Schlichtungsverfahrens gegen die Regierung: Die CGFP erhöht den Druck
Schlichtungsverfahrens gegen die Regierung: Die CGFP erhöht den Druck
Der Streit um den Verstoß gegen das geltende Gehälterabkommen für den gesamten Staatsdienst ging an diesem Freitag vor der Schlichtungskommission in die nächste Runde. Dabei erklärte die Schlichterin, dass es sich in ihren Augen nicht um einen allgemeinen, sondern um einen sektoriellen Rechtsstreit handeln würde und daher die Zusammensetzung der CGFP-Delegation nicht rechtmäßig sei. Diese Einschätzung hält die CGFP jedoch nicht davon ab, an ihrer bisherigen Haltung festzuhalten.
Stein des Anstoßes ist der Artikel 32 des jüngst verabschiedeten Armeegesetzes. Mit diesem höchst umstritteneren Passus wurde das Bewertungssystem bei den Streitkräften wiedereingeführt. Somit beging die vorige Regierung kurz vor ihrer Abwahl einen eklatanten Vertragsbruch.
Punkt 10 des Gehälterabkommens sieht vor, das Bewärtungssystem – rückwirkend zum 1. Januar 2023 – abzuschaffen. Diese Übereinkunft bezieht sich auf den gesamten öffentlichen Dienst, außer den Praktikanten aber einschließlich der Armee. Die CGFP wird demnach mit aller Entschlossenheit sämtliche zur Verfügung stehende Mittel nutzen, damit die Rechtsstaatlichkeit gewahrt bleibt.
Unsaubere Argumente der Gegenseite
Nach dem Regierungswechsel haben auch die neuen Machthaber diesbezüglich keine Einsicht gezeigt. Bereits in der ersten Schlichtungssitzung hatten sich die Regierungsvertreter Anfang Dezember geweigert, über den Kern des Anliegens zu diskutieren. Stattdessen wurde die Schlichterin dazu ermutigt, das CGFP-Verfahren für unzulässig zu erklären.
Dabei ließen die von der Regierungsdelegation vorgelegten Argumente jeglichen Wahrheitsgehalt vermissen. Fälschlicherweise wurde behauptet, die Regierung sei der falsche Ansprechpartner, da die strittigen Maßnahmen auf einem Gesetz beruhen würden. Außerdem beziehe sich der Artikel 32 des Armeegesetzes lediglich auf einen Teil des öffentlichen Dienstes. Die CGFP habe daher irrtümlicherweise einen „allgemeinen“ statt einen „sektoriellen“ Rechtsstreit in die Wege geleitet, lautete der unbegründete Vorwurf. All diese waghalsigen und fadenscheinigen Behauptungen wurden von der CGFP Stück für Stück mit fundierten Gegenargumenten zerpflückt.
Fakt ist, dass ein Kernelement des Gehälterabkommens nicht berücksichtigt wird. Als Unterzeichner des Gehälterabkommens ist einzig und allein die Regierung dafür verantwortlich. Nicht das Parlament, sondern die Regierung hat das Lohnabkommen für die öffentlich Bediensteten mit der CGFP ausgehandelt. Folglich ist die Exekutive als zweite Gewalt des Staates in dieser Angelegenheit sehr wohl der richtige Ansprechpartner, es sei denn, man erklärt geltende Rechtsprinzipien für null und nichtig. Die CGFP wird sich dem mit aller Härte widersetzen.
Der nachweisliche Verstoß gegen das Gehälterabkommen stellt einen Affront gegenüber allen staatlichen Mitarbeitern dar. Es handelt es sich hier eindeutig um einen allgemeinen Rechtsstreit, der keineswegs mit einer sektoriellen Angelegenheit gleichzusetzen ist.
Fehlstart des neuen Beamtenministers
Vor dem Beginn der ersten Schlichtungsrunde hatte die CGFP die Regierung dazu aufgerufen, ein Zeichen der Kompromissbereitschaft zu senden. Der zuständige Ressortminister blieb tatenlos. Erst nach der ersten Schlichtungssitzung meldete sich der Beamtenminister zu Wort. In einem Brief an die Vorsitzende sprach er sich mit haarsträubenden Argumenten für die Unzulässigkeit des Verfahrens aus.
Wenn der Minister der ganzen Angelegenheit so viel Bedeutung beimisst, hätte man erwarten dürfen, dass er die Regierungsdelegation anführt, statt den Gesprächen fernzubleiben. War sich das neue Regierungsmitglied der ganzen Tragweite gar nicht bewusst?
Der CGFP-Nationalvorstand wird zeitnah über die weitere Vorgehensweise befinden. Ohne der bevorstehenden Analyse vorzugreifen, steht jetzt schon fest, dass die CGFP ihre Anstrengungen zur integralen Umsetzung des Gehälterabkommens verstärken wird. Sie wird so lange nicht lockerlassen, bis das Bewertungssystem flächendeckend und bedingungslos im Gesamtstaat beseitigt ist. Sicher ist, dass weitere gewerkschaftliche Schritte folgen werden.
Die Zeit drängt
Das von der vorigen Regierung ausgearbeitete Gesetzesvorhaben zur Abschaffung des Bewertungssystems im gesamten Staatsdienst wird zwar zum Teil dem Geiste des Abkommens gerecht. In mehreren Punkten besteht jedoch akuter Klärungsbedarf. Dies hat die CGFP dazu veranlasst, ein Dringlichkeitstreffen mit Minister Wilmes zu beantragen. Ziel dieser Unterredung ist es, den entsprechenden Gesetzentwurf schnellstens auf den Instanzenweg zu bringen, damit das Bewertungssystem – mit Rückwirkung zum 1. Januar 2023 – im öffentlichen Dienst aus der Welt geschafft wird.