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Bezahlung nach Diplom

Bezahlung nach Diplom

2016/03/24
Als alleinige national repräsentative Berufsorganisation aller Angestellten im Staatsdienst erneuert die „Association des Employé(e)s de l’Etat asbl“ ihre Forderung nach einer Einstufung der Lehrbeauftragten unter Berücksichtigung ihrer schulischen Voraussetzungen.

Vor dem Hintergrund der jüngsten Diskussionen um die Einstufung der Lehrbeauftragten in der Gehaltsskala erneuert die „Association des Employé(e)s de l’Etat asbl“, kurz AEE, ihre Forderung nach einer unverzüglichen Anerkennung der Diplome der Lehrbeauftragten. Als alleinige vom Ministerium der öffentlichen Funktion anerkannte national repräsentative Berufsorganisation der öffentlichen Angestellten setzt sich die AEE / CGFP bereits seit Jahrzehnten recht erfolgreich für die Belange aller Staatsangestellten ein, auch der Lehrbeauftragten und Erzieher.

Für die „Association des Employé(e)s de l’Etat“ jedenfalls steht fest: Wenn für eine bestimmte Laufbahn im öffentlichen Dienst ein gewisses Diplom erforderlich ist und der Kandidat diese schulischen Voraussetzungen erfüllt, muss er – genau wie alle anderen Angestellten im Staatsdienst – auch entsprechend eingestuft werden. Bei den Lehrbeauftragten sei dieser Schritt „mehr als überfällig“, sagt die AEE, da im Zuge der Umsetzung der Dienstrechtsreform eine „Bachelor“-Laufbahn im öffentlichen Dienst geschaffen wurde und die „Chargés“ heute über diese schulischen Voraussetzungen verfügen müssten, um überhaupt erst einen Lehrauftrag zu bekommen.

Erinnert sei daran, dass die AEE auch in Gesprächen mit dem für den öffentlichen Dienst zuständigen Ressortminister auf die berechtigten Besorgnisse der „Chargés“ aufmerksam gemacht hat und in der Folge dieser Gespräche nun eine rasche Entscheidung in der Frage rund um deren Einstufung fordert. Es könne jedenfalls nicht angehen, dass die Lehrbeauftragten, die allesamt eine gute Arbeit leisteten, weiterhin in Unwissenheit gelassen würden, mahnt die AEE.

Bereits bekannt gegebene Maßnahmen im Sinne der „Chargés“, wie beispielsweise die Möglichkeit auf deren Verbeamtung nach 15 Jahren, kann die „Association des Employé(e)s de l’Etat“ nur begrüßen, handelt es sich dabei doch weitgehend um Bestimmungen, welche die AEE in den Verhandlungen zur Dienstrechtsreform für alle Angestellten im Staatsdienst durchgesetzt hat – auch für Lehrbeauftragte und Erzieher.

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