Nach monatelangem Tauziehen hatten die CGFP und die Regierung am 5. Dezember 2016 ein neues Gehälterabkommen für den öffentlichen Dienst mit einer Laufzeit von drei Jahren unterzeichnet.
Damals ahnte jedoch niemand, dass es rund anderthalb Jahre dauern würde, bis der entsprechende Gesetzentwurf dem Plenum des Parlaments zur Abstimmung vorgelegt werden kann!
Der Text, der erst im Sommer vergangenen Jahres von der Regierung auf den Instanzenweg geschickt wurde, reihte sich in die lange Warteliste der Gesetzesprojekte ein, die noch immer vom Staatsrat begutachtet werden müssen. In den vergangenen Wochen breitete sich im öffentlichen Dienst zunehmend Unmut über diese endlose Verzögerung aus.
Das lange Warten neigt sich nun dem Ende zu. Am heutigen Freitag stand das Gutachten des Staatsrats endlich auf der Tagesordnung der Hohen Körperschaft, so dass einer schnellstmöglichen Umsetzung des Besoldungsabkommens nichts mehr im Wege stehen dürfte. Die CGFP ist zuversichtlich, dass die Abgeordneten noch Ende April darüber abstimmen werden.
Das von der CGFP erzielte Abkommen beinhaltet unter anderem eine Gehaltsanpassung und eine Erhöhung der Essenszulage. Die Punktwerterhöhung von 1,5 Prozent, die im Prinzip zum 1. Januar 2018 erfolgen sollte, wird sofort nach dem Inkrafttreten des Gesetzes rückwirkend ausgezahlt. Gleiches gilt für die Essenszulage, die rückwirkend auf den 1. Januar 2017 von derzeit 110 auf 144 Euro angehoben wird. Somit wird sichergestellt, dass für niemanden finanzielle Einbußen entstehen.
Anders verhält es sich jedoch mit den zahlreichen familienfreundlichen Maßnahmen, die ebenfalls Bestandteil des Gehälterabkommens sind. Sie blieben den Staatsbediensteten bislang verwehrt. Die neuen Regelungen in Bezug auf die Teilzeitarbeit sollen eine bessere Vereinbarung von Berufs- und Familienleben ermöglichen. Künftig können die Mitarbeiter des Staates ihre Arbeitszeit je nach Bedarf in 10 %-Stufen zurückfahren. Die Teilzeitbeschäftigung kann somit zwischen 40 % und 90 % schwanken. Des Weiteren wird der Sozialurlaub von derzeit 8 Stunden pro Monat auf 24 Stunden pro Trimester festgelegt, wodurch eine größere Flexibilisierung entsteht.
Zwei Bestimmungen des Gehälterabkommens wurden bereits umgesetzt. Die einmalige Prämie, die ein Prozent des Jahreseinkommens ausmacht, wurde am 1. April 2017 ausgezahlt. Auch der M-Pass, der den öffentlich Bediensteten den Zugang zum öffentlichen Transport zu einem ermäßigten Tarif gewährleistet, wurde bereits vor einem Jahr eingeführt.