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Mehr Steuergerechtigkeit – ein Wunschdenken?

Mehr Steuergerechtigkeit – ein Wunschdenken?

2018/05/02

Blickt man im Anschluss an die wenig Neues beinhaltende Rede des Staatsministers zur Lage der Nation auf die letzten Jahre politischen Handelns in Luxemburg zurück, dann ist eine tiefgreifende Maßnahme, neben dem klaren Bekenntnis der aktuellen Regierungskoalition zum altbewährten Index-Mechanismus und dem weniger in positiver Erinnerung bleibenden Zukunftspaket (auch „Sparpaket” genannt), die zum 1. Januar 2017 in großen Teilen in Kraft getretene Steuerreform.

Diese Reform enthält zweifelsohne kaufkraftstärkende Elemente und gerade in diesem Punkt ist sie absolut positiv zu bewerten, obwohl sie so manchen Oppositionspolitiker veranlasste, die für natürliche Personen klar mit Nein zu beantwortende Frage zu stellen, ob eine solche Reform denn nicht zu weit ginge.

Auch wenn die Steuerreform sicher nicht in allen Punkten die in sie gesetzten Erwartungen erfüllt, so stellt sie dennoch einen klaren Gegenpol dar zu der nach Ausbruch der von den Privathaushalten nicht verursachten Krise lange Zeit von den Europäischen Institutionen vertretenen Sparpolitik, die allen Privathaushalten in Europa, den einen mehr, den anderen weniger, größere Kaufkrafteinbußen, ein niedrigeres Wachstum sowie in einigen Ländern politische Instabilität bescherte.

Schon im Vorfeld der Reform hatte sich die CGFP mit ihren Forderungen zu Wort gemeldet, ganz im Sinne größerer Steuergerechtigkeit (soweit es diese überhaupt geben kann). Gerade die Privathaushalte sollten bei dieser Reform deutlich entlastet werden, dies zum Beispiel durch eine Anpassung (die letzte geht auf das Jahr 2009 zurück, als es zu einem 9-prozentigen, teilweisen Schritt in diese Richtung kam) der Steuertabelle an die Inflation, eine Abschaffung der Steuerklasse 1A oder aber durch höhere Freibeträge für all jene, die sich ein Eigentum anschaffen wollen, wohlwissend, dass gerade dies durch die exorbitanten, sich konstant weiter nach oben entwickelnden Preise auf dem hiesigen Wohnungsmarkt nicht nur, aber ganz besonders für junge Menschen, immer mehr ein Ding der Unmöglichkeit wird. Auf der anderen Seite sollte es laut unserer Forderung auf keinen Fall zu einer Absenkung der Betriebssteuer ohne die damit einhergehende Verbreiterung der Besteuerungsgrundlage kommen.

Mehr Steuergerechtigkeit bleibt für uns auch in nächster Zukunft ein zentrales Thema, und deshalb treten wir auch weiterhin für eine weitaus deutlichere Steuerentlastung der privaten Haushalte ein, damit die Steuerlast gegenüber Unternehmen wieder gerechter verteilt und das Gleichgewicht wiederhergestellt würde. Aktuell liegt dieses allseits deutlich sichtbare Missverhältnis bei 2/3 (von natürlichen Personen geschulterte Steuerlast) und 1/3 (Unternehmen), wobei ganz eindeutig zu erkennen ist, dass sich dieses Verhältnis weiter zu Gunsten der Betriebe verschiebt.

Die Steuerreform 2017 hält diesen an sie gestellten Anforderungen jedenfalls nicht stand. Auch wenn die unteren und mittleren Einkommen etwas entlastet wurden, so bleibt dennoch klar festzustellen, dass gerade sie, durch die vorausgegangene Mehrwertsteuererhöhung und der den Privathaushalten exklusiv aufgehalsten Haushaltsausgleichsteuer von 0,5%, einen Großteil dieser Steuerreform vorfinanziert haben.

Des Weiteren hätte man sich erwarten können, dass die Steuertabelle noch um einige weitere Tranchen ausgebaut worden wäre, um damit den sogenannten „Mëttelstandsbockel” beträchtlicher abzufedern.

Auf gesamteuropäischer Ebene haben die Konsequenzen der Krise hauptsächlich die Arbeitnehmer getroffen, die feststellen mussten, dass ihre Kaufkraft, ihre sozialen Errungenschaften sowie ihre Zukunftsperspektiven dahin schmolzen wie Eis in der Sonne. Gerade nachdem die Privathaushalte 2015 auch in Luxemburg gehörig zur Kasse gebeten wurden, wären im Zuge der Steuerreform weitere Maßnahmen, insbesondere was eine gerechtere Besteuerung des Kapitals gegenüber den Einkünften aus Arbeit anbelangt, dringend erforderlich gewesen. Ausgerechnet in diesem Bereich ist die Reform unzulänglich, hier fehlte es bedauerlicherweise an politischem Mut, ein eindeutiges Zeichen zu setzen. Ein gutes Beispiel hierfür ist die auch zum jetzigen Zeitpunkt noch immer vorteilhafte, viel zu niedrige und aus diesem Grunde ungerechte Besteuerung der „Stock-Options”, die zwar in einzelnen politischen Sonntagsreden angeprangert wird, ohne dass daraus konkrete Taten der politisch Verantwortlichen folgen würden.

In Zeiten von verstärktem Betriebssteuerdumpings in Europa (und weit darüber hinaus) kann und darf es nicht sein, dass die von Patronatsvertretern in den letzten Koalitionsverhandlungen eingebrachte Schnapsidee der total überflüssigen Einführung von sogenannten „intérêts notionnels”, einem Mechanismus, den es in Belgien gibt und der dort zu massiven steuerlichen Einbußen führte, die notgedrungen wieder zu Lasten der zu zahlenden Steuern der Privathaushalte geht, das Tageslicht wieder erblickt.

Wie gesagt: Eine tiefgreifende Reform sieht anders aus, so dass einige beträchtliche Probleme im Steuerbereich auch bis jetzt nicht ausgeräumt werden konnten.

So besteht insbesondere weiterhin großer Handlungsbedarf bei der Steuerklasse 1A, die bei der Steuerreform 1990 eingeführt wurde, und in der sich alleinerziehende Elternteile sowie Witwen und Witwer befinden. Entgegen der weit verbreiteten Behauptung, diese Leute würden doch zu den eigentlichen Gewinnern der Steuerreform gehören, muss, mit Blick auf die Wirklichkeit, dies jedoch sehr stark angezweifelt werden.

In Anbetracht der Tatsache, dass ganz oft gerade Alleinerziehende dem Armutsrisiko sehr stark ausgesetzt sind, hätten wir uns bei der letzten Steuerreform weitreichendere steuerliche Anpassungen erwartet und da dies leider nicht geschehen ist, bleibt die CGFP bei ihrer Forderung nach einer sofortigen Abschaffung der anachronistischen Steuerklasse 1A und der Einstufung der Betroffenen in die Steuerklasse 2.

Die Parlamentswahlen stehen vor der Tür, die Wahlprogramme der einzelnen Parteien werden gerade ausgearbeitet. Bleibt zu hoffen, dass im Bereich Steuerpolitik in Zukunft alles darangesetzt wird, um ein Mehr an Steuergerechtigkeit zu erreichen, insbesondere durch eine ausgewogenere Besteuerung des Kapitals gegenüber den Einkünften aus Arbeit und einer weiteren Entlastung der privaten Haushalte.

Ein klares Bekenntnis zu mehr Steuergerechtigkeit und dies in Zeiten einer guten Finanzsituation des Staates, stünde allen sich zur Wahl stellenden Parteien besonders gut zu Gesicht. Doch: Wer wagt dies in Anbetracht des finanzkräftigen Lobbyismus von Großunternehmen, die ihre eigene Steuerlast tunlichst sehr geringhalten wollen?

Auch wenn die Spannung noch etwas bleibt, so dürfte doch eines ganz sicher sein: Ein mehr an Steuergerechtigkeit darf auf keinen Fall ein Wunschdenken bleiben!

Romain Wolff,

CGFP-Nationalpräsident

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