Tripartite: CGFP setzt erhebliche Steuerentlastungen für die Bürger durch
Tripartite: CGFP setzt erhebliche Steuerentlastungen für die Bürger durch
Beinahe fünf Monate nach dem letzten Tripartite-Abkommen haben die Sozialpartner und die Regierung infolge der jüngsten Statec-Inflationsprognosen an diesem Freitag im Tripartite-Koordinationskomitee nach Lösungen zum Kaufkrafterhalt der Bürger und zur Planungssicherheit der Unternehmen gesucht. Nach stundenlangen Verhandlungen wurde am Abend eine grundsätzliche Einigung erzielt.
Bereits im Vorfeld dieser Dreiergespräche hatten die drei national repräsentativen Gewerkschaften, darunter die CGFP, angesichts der besorgniserregenden Inflation und der steigenden Kreditzinsen eine Anpassung der Steuertabelle an die Inflation verlangt. Dieser langjährigen CGFP-Kernforderung wird jetzt in demselben Umfang Rechnung getragen, als wenn die diesbezügliche, 2012 abgeschaffte Gesetzgebung noch spiele. Die Dreierkoalition, die sich zuvor stets geweigert hatte, auf dieses Anliegen einzugehen, hat schließlich dem gewerkschaftlichen Druck nachgegeben.
Stärkung der Nettokaufkraft
Die Angleichung der Steuertabelle kann jedoch aus gesetzgeberischen Gründen nicht rückwirkend zum 1. Januar 2023 eingeführt werden. Jeder Bürger erhält deshalb dieses Jahr zunächst einen Steuerkredit („crédit d’impôt de conjoncture“), der einer Anpassung der Steuertabelle um zwei Indextranchen entspricht. Im kommenden Jahr wird dann eine Anpassung des „Barème“ um zweieinhalb Indextranchen erfolgen. Dies entspricht einem Zuwachs von mehr als 6 %.
Die CGFP wertet dies als einen wahren Erfolg. Mit dieser strukturellen Maßnahme wird die Nettokaufkraft der Bürger gestärkt und die jahrelang schleichende Erhöhung der Steuerlast auf Kosten der Privathaushalte gestoppt. Im Rahmen einer Pressekonferenz begrüßte CGFP-Nationalpräsident Romain Wolff das geschlossene Auftreten der drei national repräsentativen Gewerkschaften.
Auch wenn die Steuertabelle nicht vollständig an die Inflation angepasst wurde, rückt die CGFP dennoch nicht von dieser Forderung ab und verlangt, dass dieses Anliegen nach den Parlamentswahlen bei der großen Steuerreform in Angriff genommen wird.
Fortsetzung der laufenden Hilfsmaßnahmen
Das umfassende Tripartite-Maßnahmenpaket zum Kaufkrafterhalt der Bürger sieht zudem vor, dass die Gas- und Strompreisbremse um weitere zwölf Monate bis Ende 2024 verlängert wird. Im Vergleich zu September 2022 werden die Gaspreise demnach um maximal 15 % erhöht. Die Strompreise bleiben unverändert gedeckelt. Des Weiteren werden auch der Heizölrabatt (15 Cent pro Liter) und die Energieprämie bis Ende 2024 verlängert.
Statt also das ursprünglich geplante „Phasing-out“ der bestehenden Hilfsmaßnahmen einzuläuten, werden diese im vollen Umfang fortgesetzt. Auf diese Weise soll im nächsten Jahr ein Inflationsschock vermieden werden.
Im Wohnungsbereich wird der sogenannte „bëllegen Akt“ von 20.000 auf 30.000 Euro angehoben, um somit insbesondere jungen Menschen den Erwerb des Eigenheims zu erleichtern. Dieser Betrag war in den vergangen 20 Jahre unverändert. Rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres wird ein Steuerkredit zur Ausgleichung der CO2-Steuer für Geringverdiener eingeführt. Der auf der Tripartite erzielte Kompromiss umfasst weitere Hilfen für die Bürger wie z.B. Fördermaßnahmen für den energetischen Wandel und eine Deckelung der Preise bei Alters- und Pflegeheimen (bis Ende 2024).
Der Indexmechanismus bleibt unangetastet
Der Indexmechanismus bleibt unterdessen in seiner aktuellen Form unangetastet. Die CGFP hatte zuvor unmissverständlich klargestellt, dass eine Infragestellung des Indexmechanismus eine Gefahr für den sozialen Frieden darstelle. Premier Bettel wurde an sein Versprechen erinnert, dass alle Privathaushalte die bevorstehenden Indextranchen ausbezahlt bekämen. Die staatliche Kompensation der vom Statec für den Herbst erwarteten Indextranche wird bis Januar 2024 gewährleistet. Die Arbeitgeberseite hat sich im Tripartite-Abkommen dazu verpflichtet, die Kosten der nächsten Indextranche, die im kommenden Jahr eintritt, im vollen Umfang zu übernehmen.
Die CGFP wird am kommenden Montag ihren Gremien das Verhandlungsergebnis zur Billigung vorlegen.