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Flughafenverwaltung: Schlichtungsprozedur eingeleitet

Flughafenverwaltung: Schlichtungsprozedur eingeleitet

2016/11/18

Sozialdialog inexistent

Im Konflikt um die Auslagerung von Zuständigkeiten der „Administration de la Navigation aérienne“ (ANA) an eine privatrechtliche Gesellschaft hat die Personalvertretung der Flughafenverwaltung, unterstützt von der CGFP, nun eine Schlichtungsprozedur in die Wege geleitet. Als völlig inakzeptabel und in keinster Weise hinnehmbar hatte die CGFP zuletzt die Haltung des Infrastrukturministers gewertet, jeglichen Sozialdialog in dieser Angelegenheit, sowohl mit der dafür zuständigen Personalvertretung als auch mit der CGFP, zu verweigern. Gestützt hatte sich die CGFP dabei auf ein Schreiben vom 28. Oktober 2016, in dem der zuständige Ressortminister die Ansicht vertrat, eine zusätzliche Unterredung sei nicht notwendig. Dabei hatte es spezifisch zu diesem Thema anberaumte Unterredungen nicht gegeben.

In dem Schreiben an die Vorsitzende der Schlichtungskommission prangert die Personalvertretung der ANA in erster Linie die Tatsache an, dass dem Schlichtungsentscheid vom 18. September 2014 bislang in keiner Weise Rechnung getragen worden sei. Das entsprechende Schlichtungsprotokoll aus dem Jahre 2014 sieht in der Tat vor, der ANA, als Flughafenbetreiber, die nötigen Mittel zur Verfügung zu stellen, um eine Zertifizierung zu erlangen. Nicht nur, dass die finanziellen Mittel bislang nicht geflossen seien, auch sei der ANA die Verantwortung als Flughafenbetreiber entzogen worden, obwohl die Schlichtung aus dem Jahre 2014 die ANA eindeutig als Flughafenbetreiber legitimiere.

Heftige Kritik übt die Personalvertretung in ihrem Schreiben an die Schlichtungskommission auch an der Haltung des Nachhaltigkeitsministers, der sich strikt weigere, Gespräche über seine einseitig getroffene Entscheidung, Zuständigkeiten auszulagern, zu führen. Damit verstoße er eindeutig gegen die statutarischen Bestimmungen betreffend die Personalvertretungen, die sich bereits bei der Ausarbeitung von Vorschlägen für Veränderungen äußern müssen.

Die Neutralität und Unbefangenheit eines Expertenberichts, auf dessen Grundlage die Luxairport nun Flughafenbetreiber werden solle, stellt die Personalvertretung der ANA in Frage.

Anders als vom Nachhaltigkeitsminister dargestellt, würde sich die Situation der Bediensteten der Flughafenverwaltung durch die Auslagerung von ANA-Zuständigkeiten an die Luxairport sehr wohl verändern. So bekleideten beispielsweise Beschäftigte der ANA sogenannte Verantwortlichkeitsposten („postes à responsabilités particulières“) innerhalb der Verwaltung, die mit der Übertragung der Zuständigkeiten als Flughafenbetreiber an Luxairport schlicht und ergreifend wegfielen.

Letztlich nehme die ANA dann nur noch diejenigen Betreiberaktivitäten wahr, die verlustreich seien und keinesfalls Einnahmen generierten. Zudem agiere sie, als staatliche Verwaltung, nur noch als eine Art Zulieferer für die Luxairport, eine privatrechtliche Gesellschaft, ohne dass es dafür eine Gegenleistung gebe.

Die Personalvertretung der Flughafenverwaltung weist abschließend darauf hin, alle Schritte unternommen zu haben, um die Konfliktpunkte im Dialog zu lösen. Aufgrund der Schwere der Situation und der zu befürchtenden Konsequenzen für die Bediensteten der Flughafenverwaltung sehe man sich nun allerdings gezwungen, andere Wege zu gehen.

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