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Nach der CGFP-Kundgebung: CGFP und Beamtenminister erneut im Dialog

Nach der CGFP-Kundgebung: CGFP und Beamtenminister erneut im Dialog

2024/05/16

Rund zwei Wochen nach der großen CGFP-Kundgebung hatte die CGFP-Exekutive an diesem Donnerstag eine ausführliche Unterredung mit dem Minister für den öffentlichen Dienst, Serge Wilmes. Bei dieser Gelegenheit machten die CGFP-Verantwortlichen nochmals deutlich, dass die Regierung ihnen keine andere Wahl gelassen habe, als mit einer beeindruckenden Demonstration gegen die Missachtung des Gehälterabkommens im Staatsdienst zu protestieren. Der Dachverband aller öffentlich Bediensteten sei somit seinem Auftrag gerecht geworden. Einen eklatanten Wort- und Vertragsbruch seitens der politisch Verantwortlichen könne die CGFP nicht tatenlos hinnehmen.

Zugleich wies die CGFP mit Nachdruck darauf hin, dass sie von Beginn an Alternativen aufgezeigt habe, die zur Lösung des Konflikts beitragen könnten. Die CGFP arbeite zurzeit an einem Lösungsvorschlag, der zeitnah vorgelegt werde, hieß es weiter.

Mit Nachdruck forderte die CGFP, dass die Wiedereinführung des Bewertungssystems bei den Streitkräften auf gar keinen Fall als Präzedenzfall für andere Verwaltungen gewertet werden dürfe. Von der Regierung wird verlangt, dass diese sich schriftlich dazu bekennt. Dies umso mehr, da sich am vergangenen 2. Mai im Parlament uneingeschränkt gegen ein Wiederauftreten des Bewertungssystems in anderen staatlichen Bereichen ausgesprochen wurde.

CGFP: Keine weiteren Verzögerungen mehr

Des Weiteren pochten die CGFP-Vertreter darauf, dass viele Angelegenheiten, die den Staatsdienst betreffen, dringend umgesetzt werden müssten, zumal ein Großteil dieser Punkte ein Bestandteil des zum Jahresende ablaufen Gehälterabkommens seien.

Entgegen dem, was vereinbart wurde, soll die Abschaffung des Bewertungssystems im öffentlichen Dienst erst zum 1. Oktober 2024 in Kraft treten. In diesem Zusammenhang hat die CGFP unmissverständlich klargestellt, dass niemand, der seit dem 1. Januar 2023 bewertet wurde, auch nur den geringsten Nachteil dadurch erfahren dürfe.

Auch die mit der CGFP besiegelte Harmonisierung der unteren staatlichen Laufbahnen scheint endlich in Bewegung zu kommen. Der zuständige Minister hat der CGFP bestätigt, dass zurzeit die letzten Verordnungen überarbeitet werden. Folglich dürfte einer baldigen Umsetzung nichts mehr im Wege stehen, zumal das Gutachten des Staatsrats seit längerem vorliegt.

Akuter Handlungsbedarf

Beide Seiten stimmten überein, dass binnen kürzester Zeit endlich eine klare Rechtsgrundlage zur Anwendung der Telearbeit im Staatsdienst vorliegen müsse. Dabei müsse dem einheitlichen Regelwerk, auf das sich die CGFP mit der Regierung geeinigt hat, vollends Rechnung getragen werden, unterstrichen die CGFP-Verantwortlichen.

Im Laufe der Unterredung machte die CGFP deutlich, dass die gemäß dem Gehälterabkommen vereinbarten Arbeitsgruppen nicht mehr länger auf der Stelle treten dürften. Diese beträfen die Überarbeitung des Disziplinarrechts, den Kündigungsschutz bei langwierigen Erkrankungen und die Absicherung der Gewerkschaftsfreiheit.

Akuten Handlungsbedarf sieht die CGFP zudem bei der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Arbeitszeitgestaltung sowie der Einführung des Vorruhestands mit 57 Jahren für jene Staatsbedienstete, die nach 1999 beim Staat eingestellt worden sind und 20 Jahre Schichtarbeit geleistet haben. Die Regierung wurde ausdrücklich dazu aufgefordert, bei der Umsetzung all dieser Punkte nicht noch mehr Zeit verstreichen zu lassen.

Zum Schluss des Treffens äußerte Minister Wilmes den Wunsch, sich künftig mit der CGFP in regelmäßigen Abständen über den Stand der Dinge austauschen zu wollen.

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