßigen Abständen von jeweils zehn Jahren erfolgen – für den gesamten öffentlichen Dienst.
Da von Seiten der Regierung hierfür kein großes Interesse bestand, erhielt die CGFP-Führung im April 2008 ein umfassendes Mandat für gewerkschaftliche Aktionen, was dann schließlich im Juni 2008 zu einer Zusage der Regierung führte, die schriftlichen Vorarbeiten bis Ende der Legislaturperiode zu leisten, damit die Nachfolgeregierung die geforderte Reform ohne weitere Verzögerung umsetzen könnte.
Kurz danach brach die (nicht vom öffentlichen Dienst verschuldete) Finanzkrise aus, was neben vielen negativen Auswirkungen auf andere Bereiche, auch nicht unbedingt förderlich für die angedachte Reform sein sollte.
Der 29. März 2009 sollte ein wegweisendes Datum werden. Von dem Nationalkongress der zu jenem Zeitpunkt größten Regierungspartei wurde offiziell – vielleicht auf Druck von hohen Patronatsvertretern? – angekündigt, dass die Gehälter im öffentlichen Dienst gekürzt werden müssten. Diese Ankündigung, die von hohen Arbeitgebervertretern als ein „mutiges und positives Signal der Politik” gewertet wurde, stand im Widerspruch zu einem gut funktionierenden öffentlichen Dienst. Dass die CGFP dies nicht so sah, war eindeutig klar und muss wohl nicht eigens hervorgestrichen werden. Außerdem sollte in diesem Kontext erwähnt werden, dass auch die Unternehmer von einem gut funktionierenden öffentlichen Dienst profitieren.
Nach der großen Gemeinschaftsaktion fast aller Gewerkschaften „gegen jedweden Sozialklau” am 16. Mai 2009 und der Bildung einer neuen Regierung am 20. Juli 2009 pochte die CGFP weiterhin auf ein schnelles Handeln, zumal die voluminöse Studie zur Umsetzung der Reform, wenn schon nicht veröffentlicht, so doch zumindest abgeschlossen war. Die zögerliche Haltung der damaligen Regierung, die Studie bekanntzumachen, gab Anlass zu wilden Spekulationen über einen möglichen, geplanten, weitreichenden Sozialabbau im öffentlichen Dienst. Diese Befürchtung bestätigte sich leider im März 2010.
Die später im Laufe des Jahres veröffentlichte Vergleichsstudie über die Gehälter im öffentlichen Dienst und jene aus der Privatwirtschaft ließ einen deutlichen Mangel an Vollständigkeit und Aussagekraft erkennen, wurden hier doch Äpfel mit Birnen verglichen. So zum Beispiel geschehen bei den Informationen über die Gehälter im Banken- und Versicherungsbereich, wo lediglich die Einkommen der unter den Kollektivvertrag fallenden Beschäftigten in Betracht gezogen und diejenigen der Führungskräfte ausgeklammert wurden, was gelinde gesagt alles andere als professionell war.
Nach den Parlamentswahlen vom 7. Juni 2009 und der aufgrund der politischen Mehrheitsverhältnisse zustande gekommenen Regierungskoalition wurde etwas ganz deutlich: Unter der neuen Regierung sollte es zu einer kostenneutralen Gehälter- und Beamtendienstrechtsreform kommen, wohlwissend, dass die CGFP eine solch umfassende Reform des Beamtendienstrechts zu keinem Moment eingefordert hatte.
Im März 2010 wurde von den für den öffentlichen Dienst zuständigen Ministern ein erster Entwurf mit den Grundprinzipien der beabsichtigten Reformen vorgelegt. Die Reaktion der CGFP war mehr als deutlich: Einige Tage später, genauer gesagt am 25. März 2010, wurde das gut zehnseitige Dokument von einer eigens einberufenen Vorständekonferenz zu Recht einstimmig als Verhandlungsbasis integral verworfen, und das zu einem Moment, wo „ganz nebenbei” schwierige Tripartite-Verhandlungen im Gange waren.
Nach dem Zustandekommen eines in Krisenzeiten zumindest den sozialen Besitzstand absichernden Gehälterabkommens mit einer einjährigen Laufzeit am 14. Juli 2010, eines von der Regierung mit den national repräsentativen Gewerkschaften ausgehandelten Bipartiteabkommens vom 29. September 2010 sowie des von Erfolg gekrönten Einsatzes für den Erhalt des « Bëllegen Akt », im Interesse all jener Jugendlichen, die eben zu Hause nicht auf beträchtliche finanzielle Unterstützung zählen können, mündeten die zwischenzeitlich wieder aufgenommenen Verhandlungen betreffend eine Gehälter- und Dienstrechtsreform Anfang Dezember 2010 in einer Sackgasse, so dass die Regierung die Verhandlungen einseitig für beendet erklärte und für Ostern 2011 dementsprechende Gesetzentwürfe ankündigte.
Trotzdem blieb die CGFP auch zu Beginn des Jahres 2011 weiter offen für den Dialog und für echte Verhandlungen mit der Regierung. Sie ließ am 21. Januar den zuständigen Ministern eine Aufforderung zukommen, alle Fachorganisationen zu empfangen, noch bevor der Vorentwurf ausgearbeitet werden sollte.
Die CGFP blieb auch auf einem anderen Punkt nicht tatenlos. Anlässlich ihres Neujahrempfangs am 27. Januar 2011 kündigte sie eine erste, große Protestveranstaltung an.
„Dass die Ausarbeitung der entsprechenden Gesetzesvorlage jetzt auch noch genauso wie die 1100 Seiten umfassende Gehälterstudie „im stillen Kämmerlein” zum jetzigen Zeitpunkt, ohne erkennbare Diskussionsbereitschaft der Regierung gegenüber den betroffenen CGFP-Mitgliedsorganisationen vonstattengeht, zeugt von einem überaus schlechten Verständnis von sozialem Dialog und ist schlicht und einfach skandalös.” (CGFP-Pressemitteilung 27/1/2011)
Dieses Protesttreffen fand am 7. Februar 2011 unter großer Beteiligung der Mitglieder der Fachorganisationen statt und stellte ein deutliches Zeichen der Ablehnung an die Adresse der Regierungskoalition dar. Eine daraus resultierende Folge war die Bereitschaft der zuständigen Minister, sich mit den Vorständen unserer Fachverbände an einen Tisch zu setzen. Und dennoch ließ die Regierung nicht von ihrem Vorhaben ab: Im Frühling 2011 hinterlegte sie im Alleingang ihre Gesetzentwürfe im Parlament. Die Weichen hierfür wurden bei einer Klausurtagung der beiden Regierungsparteien am 16. März 2011 in Senningen gestellt.
Und erneut ging die CGFP, die in einer Pressemitteilung am 18. April die berechtigte Frage stellte, ob denn nun der Sozialklau im öffentlichen Dienst schon beschlossene Sache wäre, in die Offensive, so dass es mitten in den Osterferien, am 21. April 2011, zu einem sogenannten „Treffen der letzten Chance” kam, das schlussendlich zu neuen Verhandlungsrunden, über die man ein ganzes Buch verfassen könnte, und dem bekannten Abkommen vom 15. Juli 2011 führte.
Dass die eigentliche Arbeit erst kommen würde, war zu jenem Zeitpunkt schon klar. Dass sich die Ereignisse in den darauffolgenden Monaten in dem Maße überschlagen würden, war in diesem Moment jedoch alles andere als absehbar.
Pünktlich, einen Monat nach den Gemeindewahlen vom 9. Oktober 2011 (ein Schelm, wer Böses dabei denkt), wurden dann die Gesetzes- und Verordnungsvorentwürfe vorgelegt, deren Inhalt in einigen Bereichen auf scharfe Kritik stieß, entsprachen sie doch in für uns wesentlichen Teilen nicht den Abmachungen von Juli 2011.
Nachdem die Tripartite aufgrund der übermäßigen Forderungen der Patronatsvertreter nach massivem Sozialabbau erneut gescheitert war und kurz bevor die Abgeordnetenkammer am 26. Januar trotz heftigen Widerstands der Gewerkschaften die allseits bekannte Indexmanipulation absegnete, ganz so als wären die Interessen der Bürger – ob Wähler oder nicht – den Volksvertretern absolut gleichgültig, hatte die CGFP Anfang Januar die Regierung aufgefordert, die kritisierten Vorentwürfe dem Abkommen anzupassen. Da die Regierung nicht bereit war, positiv darauf zu reagieren, war die Einleitung der Schlichtungsprozedur am 20. Januar 2012 nur eine logische und unausweichliche Konsequenz.
Ende Februar fand die erste von mehreren Schlichtungsrunden statt. Einer der Hauptkritikpunkte war die Festlegung des Einstiegsgehalts nach der Anwärterzeit. Die CGFP hatte sich ja bekanntlich seit Bekanntwerden der Regierungsabsichten strikt gegen eine Herabsetzung der Anfangsgehälter, so wie in den im November vorgestellten Texten festgeschrieben, ausgesprochen.
Ende März war es dann endlich so weit: Die Regierung hatte sich aufgrund des unermüdlichen Drucks zu Zugeständnissen, insbesondere bei der festgelegten Höhe der Anfangsgehälter nach der Anwärterzeit, bereit erklärt, so dass am 30. März der Streitfall beseitigt werden konnte.
Doch dann geschah das, was offensichtlich kommen musste: Gut zwei Wochen später, am 17. April, war die Welt eine völlig andere geworden. Nach den jeweiligen Erklärungen der Fraktionschefs aus dem Mehrheitslager wurde klar, dass das im Juli 2011 getroffene Gehälterabkommen, obwohl regulär unterschrieben, in seiner ursprünglichen Form so nicht von der Regierung umgesetzt werden würde. Falls doch, so wurde von Seiten der Regierung eine zumindest teilweise Reduzierung des 13. Monatsgehalts offen angedroht.
Für die CGFP stand aber zu diesem Zeitpunkt eins fest: Ohne Gehälterabkommen könnte es auch keine Gehälterreform geben, wurden diese beiden Abkommen von Anfang an doch stets gerade von Regierungsseite als ein Ganzes betrachtet.
Um es kurz zu machen: Am 27. April 2012 wurde, nach zum Teil kontroversen Verhandlungen in Bezug auf einen von Regierungsseite vorgelegten Abänderungsantrag zu dem vom Juli 2011 erzielten Besoldungsabkommen, ein Zusatzabkommen unterzeichnet. Diesem hatten die Fachverbände in einer kurzfristig einberufenen außerordentlichen Vorständekonferenz nach langen Diskussionen zugestimmt, nicht ohne jedoch ihrem Unmut über die Vorgehensweise der Regierung mehr als deutlich Ausdruck zu verleihen. Das Vertrauen in die Regierung war auf jeden Fall zu Recht sehr stark angekratzt.
Mit seiner Zustimmung für eine zeitliche Verschiebung des Gehälterabkommens um zwei Jahre leistete der öffentliche Dienst, nicht zuletzt aufgrund seines besonderen Verhältnisses zu seinem Arbeitgeber Staat und im Interesse des Landes, letztendlich einen deutlich sichtbaren Beitrag zur Sanierung der Staatsfinanzen und, für die CGFP am Wichtigsten, zum Erhalt des sozialen Friedens, im Interesse aller. Auf der anderen Seite stand aber auch fest, dass mit der Unterzeichnung dieses Zusatzabkommens bis zum Ende seiner Laufzeit die von Regierungsseite kurzzeitig öffentlich in Frage gestellten sozialen Errungenschaften der öffentlich Bediensteten, insbesondere das 13. Monatsgehalt, längerfristig abgesichert blieben. Außerdem sah die CGFP die Entwicklung der Staatsfinanzen bis 2015 nicht so dramatisch wie von Regierungsseite befürchtet und pochte deshalb auch auf eine Vorbehaltsklausel, die Nachverhandlungen vorsehe, sobald die tatsächlich erzielten Werte die zu jenem Moment vorgelegten Prognosen überstiegen. Ohne diesen wichtigen Zusatz hätte die Vorständekonferenz dem Konsenspapier niemals zugestimmt.
Diese Texte wurden am 26. Juli 2012 auf den Instanzenweg geschickt. Eines war auf jeden Fall klar: Es war ohne Zweifel die damalige Regierung, die eine grundlegende Reform des Beamtendienstrechts eingefordert hatte. Es waren auch die Mehrheitsverhältnisse im Parlament, die eine solche Reform erst möglich gemacht haben. Darüber hinaus wurde die Regierung in ihrem Vorhaben von fast allen Oppositionsparteien unterstützt, was unserer Sache sicher nicht dienlich war.
Doch auch nach der Hinterlegung im Parlament blieben Nachbesserungen erforderlich, war doch insbesondere die zugesagte automatische Beförderung im neueinzuführenden „niveau supérieur” nicht klar festgelegt.
Ende April kam es zu einer für uns unerwarteten Regierungsumbildung: Der bis zu jenem Zeitpunkt für den öffentlichen Dienst zuständige Minister wechselte zum Europäischen Gerichtshof und übergab sein Amt an die bis dahin delegierte Ministerin.
Im Mai wurde ein Dringlichkeitsschreiben der CGFP an die Regierung gerichtet, denn weder bei den Automatismen noch bei der erzielten Regelung zur Berechnung der Entschädigungen während der „Stage”-Zeit, (nicht mehr berechnet aufgrund des eigentlichen Einstiegsgehaltes, sondern auf einer offensichtlich niedrigeren Ebene), waren die Ungereimtheiten beseitigt worden.
Die gleichzeitig angekündigten gewerkschaftlichen Aktionen führten dann schlussendlich im Juni 2013 zu einem Einlenken der Regierung beim überaus wichtigen Punkt „Automatismen”. Dem folgte ein sehr kritisches Gutachten der Berufskammer der Beamten und Angestellten im Staatsdienst, bevor im Zuge der SREL-Affäre vorgezogene Parlamentswahlen für den 20. Oktober angekündigt wurden.
Der Ausgang der Wahlen ist hinlänglich bekannt, und nach den Koalitionsverhandlungen und der Regierungsbildung kam es Anfang Januar 2014 zum Antrittsbesuch beim neuen für den öffentlichen Dienst zuständigen Minister. Dies erfolgte fast zeitgleich mit der Vorstellung des Gutachtens des Staatrats zu dem aus mehreren Gesetzesvorlagen bestehenden Reformpaket für den öffentlichen Dienst. Das Gutachten war vernichtend, beinhaltete es doch mehr als hundert formelle Einwände, einige davon rein technischer, andere jedoch grundsätzlicher Natur.
Daraufhin begannen am 12. Februar 2014 erneut Verhandlungen mit dem zuständigen Minister, der das Reformpaket von der vorherigen Regierung geerbt hatte. Die Verhandlungen führten Mitte März zu weiteren positiven Änderungen an den Reformvorhaben. Zu den wesentlichen Verbesserungen gehören eine stark vereinfachte Bewertungsform der öffentlich Bediensteten – nach der Anwärterzeit nur noch zwei- bis dreimal während der Laufbahn – sowie eine deutliche Anhebung der Berechnungsgrundlage für die Entschädigung während des dritten Ausbildungsjahres.
So weit, so gut, wäre da nicht bei der Vorstellung des sogenannten „Zukunftspak” neben den für alle natürlichen Personen gültigen (Spar)Maßnahmen eine ganz spezifische, ausschließlich für alle im öffentlichen Dienst Beschäftigten Maßnahme gewesen, die zu keinem Moment mit der CGFP verhandelt worden war und so zu einem regelrechten Vertrauensbruch mit der Regierung führte, und dies noch bevor die Reformtexte im Parlament überhaupt verabschiedet worden waren.
Kurz vor dem 24. März 2015, als das Parlament die Reformen im öffentlichen Dienst absegnete, hatte die Regierung damit begonnen, eine regelrechte Salamitaktik anzuwenden, um auch in sektoriellen Bereichen beim Staat über all die Jahre erzielte gewerkschaftliche Errungenschaften abzubauen. Die CGFP konnte dieser Entwicklung keinesfalls teilnahmslos gegenüberstehen, wurden doch hier Präzedenzfälle für weiterreichende Verschlechterungen in anderen Bereichen geschaffen.
Das Fazit fiel damals ganz deutlich aus: Da die Regierung in der vorherigen Legislaturperiode fest dazu entschlossen war, Sozialabbau im öffentlichen Dienst zu betreiben, konnte das Schlimmste durch den unermüdlichen Einsatz der CGFP verhindert werden. Dennoch, eine „historische” Reform, im Sinne einer konsequenten Verbesserung des Dienstes am Bürger, denn genau darum müsste es im Endeffekt ja gehen, und im Interesse der im öffentlichen Dienst Beschäftigten, sah unserer Meinung nach immer noch grundlegend anders aus.
Kurz darauf, am 28. April, kam es zu einem gemeinsamen Treffen mit Staatsminister Bettel und dem Minister des öffentlichen Dienstes. Mit dabei im Gepäck: Eine deutliche Aufforderung des Nationalvorstandes, dass weitere, zusätzliche Einschnitte im öffentlichen Dienst strikt abgelehnt werden.
Nach dem allseits bekannten Ausgang des Referendums im Juni 2015 und der am 29. Juni stattgefundenen konstituierenden Sitzung der Berufskammer der öffentlich Bediensteten folgte im zweiten Halbjahr der überaus erfolgreiche luxemburgische EU-Ratsvorsitz, wie auch in der Vergangenheit stets gewährleistet durch einen zahlenmäßig im Vergleich zu anderen Ländern kleinen, aber sehr gut funktionierenden öffentlichen Dienst, auf den sich die Regierung voll und ganz verlassen konnte.
Am 1. Oktober war es dann so weit: Die Dienstrechtsreform trat in Kraft. Schon damals forderte die CGFP, dass alle wesentlichen Punkte auch in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes Anwendung finden müssten, also auch innerhalb der „établissements publics”. In erster Linie waren hiermit die neuen, automatischen Aufstiegsbestimmungen gemeint, die bedauerlicherweise bis zum heutigen Zeitpunkt trotz laufendem Schlichtungsverfahren noch immer nicht in allen öffentlichen Einrichtungen umgesetzt sind.
Am 13. Mai, ein paar Monate nach der Vorstellung der Gesetzesvorlage der Regierung zur Steuerreform, beschloss der Nationalvorstand, am 16. Juni eine Protestveranstaltung gegen weitere Sonderopfer zu Lasten des öffentlichen Dienstes abzuhalten.
Diese wegweisende, äußerst erfolgreiche Veranstaltung mit weit über 1000 Teilnehmern stellte ein klar sichtbares Warnsignal an die Regierung dar, endlich Schluss mit dem Sozialabbau im öffentlichen Dienst zu machen. Ein erstes, sichtbares Resultat war die schriftliche Garantie der Prämien beim Staat, die bis zum Ablauf des damals noch ausstehenden und gerade eben bis Ende 2020 verlängerten Gehälterabkommens nicht angetastet würden.
Am 5. Dezember wurde dann ein vielseitiges, der finanziellen Lage des Staates in allen Bereichen angemessenes Gehälterabkommen unterzeichnet.
Ab Januar 2017 kam es im Anschluss an eine Teilerneuerung der CGFP-Gremien zur Rücksprache mit einem Großteil der Vertreter unserer Mitgliedsorganisationen. Die vornehmlich jungen Kolleginnen und Kollegen gaben uns unisono und unmissverständlich zu verstehen, dass die Berufsanfänger gleich zu Beginn ihres Praktikums zu 100 Prozent eingesetzt und somit zu billigen Arbeitskräften degradiert würden, da es eben nicht, wie damals gefordert und mit der Regierung vereinbart, gänzlich zu einer grundlegenden Reform der Anwärterzeit gekommen war.
Als logische Konsequenz erneuerte der Nationalvorstand im Anschluss an die Sitzung des 10. Mai 2017 seine Forderung nach einer Abschaffung der „unsäglichen” 80/80/90-Regelung und zwar so schnell wie nur möglich.
Mit der Vorstellung des Gesetzentwurfs zur Einführung der Zeitsparkonten im öffentlichen Dienst kurz vor der Sommerpause (vom Parlament ein Jahr später, am 17. Juli 2018 einstimmig gutgeheißen) wurde einer langjährigen CGFP-Forderung Rechnung getragen. Anschließend erneuerte die CGFP ihre Kernforderung nach einer Abschaffung der die kommenden Generationen benachteiligenden Regelung. Dies geschah im Vorfeld der Vorstellung der Eckdaten des Haushaltsentwurfs im Parlament am 11. Oktober durch den Finanzminister in Anbetracht guter Wirtschaftsdaten.
Eine positive Reaktion der Regierung blieb dennoch aus. Der CGFP, die es ernst meinte, blieb erneut nichts anderes übrig, als eine weitere große Protestveranstaltung anzukündigen. Sie sollte eine deutliche Botschaft an alle politischen Parteien im Vorfeld der Parlamentswahlen senden, dies im Sinne eines gut funktionierenden öffentlichen Dienstes, getreu dem Motto „Für eine sichere Zukunft des öffentlichen Dienstes!”.
Nicht unwichtig ist es, noch einmal die Hauptanliegen dieser Kundgebung ins Gedächtnis zurückzurufen, ist doch zwischenzeitlich in manchen Punkten viel (positive) Bewegung ins Spiel gekommen:
„Schluss mit der sinnlosen 80/80/90-Regelung!”
„Schluss mit dem fragwürdigen Bewertungssystem!”
„Schluss mit der ungerechten Neuordnung der Laufbahnen!”
„Schluss mit der systematischen Überbelastung der Bediensteten!”
„Schluss mit der Ausgrenzung der CGFP-Fachverbände!”
Anlässlich dieser großen und erneut sehr erfolgreichen Protestveranstaltung vom 27. November 2017 wurden ALLE politischen Parteien aufgefordert, noch vor den Parlamentswahlen, bestenfalls noch vor der Vorständekonferenz im Dezember, klar Stellung zu beziehen.
Aufgrund der nur spärlichen Reaktionen seitens der politischen Akteure tagten die CGFP-Gremien erneut am 10. Januar 2018. Um den Druck zu erhöhen, wurden weitere, unerlässliche Schritte beschlossen. Es wurde ein Schriftstück an die Regierung und darüber hinaus an alle Parteien einzeln verfasst, laut dem Klartext verlangt wurde. Auch wurde das Einleiten einer Schlichtungsprozedur nicht ausgeschlossen, falls eine gebührende Reaktion der Regierung ausbliebe.
Erste Reaktionen ließen denn auch nicht lange auf sich warten. Ende Januar trat z.B. die DP-Parteipräsidentin in einem Fernsehinterview für eine Kürzung der Anwärterzeit von drei auf ein Jahr ein.
Fast gleichzeitig trug der Minister des öffentlichen Dienstes einer weiteren, zentralen CGFP-Forderung nach einer gerechteren Anpassung bei der Einstufung der staatlichen Laufbahnen Rechnung, was vom Nationalvorstand, der in regelmäßigen Zeitabschnitten zusammentrat, begrüßt wurde.
Nachdem alle Parteien, und etwas später die Regierung der CGFP ihre schriftlichen Antworten zukommen ließen und Treffen, mit einigen politischen Parteien auf ihre Anfrage hin stattfanden, stellte sich heraus, dass, auch wenn es in der Form unterschiedliche Auffassungen gab, die Regierung zum Dialog bereit war, was unmittelbar zur Forderung eines Dringlichkeitstreffens mit dem Staatsminister führte.
Dieses Treffen fand in Gegenwart des für den öffentlichen Dienst zuständigen Ministers am 26. März 2018 statt und obwohl direkt fassbare Resultate ausblieben, einigte man sich darauf, weiter im Dialog zu bleiben.
Die CGFP stellte unverzüglich klar, dass sie sich keinesfalls auf eine Hinhaltetaktik der Regierung einlassen wolle und dass ein Sozialkonflikt im öffentlichen Dienst nur noch dann abzuwenden wäre, falls rasche Ergebnisse erzielt würden.
Im Anschluss an weitere Gespräche mit dem zuständigen Minister nahm der Nationalvorstand in seiner Sitzung vom 25. April vorerst Abstand von der Einschaltung der Schlichtungskommission. Dennoch müsse eine Einigung – falls überhaupt möglich – in einem vernünftigen Zeitrahmen erzielt werden, ansonsten sich weitere gewerkschaftliche Schritte aufdrängen würden. Diese Entscheidung sollte sich im Nachhinein als richtig erweisen.
Soweit ist es schlussendlich dann nicht gekommen. Nach zahlreichen, zähen, in der Sache aber produktiven Verhandlungsrunden mit dem für den öffentlichen Dienst zuständigen Minister wurde, für viele Außenstehende offenbar doch eher überraschend, am 15. Juni, nach Zustimmung der CGFP-Gremien, mit der Regierung ein Zusatzabkommen zu der Ende 2016 getroffenen Abmachung, mit einer Laufzeit bis Ende 2020, unterzeichnet. Hauptpunkt dieses Solidaritätsabkommens mit den kommenden Generationen und darüber hinaus mit all jenen, die sich in den Dienst des Staates, der Allgemeinheit stellen wollen, ob Schulabgänger oder aus anderen Bereichen kommend, ist die endgültige Abschaffung der sinnlosen, unsäglichen, als reine Sparmaßnahme entlarvten 80/80/90-Regelung für Berufsanfänger beim Staat, die zum 1. Januar 2019 rückgängig gemacht wird.
Die aus den Wahlen vom 14. Oktober 2018 hervorgehenden Volksvertreter, egal welcher politischer Farbe sie angehören, werden zu entscheiden haben, ob ihnen die kommenden Generationen wirklich am Herzen liegen oder nicht.
Die im öffentlichen Dienst Beschäftigten stellen keinen reinen Kostenfaktor dar, den es gilt auf ein Minimum zu reduzieren, sondern eine wichtige Investition in die Zukunft, die es auch den kommenden Generationen ermöglicht, in einem gut funktionierenden und organisierten Land wie Luxemburg eines ist, ihr Leben zu bestreiten.
Und auch wenn die Abstimmung im Parlament noch in weiter Ferne liegt: Genau aus diesem Grunde bleibt der 15. Juni 2018 ein guter Tag, nicht nur für die öffentlich Beschäftigten!
Romain Wolff
CGFP-Nationalpräsident