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Ein großer Meilenstein ist erreicht

Ein großer Meilenstein ist erreicht

2018/07/18

Der entsprechende Gesetzentwurf zur Einführung der Zeitsparkonten im öffentlichen Dienst wurde am 17. Juli einstimmig im Abgeordnetenhaus gebilligt.

Fünf Tage die Woche bis zum Ruhestand Vollzeit arbeiten? Dieses klassische Arbeitsmodell könnte bald der Vergangenheit angehören. Im Trend liegt flexibles Arbeiten, das den verschiedenen Lebensphasen eines jeden Menschen Rechnung trägt. Der öffentliche Dienst in Luxemburg spielt hierbei eine wichtige Vorreiterrolle, denn der Einführung der Zeitsparkonten steht ab jetzt nichts mehr im Weg: Der entsprechende Gesetzentwurf, seit rund einem Jahr auf dem Instanzenweg, wurde am 17. Juli einstimmig im Abgeordnetenhaus gebilligt.

Die Regierung hatte sich bereits bei dem am 5. Dezember 2016 unterschriebenen Gehälterabkommen zu dieser Jahrhundertreform verpflichtet. Oberstes Ziel ist es, Familie und Beruf künftig noch besser miteinander zu vereinbaren. Mit dieser innovativen Herangehensweise setzt der öffentliche Dienst auf Betreiben der CGFP einen Meilenstein in der Geschichte der luxemburgischen Sozialpolitik.

Das Gesetz, das nach seiner Veröffentlichung im „Journal officiel” rechtskräftig wird, ermöglicht in Zukunft den Staatsbediensteten Arbeitsstunden auf einem Konto anzusammeln, die dann später in freie Tage umgewandelt werden können. Die CGFP beharrte darauf, dass eine Arbeitsstunde, die heute angesammelt wird, zu einem späteren Zeitpunkt einer vollen Urlaubsstunde entspricht. Somit bleibt das Grundprinzip „eng Stonn ass eng Stonn” unangetastet.

Die Staatsbediensteten müssen jedoch mindestens 25 Tage Urlaub pro Jahr beanspruchen; die restlichen Tage können angespart werden. Täglich darf nicht mehr als 10 Stunden gearbeitet werden. Die Höchstgrenze der angesparten Arbeitszeit beträgt 1.800 Stunden. Ist diese Schwelle erreicht, können die Betroffenen ein Sabbatjahr beanspruchen.

Mit der Kürzung der obligatorischen Mittagspause von einer Stunde auf 30 Minuten verbucht die CGFP einen weiteren Erfolg für sich. Weitere Neuerungen betreffen den morgendlichen Dienstantritt, der bei Bedarf im Rahmen der gleitenden Arbeitszeiten von 7:00 auf 6:30 Uhr vorverlegt wird. Diese Bestimmung soll den Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes die Möglichkeit geben, schier endlose Staus während der Fahrt zur Arbeit zu vermeiden.Änderungen treten auch bei den Sonderurlaubstagen ein. So wird zum Beispiel der Vaterschaftsurlaub von derzeit vier auf zehn Tage ausgedehnt. Bei einer Adoption stehen den Betroffenen künftig ebenfalls zehn freie Tage zu, statt wie bislang nur zwei Tage. Der Mutterschaftsurlaub nach der Entbindung wird um vier weitere Wochen auf insgesamt 3 Monate erhöht. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Mutter ihr Kind stillt oder nicht.Die Verbesserungen, die bei den „congés extraordinaires” eintreten, werden rückwirkend auf den 1. Januar 2018 wirksam. Anders als von der CGFP gefordert, haben einige neue Bestimmungen in Bezug auf die Sonderurlaubstage geringfügige negative Auswirkungen. Diese gelten, sobald das Gesetz über die Zeitsparkonten in Kraft tritt.

Der Gesetzestext sieht ausdrücklich vor, dass die Zeitsparkonten auch in den öffentlichen Einrichtungen anwendbar sind. Die CGFP zeigt sich erfreut darüber, dass bei ihrer Einführung eine Lösung für den Gesamtstaat gefunden wurde. Die Berufsorganisation aller öffentlich Bediensteten fordert, dass auch bei künftigen Gesetzentwürfen, die den öffentlichen Dienst betreffen, die so genannten „établissements publics” unmissverständlich miteinbezogen werden, um somit möglichen Sozialkonflikten rechtzeitig vorzubeugen.

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