Gehälterabkommen für den öffentlichen Dienst endlich verabschiedet
Gehälterabkommen für den öffentlichen Dienst endlich verabschiedet
Was lange währt, wird endlich gut! Mit Genugtuung nimmt die CGFP zur Kenntnis, dass das Gehälterabkommen betreffend den öffentlichen Dienst nach endlosem Hin und Her einstimmig die parlamentarische Hürde am heutigen Tag geschafft hat und somit jetzt in Kraft treten kann.
Bereits am 5. Dezember 2016 hatten die CGFP und die Regierung die getroffene Übereinkunft unterzeichnet. Dem vorausgegangen waren monatelange, intensive Gespräche, bei denen die CGFP durch Ausdauer, Hartnäckigkeit und Verhandlungsgeschick wesentliche Verbesserungen für die öffentlich Bediensteten erzielen konnte.
Bis zur Verwirklichung des Besoldungsabkommens war es jedoch ein langer Weg. Fast anderthalb Jahre wurde die Geduld der Staatsbediensteten auf die Probe gestellt, so dass die Unzufriedenheit im öffentlichen Dienst verständlicherweise von Tag zu Tag wuchs. Immer wieder geriet die Umsetzung in Verzug, unter anderem auch, weil das zweite erforderliche Gutachten des Staatsrats lange auf sich warten ließ.
Bei aller Freude, dass der entsprechende Gesetzentwurf nun dem Parlament zur Abstimmung vorgelegt wurde, bedauert die CGFP jedoch zutiefst, dass während all dieser Zeit die Gelegenheit verpasst wurde, die 24 Punkte, die das Abkommen umfasst, allesamt in Texte zu gießen, so dass ein Großteil davon bislang leider nicht in Angriff genommen wurde.
Die CGFP wird aufmerksam darüber wachen, dass es diesbezüglich nicht zu weiteren Verzögerungen kommt. Die Berufsorganisation aller öffentlich Bediensteten fordert die integrale Umsetzung des Gehälterabkommens noch im Laufe dieser Legislaturperiode, dies umso mehr, da diese Maßnahmen nicht rückwirkend in Kraft treten, sondern erst nachdem die Abstimmung erfolgte.
Dringenden Handlungsbedarf sieht die CGFP zum Beispiel bei der Reform des Sozialurlaubs, der künftig von monatlichen 8 Stunden auf 24 Stunden pro Trimester festgelegt wird. Die Neuregelung des „congé social” findet ihren Niederschlag im Gesetzentwurf zur Einführung der Zeitsparkonten, der erst kürzlich von der Regierung gebilligt wurde und sich derzeit auf dem Instanzenweg befindet.
Trotz der erheblichen Verspätung bei der Umsetzung des Gehälterabkommens, dessen Gesamtlaufzeit drei Jahre beträgt, braucht niemand finanzielle Einbußen zu befürchten. Der Punktwert wird rückwirkend zum 1. Januar 2018 um 1,5 Prozent aufgebessert. Auch die Erhöhung der Essenszulage („allocation de repas”) um 34 Euro pro Monat wird retroaktiv zum 1. Januar 2017 ausgezahlt. Der monatliche Betrag steigt von 110 Euro auf 144 Euro. Die Auszahlung der einmaligen Prämie in Höhe von einem Prozent des Jahresgehalts von 2016 erfolgte bereits im April vergangenen Jahres.
Das mit der Dreierkoalition ausgehandelte Gehälterabkommen für den öffentlichen Dienst beschränkt sich jedoch nicht einzig und allein auf finanzielle Aspekte. Es beinhaltet auch zahlreiche familienfreundliche Maßnahmen, mit dem Ziel, Familien- und Berufsleben besser unter einen Hut zu bringen. Die Teilzeitbeschäftigung, die künftig zwischen 40 Prozent und 90 Prozent schwanken kann, wird einen wesentlichen Teil dazu beitragen..