Als alleinige national repräsentative Berufsorganisation aller Angestellten im Staatsdienst setzt sich die AEE / CGFP für eine Einstufung der Lehrbeauftragten unter Berücksichtigung ihrer schulischen Voraussetzungen ein
Die „Association des Employé(e)s de l’Etat asbl“, kurz AEE, spricht sich einmal mehr in aller Deutlichkeit für eine unverzügliche Anerkennung der Diplome der Lehrbeauftragten aus. Wenn für eine bestimmte Laufbahn im öffentlichen Dienst ein gewisses Diplom (in diesem Falle ein „Bachelor“) erforderlich ist und der Kandidat diese schulischen Voraussetzungen erfüllt, muss er – genau wie alle anderen Angestellten im Staatsdienst – auch entsprechend eingestuft werden, heißt es zur Begründung. Dieser Schritt sei mehr als überfällig, da im Zuge der Umsetzung der Dienstrechtsreform ja gerade eine „Bachelor“-Laufbahn im öffentlichen Dienst geschaffen wurde, sagt die AEE.
Erinnert sei daran, dass sich die „Association des Employé(e)s de l’Etat“, als alleinige (und vom Ministerium der öffentlichen Funktion als solche anerkannt) national repräsentative Berufsorganisation der öffentlichen Angestellten bereits seit Jahrzehnten recht erfolgreich für die Belange aller Staatsangestellten einsetzt, auch der Lehrbeauftragten und Erzieher. So konnte die AEE im Reformvorhaben wesentliche Verbesserungen für die öffentlichen Angestellten erzielen. Erwähnen wir an dieser Stelle nur die Einführung eines echten Praktikums für Staatsangestellte mit, am Ende der dreijährigen „Stage“-Zeit, einem Abschlussexamen, den Zugang zu Aus- und Weiterbildungsprogrammen, die bislang ausschließlich den Beamten vorbehalten waren, sowie, unter gewissen Voraussetzungen, die Möglichkeit auf eine Verbeamtung nach 15 Dienstjahren. Dass die von der AEE für alle Staatsangestellten ausgehandelten und im Reformvorhaben enthaltenen Verbesserungen nun auch bei den Lehrbeauftragten angewandt werden, ist für die „Association des Employé(e)s de l’Etat“ nur selbstverständlich, sind die „Chargés“ in erster Linie doch Angestellte im Staatsdienst, die uneingeschränkt von den von der AEE erzielten Verbesserungen profitieren sollten.
In einer ausgedehnten Unterredung mit Beamtenminister Dan Kersch hatte die AEE bereits im November vergangenen Jahres auf die Besorgnisse der „Chargés“ aufmerksam gemacht und sich insbesondere für eine Anerkennung ihrer Diplome stark gemacht. Stützen kann sich die AEE bei dieser Forderung auf ihren Dachverband CGFP, der in dieser Frage dieselbe Haltung einnimmt, sowie auf ein unlängst in der Berufskammer der öffentlichen Bediensteten (in der die AEE-Vertreter die Interessen der Lehrbeauftragten vertreten) verabschiedetes Gutachten, das in dieselbe Richtung zielt.
Neben der Anerkennung der nun erforderlichen „Bachelor“-Diplome gilt es, „Chargés“, die bereits im Lehrauftrag stehen und über einen Meisterbrief verfügen, dieselbe Einstellung zu garantieren. Lehrbeauftragten, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, stattdessen aber auf eine langjährige Berufserfahrung zurückblicken können, muss indes die Möglichkeit gegeben werden, diese Einstufung über den Weg der Anerkennung ihrer beruflichen Erfahrung („validation des acquis professionnels“) oder einer berufsbegleitenden Weiterbildung zu erlangen, ganz nach dem Prinzip: gleicher Lohn für gleiche Arbeit.
In einem an den Bildungsminister gerichteten Schreiben hat die AEE unlängst um eine Unterredung gebeten, um auch dem für das Bildungswesen zuständigen Regierungsvertreter ihre Haltung in Bezug auf diese Thematik erörtern zu können.