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Die CGFP lässt sich nicht mundtot machen

Die CGFP lässt sich nicht mundtot machen

2022/10/27

Die Ansage war deutlich, der Unmut war groß: Bei der CGFP-„Rentrée sociale“ Ende September sparten die CGFP-Delegierten nicht mit Kritik: Die auf nationaler und internationaler Ebene anerkannten, grundlegenden Arbeitsnormen müssten eingehalten werden, insbesondere die Gewerkschaftsfreiheit sowie der Schutz des Gewerkschafters (und damit der Gewerkschaftsrechte) müssten gewahrt bleiben. Und wenn die jetzt schon bestehenden Normen nicht ausreichten, um dies zu gewährleisten, sei in erster Linie die Politik gefordert, diesbezüglich nachzubessern, will heißen: gegebenenfalls entsprechende Gesetze zum Schutz des Gewerkschafters zu erlassen.

Gewerkschaftsarbeit ist eine noble Aufgabe. Wer sich gewerkschaftlich engagiert, tut dies nicht prodomo, nicht „in eigener Sache“ also, sondern in erster Linie, um für das Gemeinwohl einzutreten, ja, um sich für die Interessen anderer stark zu machen und auf diese Weise einst schwer erkämpfte soziale Errungenschaften zu verteidigen und der Allgemeinheit zu einer Besserstellung zu verhelfen.

Dass Gewerkschafter sich dabei nicht immer beliebt machen, ist gewusst. Letztendlich sind es sie, die den Kopf hinhalten und für etwas gerade stehen müssen, was ganz einfach Gegenstand ihres Auftrags ist. So ist es auch nicht erstaunlich, dass es mitunter schwieriger wird, engagierte Gewerkschafter zu gewinnen.

Dennoch ist und bleibt Gewerkschaftsarbeit eine edle Aufgabe, die letztlich jedem nützt – und das völlig unabhängig davon, auf welcher Sprosse der Karriereleiter man sich gerade befindet. Dass eine gehörige Portion Idealismus und Passion dazu gehören, steht dabei außer Frage. Wer sich allerdings gewerkschaftlich engagiert und erste Erfolge im Interesse der Allgemeinheit erzielt, wird dadurch ermutigt sein, auf dem eingeschlagenen Weg fortzufahren.

Anders als im benachbarten Ausland wird in Luxemburg Gewerkschaftsarbeit weitestgehend konsensorientiert gestaltet. Die CGFP – im Schulterschluss mit ihren Mitgliedsorganisationen – führt Gespräche in erster Linie am Verhandlungstisch und versucht dort, Kompromisslösungen zu finden, die sowohl ihren Mitgliedern zugutekommen als auch die Interessen des Landes berücksichtigen. Das heißt aber nicht, dass der Berufsverband aller öffentlich Bediensteten in Luxemburg davor zurückschrecken würde, zu drastischeren Mitteln zu greifen, falls dies erforderlich wäre. Auch in dieser Frage sollte niemand die CGFP und deren Fachverbände unterschätzen!

Völlig untragbar und daher aufs Schärfste zu verurteilen sind allerdings Versuche, Gewerkschafter an der Ausübung ihres Mandats zu hindern, sie mit Sanktionen zu belegen oder mit Zurechtweisungen gefügig zu machen. Auffallend ist, dass es solche Einzelfälle zwar schon immer gegeben hat, solche Vorgehen sich aber insbesondere in jüngster Vergangenheit systematisch häufen, fast schon wie eine konzertierte Aktion.

Einige Beispiele:

Gewerkschaftsvertreter, die ein Mitglied unterstützend in ein Gespräch begleiten, müssen damit rechnen, vor den für Disziplinaruntersuchungen zuständigen Regierungskommissar vorgeladen zu werden, um unter Eid und unter Androhung einer strafrechtlichen Verfolgung befragt zu werden. Im äußersten Falle könnten sie sogar gezwungen werden, zu Lasten des Gewerkschaftsmitglieds auszusagen – und das, obwohl der Gewerkschafter in erster Linie eine Vertrauensperson für das Gewerkschaftsmitglied sein soll.

Gewerkschafter, die in einer öffentlichen Ansprache ihren Unmut gegenüber einem Vorgesetzten zum Ausdruck bringen, riskieren eine Strafanzeige – und das, obwohl sie die Äußerungen nicht als Privatperson, sondern in Ausübung ihres Mandats gemacht haben. Auch wenn die Staatsanwaltschaft die Fakten als unzureichend für eine Strafverfolgung wertet, reichen sie allemal für eine Warnung („Avertissement“). Hinzu kommt die Mahnung, dass besagter Gewerkschafter im Wiederholungsfall nicht nur wegen der dann neuen Fakten, sondern auch wegen der ihm jetzt vorgeworfenen Handlungen vor das Strafgericht geladen werde.
Bedienstete, die sich der Gewerkschaftsarbeit verschreiben, haben ein Anrecht auf Freistellungen, um ihren Aufgaben und ihrem Mandat im Interesse der Allgemeinheit gerecht zu werden. Gleiches gilt für gewählte Mitglieder der Berufskammer der öffentlich Bediensteten, dem institutionellen Arm der Gewerkschaftsarbeit im öffentlichen Dienst. Wenn Verwaltungen, vermutlich aufgrund eines politischen Drucks, das Recht auf Freistellungen, sowohl für Gewerkschaftsarbeit als auch für die Vorbereitung von Plenarsitzungen der Berufskammer, auf einmal infrage stellen, lässt das tief blicken…

Diese Liste ließe sich beliebig lang fortsetzen. Die hier geschilderten Beispiele sind in der Tat keine Einzelfälle. Sie verfolgen allesamt ein und dasselbe Ziel: Gewerkschafter einzuschüchtern und im äußersten Falle zum Schweigen zu bringen, wie es auch der Nationalpräsident der CGFP jüngst anlässlich der Jahreshauptversammlung eines CGFP-Fachverbandes treffend auf den Punkt brachte.

Unerwähnt blieben bislang auch die befürchteten Versetzungen von engagierten Gewerkschaftern, die sich von heute auf morgen, ohne triftigen Grund, in anderen Dienststellen, anderen Verwaltungen oder ganz einfach ohne Tätigkeit in ihrer eigenen Behörde wiederfinden könnten. Begründet wird dies mitunter mit der Aussage, dass dem Bediensteten wegen seiner Gewerkschaftsarbeit „nicht mehr zu trauen“ sei.

Die CGFP jedenfalls wird sich keinesfalls „mundtot“ machen lassen. Sie hat den ganz klaren Auftrag von ihren Fachverbänden, bei derartigen Vorgehen mit aller Entschlossenheit einzugreifen. Und genau das wird sie auch tun. Es geht hierbei immerhin um den Erhalt und die Festigung fundamentaler Grundrechte, ja, um die Verteidigung gewerkschaftlicher Freiheiten.
Wenn sich der Verhandlungstisch als ungeeigneter Ort für solch grundlegende Prinzipien herausstellen sollte, wird sie auch nicht davor zurückschrecken, andere gewerkschaftliche Maßnahmen einzuleiten. Die CGFP ist fest dazu entschlossen – und dessen sollte man sich stets bewusst sein!

Steve Heiliger,
CGFP-Generalsekretär

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