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Steuerliche Maßnahmen im Fokus einer Unterredung zwischen CGFP und LSAP

Steuerliche Maßnahmen im Fokus einer Unterredung zwischen CGFP und LSAP

2022/10/04

Im Vorfeld der Rede zur Lage der Nation und dem Einreichen des Haushaltsentwurfs 2023 fand an diesem Dienstag auf Anfrage der LSAP ein Treffen mit der CGFP statt. Im Vordergrund stand dabei die Steuerpolitik. In diesem Zusammenhang betonte die CGFP mit Nachdruck, dass gerade in diesem Bereich akuter Handlungsbedarf bestehe.

Der Dachverband aller öffentlich Bediensteten forderte erneut eine Anpassung der Steuertabelle an die Inflation. Diese Angleichung sollte von weiteren tiefgreifenden strukturellen Maßnahmen begleitet werden. Zudem sollten in der Steuertabelle zusätzliche Stufen eingeführt werden, um den sogenannten Mittelstandsbuckel abzuschwächen. Nur so könne hierzulande mehr soziale Gerechtigkeit gewährleistet werden. Der Erhalt des Index-Mechanismus und die generelle Senkung der Mehrwertsteuer würden nicht ausreichen, um den gravierenden Kaufkraftverlust der Privathaushalte vollends wettzumachen.

Die CGFP wies darauf hin, dass sich die Staatsfinanzen in den ersten acht Monaten dieses Jahres wesentlich besser entwickelt hätten, als dies vorausgesagt worden sei. Den jüngsten Zahlen des Finanzministeriums zufolge hat der Zentralstaat Ende August einen Überschuss von einer Milliarde Euro verzeichnet. Folglich gebe es keinen Grund, die im Koalitionsabkommen vereinbarte Steuerreform auf später zu verschieben, so die CGFP. An die Regierungsparteien ging deshalb der Aufruf, die bis zu den Parlamentswahlen verbleibende Zeit zu nutzen, um konkrete steuerpolitische Maßnahmen im Interesse der Bürger zu beschließen.

Mit Rückblick auf die jüngsten Tripartite-Beschlüsse betonte die CGFP, dass sie die Entwicklung der Inflation in den kommenden Wochen und Monaten genau verfolgen werde. Trotz der inflationseindämmenden Bremsmechanismen, die von der Regierung und den Sozialpartnern im Rahmen der Dreiergespräche beschlossen worden seien, gelte es jetzt abzuwarten, ob das Maßnahmenbündel die gewünschte Wirkung erzeugen werde. Von dieser Entwicklung hänge schließlich ab, in welcher Zeitspanne die künftigen Indextranchen eintreten. Sollte die kommende Indextrance früher eintreten als von der Statistikbehörde erwartet, stehe es für die CGFP außer Frage, dass diese verschoben werde.

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