Nach zähem Ringen und monatelangen Verhandlungen hatten sich die CGFP und die Regierung im Dezember 2016 auf ein neues Gehälterabkommen für den gesamten öffentlichen Dienst geeinigt.

Mit großem Befremden stellt die Berufsorganisation aller öffentlich Bediensteten nun fest, dass auch ein Jahr nach der Unterzeichnung dieses Abkommens bislang lediglich ein Teil der vereinbarten Verbesserungen umgesetzt wurde.

Zwar erfolgte die Auszahlung einer einmaligen Prämie in Höhe von einem Prozent des Jahresgehalts am 1. April 2017. Andere Bestimmungen des Besoldungsabkommens hängen hingegen weiterhin in der Warteschleife. Vor und nach den Sommerferien hatte die Regierung die entsprechenden Texte auf den Instanzenweg geschickt.

Erst seit wenigen Tagen liegt das Gutachten des Staatsrats vor, so dass der Gesetzentwurf die parlamentarische Hürde bedauerlicherweise nicht mehr vor dem Jahresende nehmen konnte. Die Punktwerterhöhung von 1,5 Prozent, die zum 1. Januar 2018 in Kraft treten sollte, gerät somit unweigerlich in Verzug. Die rückwirkende Auszahlung wird dadurch zwar nicht in Frage gestellt, doch sie erfolgt wesentlich später als ursprünglich abgemacht.

Gleiches gilt auch für weitere Bestandteile des Gehälterabkommens. Die zum 1. Januar 2017 fällige Anhebung der Essenszulage von derzeit 110 Euro auf 144 Euro lässt immer noch auf sich warten. Die Betroffenen müssen auch hier keine finanziellen Einbußen befürchten. Sie kommen jedoch deutlich später als geplant in den Genuss der neuen Vergütung.

Auch die Einführung der Zeitsparkonten, die es den Staatsbediensteten künftig ermöglichen soll, maximal 1.800 Überstunden anzusammeln, um diese zu einem späteren Zeitpunkt in freie Stunden umzusetzen, steht nach dem am 15. Dezember 2017 abgegebenen – zum Teil recht kritischen – Gutachten des Staatsrats nach wie vor aus.

In der Pipeline stecken unter anderem auch die Neuregelung der Teilzeitarbeit, die Heraufsetzung des Sozialurlaubs von derzeit 8 Stunden pro Monat auf künftig 24 Stunden pro Trimester sowie die Erhöhung der Familienzulage. All diese Verbesserungen werden nun mit Verspätung eintreten.

Nach jetzigem Stand ist davon auszugehen, dass das Gehälterabkommen für den öffentlichen Dienst frühestens im Februar kommenden Jahres im Parlament verabschiedet wird. Die CGFP bleibt diesbezüglich äußerst wachsam und fordert mit Nachdruck, dass sämtliche Punkte, die bereits vor einem Jahr im Rahmen des Gehälterabkommens ausgehandelt wurden, schleunigst ohne weiteren Aufschub umgesetzt werden.

Am 27. November fand eine überaus erfolgreiche CGFP-Protestveranstaltung mit mehr als 750 Teilnehmern im Parc-Hotel Alvisse in Dommeldingen statt. Die CGFP, die Nachbesserungen bei der Reform des Staatsdienstes verlangt, gewährte damals allen Parteien zwei Wochen, um Stellung zu ihren Forderungen zu beziehen. Die Reaktionen seitens der Politik fielen spärlich aus. In Anbetracht dieser Tatsache werden die CGFP-Gremien am 10. Januar tagen, um gemeinsam darüber zu befinden, welche Schritte nach der jüngsten Kundgebung gegen die beanstandeten Punkte der Beamtendienstrechtsreform unternommen werden.